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	<title>Kamelopedia - Kamelbeiträge [de]</title>
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		<title>Zeugnisverweigerungsrecht</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;92.196.33.21: Die Seite wurde neu angelegt.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Zeugnisverweigerungsrecht''', das &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Zeugnisverweigerungsrecht kommt in zweierlei Weise zur Anwendung. Erstens im innerschulischen Rahmen, beispielsweise im Zuge der Zeugniskonferenzen. [[Zweck]] des Zeugnisverweigerungsrechts ist hierbei der Schutz des [[Schüler]]s vor Konfliktlagen, die sich aus Loyalität zu sich selbst oder einem Dritten gegenüber ergeben würden, wenn der Schüler zur Annahme oder Herausgabe des Zeugnisses gezwungen wäre. Der Geltungsbereich des Zeugnisverweigerungsrechts erstreckt sich über sämtliche [[Schule|Schulsysteme]] und ist allezeit [[recht]]swirksam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern durch die Annahme oder Herausgabe des Zeugnisses für den Schüler direkte oder indirekte [[Strafe|Strafverfolgung]] absehbar ist (zum [[Beispiel]] durch die [[Eltern]] bzw. den gesetzlichen Vormund in Form von Prügel), kann er folglich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht [[Gebrauch]] machen. In diesem [[Fall]] sind [[Lehrer]] und sonstiges Gesindel mit Drangsalierungspflicht angehalten, fortwährend Stillschweigen über die [[Leistung]]sbeurteilung des Schülers zu bewahren. Das Zeugnisverweigerungsrecht kann ohne Nennung von [[Grund|Gründen]] formlos bei der zuständigen Schulbehörde beantragt werden und tritt ab Eingang des Poststempels mit Verweis auf das [[Jugendschutz]]gesetz (JuSchG) mit sofortiger Wirkung in [[Kraft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Zeugnisverweigerungsrecht kann ferner Gebrauch machen, wer in einem [[Vorstellung]]sgespräch oder einer anderen misslichen Lage befindlich ist. Auch hier gilt die Klausel, dass der Bewerber nur bedingt auskunftsverpflichtet ist, sofern er sich mit der Herausgabe seines Schulzeugnis selbst belasten würde. Hierbei kann sich der Bewerber auf das [[Arbeit]]sschutzgesetz, alternierend auch auf das StGb mit Verweis auf eine mögliche Existenzbedrohung berufen, die die Nichteinstellung von unqualifizierten Bewerbern apriorisch nach sich zöge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}   &lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
[[Kategorie:Recht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beruf]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bildung]]&lt;/div&gt;</summary>
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