Bearbeiten von „Datei Diskussion:Schilda-Wald.jpg“
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: Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --[[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ) | : Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --[[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ) | ||
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:: Hähä! Das wollte mir die Politesse auch klar machen. Nur leider ist der Zusatz "nur mit Parkschein" als Einschränkung wörtlich gemeint, kann also nicht an ein Verbotsschild gekoppelt werden, sondern nur an ein Richtzeichen, z.B. "Parklatz". So wie gezeigt schränkt das Zusatzschild das Verbotsschild ein, macht es also unwirksam. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrzeichen. Und nun der Wortlaut dieses Gummiparagrafen: | :: Hähä! Das wollte mir die Politesse auch klar machen. Nur leider ist der Zusatz "nur mit Parkschein" als Einschränkung wörtlich gemeint, kann also nicht an ein Verbotsschild gekoppelt werden, sondern nur an ein Richtzeichen, z.B. "Parklatz". So wie gezeigt schränkt das Zusatzschild das Verbotsschild ein, macht es also unwirksam. Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrzeichen. Und nun der Wortlaut dieses Gummiparagrafen: | ||
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Also ich finde das auch ganz eindeutig: Hier ist eingeschränktes Halteverbot Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr, aber nur für falls ein Parkschein vorhanden ist. Ansonsten darf natürlich geparkt werden. Das gilt nicht für Bewohner, die dürfen in jedem Falle da parken, d.h. auch Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr und sogar dann, wenn sie einen Parkschein gelöst haben. War doch gar nicht so schwer. --[[Kamel:J*|J*]] 21:59, 9. Jun. 2011 (NNZ) | Also ich finde das auch ganz eindeutig: Hier ist eingeschränktes Halteverbot Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr, aber nur für falls ein Parkschein vorhanden ist. Ansonsten darf natürlich geparkt werden. Das gilt nicht für Bewohner, die dürfen in jedem Falle da parken, d.h. auch Mo-Fr 19-18h und Sa 9-16 Uhr und sogar dann, wenn sie einen Parkschein gelöst haben. War doch gar nicht so schwer. --[[Kamel:J*|J*]] 21:59, 9. Jun. 2011 (NNZ) | ||
:Aber was anderes beschäftige mich mehr: "Bewohner"? Sind denn die Parkplätze bewohnbar? [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 22:47, 9. Jun. 2011 (NNZ) | :Aber was anderes beschäftige mich mehr: "Bewohner"? Sind denn die Parkplätze bewohnbar? [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 22:47, 9. Jun. 2011 (NNZ) | ||
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