Bearbeiten von „Datei Diskussion:Apokalypso.ogg“

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: Hallo Wanderdüne. Bis vorhin wäre ich ganz deiner Meinung gewesen, nun sehe ich es anders. Klar, das Werk ist über längere Instrumentalstrecken mit dem Original fast identisch. Der besondere Zweck, der durch §51 UrhG gedeckt ist, ist hier aber m.E. der, dass es eben eine Parodie ist - die für sich selbst wiederum auch eigenständigen Werkcharakter hat. Bezüglich der Lizenz stimme ich dir zu, ändere ich unsere 2-3 Sonderfälle halt in Nicht-GNU. Rechtliche Grauzonen sind mir wesentlich lieber als eindeutige Urheberrechtsverletzungen und die liegen hier meines Erachtens nicht vor, auch wenn ich natürlich kein Jurist bin. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 21:14, 11. Mär. 2011 (NNZ)
 
: Hallo Wanderdüne. Bis vorhin wäre ich ganz deiner Meinung gewesen, nun sehe ich es anders. Klar, das Werk ist über längere Instrumentalstrecken mit dem Original fast identisch. Der besondere Zweck, der durch §51 UrhG gedeckt ist, ist hier aber m.E. der, dass es eben eine Parodie ist - die für sich selbst wiederum auch eigenständigen Werkcharakter hat. Bezüglich der Lizenz stimme ich dir zu, ändere ich unsere 2-3 Sonderfälle halt in Nicht-GNU. Rechtliche Grauzonen sind mir wesentlich lieber als eindeutige Urheberrechtsverletzungen und die liegen hier meines Erachtens nicht vor, auch wenn ich natürlich kein Jurist bin. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 21:14, 11. Mär. 2011 (NNZ)
 
::Ja, das stimmt schon irgendwie. Ich müsste mal einen Juristen fragen...lieber nicht :-). Wir lassen das einfach mal so stehen und behalten eben im Hinterkopf, dass es nicht hundertprozentig safe ist, aber zumindest kein richtiger Rechtsbruch. Ist gut. --[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 21:18, 11. Mär. 2011 (NNZ)
 
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