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	<title>Kamelopedia - Kamelbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Kamelbeiträge</subtitle>
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		<title>Konkludentes Handeln</title>
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		<updated>2010-07-02T15:18:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;80.131.59.134: Die Seite wurde neu angelegt.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Konkludentes Handeln''' ([[Lateinische Sprache|lat.]] ''{{lang|la|concludere}}'' „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch '''schlüssiges Verhalten''', '''stillschweigende Willenserklärung''' oder '''konkludente Handlung''', bezeichnet in der [[Rechtswissenschaft]] eine [[Handlung (Recht)|Handlung]], die auf eine bestimmte [[Wille]]nserklärung schließen  lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ''ausdrücklich'' erfolgt ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abzugrenzen hiervon ist das [[Schweigen#Schweigen in Rechtsangelegenheiten|Schweigen]], welches in der Regel  keine [[Willenserklärung]] darstellt. Unter [[Kaufmann (HGB)|Kaufleuten]] kann das Stillschweigen dagegen einer Zustimmungserklärung zu einer Handlung, Aufforderung, einem Angebot gleichstehen, die der Schweigende wahrgenommen hat oder die an ihn gerichtet war (gilt für Deutschland → [http://bundesrecht.juris.de/hgb/__362.html § 362] [[Handelsgesetzbuch|HGB]], aber nicht für Österreich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Zivilrecht]] spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. Die Willenserklärung wird also aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele==&lt;br /&gt;
* Der Kunde, der im Supermarkt Ware auf das Kassenband legt, erklärt, diese kaufen zu wollen.&lt;br /&gt;
* Das hochgehobene Glas im Lokal bedeutet: „Ich bestelle noch einmal das gleiche Getränk.“&lt;br /&gt;
* Das Heben der Hand während einer Versteigerung wird als Abgabe eines Gebotes verstanden (vgl. den Lehrbuchfall der [[Trierer Weinversteigerung]], siehe auch [[Verkehrssitte]]).&lt;br /&gt;
* Das Passieren des grün gekennzeichneten Zolltores bei der Einreise nach Deutschland ist eine konkludente [[Zollanmeldung]] und besagt: „Ich erkläre, nichts zu verzollen zu haben!“&lt;br /&gt;
* Auszahlung einer Steuererstattung oder Steuervergütung durch das [[Finanzamt]] nach einer [[Steueranmeldung]].&amp;lt;ref&amp;gt;Prof. Dieter Birk: „Steuerrecht”, 11. Aufl. 2008, S. 152.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Willenserklärung ist auch daher rechtlich so zu sehen, dass sie eben '''nicht''' am buchstäblichen Sinne haftet ([http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html § 133] [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] analog). „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“ … das heißt zum einen, dass man nicht unbedingt bei der Willenserklärung alle rechtlichen Aspekte darin hervorrufen muss, zum anderen auch, dass die Willenserklärung nicht nur in einer gewissen Ausdrucksform Rechtsgültigkeit erlangt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Siehe auch==&lt;br /&gt;
*[[protestatio facto contraria]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weblinks==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|konkludent}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==  Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>80.131.59.134</name></author>
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