Bearbeiten von „Datei Diskussion:Schilda-Wald.jpg“
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: Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --[[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ) | : Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --[[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ) | ||
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:: Hähä! Das wollte mir die Politesse auch klar machen. Nur leider ist der Zusatz "nur mit Parkschein" als Einschränkung wörtlich gemeint, kann also nicht an ein Verbotsschild gekoppelt werden, sondern nur an ein Richtzeichen, z.B. "Parklatz". So wie gezeigt schränkt das Zusatzschild das Verbotsschild ein, macht es also unwirksam. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrzeichen. Und nun der Wortlaut dieses Gummiparagrafen: | :: Hähä! Das wollte mir die Politesse auch klar machen. Nur leider ist der Zusatz "nur mit Parkschein" als Einschränkung wörtlich gemeint, kann also nicht an ein Verbotsschild gekoppelt werden, sondern nur an ein Richtzeichen, z.B. "Parklatz". So wie gezeigt schränkt das Zusatzschild das Verbotsschild ein, macht es also unwirksam. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrzeichen. Und nun der Wortlaut dieses Gummiparagrafen: | ||
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::''In der Regel'' heißt, dass es auch Ausnahmen zu der Regel gibt. Zum Beispiel, wenn mehrere Zusatzzeichen verwendet werden. Hier kann man demzufolge interpretieren, was man will. Eindeutig ist diese Ansammlung von Zusatzzeichen keinesfalls. Jeder Rechtsanwalt kann hier auf im guten Glauben gemachten Irrtum verweisen, der durch eine eindeutigere Anordnung der Schilder hätte verhindert werden können - so liegt der schwarze Peter also wieder beim Ordnungsamt. ≡[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 20:27, 9. Jun. 2011 (NNZ) | ::''In der Regel'' heißt, dass es auch Ausnahmen zu der Regel gibt. Zum Beispiel, wenn mehrere Zusatzzeichen verwendet werden. Hier kann man demzufolge interpretieren, was man will. Eindeutig ist diese Ansammlung von Zusatzzeichen keinesfalls. Jeder Rechtsanwalt kann hier auf im guten Glauben gemachten Irrtum verweisen, der durch eine eindeutigere Anordnung der Schilder hätte verhindert werden können - so liegt der schwarze Peter also wieder beim Ordnungsamt. ≡[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 20:27, 9. Jun. 2011 (NNZ) | ||
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