Bearbeiten von „Ehegattensplitting“

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Achtung: Die Datenbank wurde für Wartungsarbeiten gesperrt, so dass deine Änderungen derzeit nicht gespeichert werden können. Sichere den Text bitte lokal auf deinem Computer und versuche zu einem späteren Zeitpunkt, die Änderungen zu übertragen.

Grund für die Sperre: 1

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 14: Zeile 14:
  
 
<!-- aus der Wikipedia übernommen -->
 
<!-- aus der Wikipedia übernommen -->
In Fällen, bei denen die Steuerpflichtigen ihre Einkommensquellen anderen Familienangehörigen zuordnen können, kann ein faktisches Familiensplitting praktiziert werden, allerdings nur, wenn die Einkommensquellen bürgerlich-rechtlich wirksam auf andere Familienangehörige übertragen werden. In manchen Fällen, z.B. durch die Schenkung von Einkommen abwerfendem [[Vermögen]], können erhebliche Schenkungssteuern oder Vermögensnachteile dadurch entstehen.
+
In Fällen, bei denen die Steuerpflichtigen ihre Einkommensquellen anderen Familienangehörigen zuordnen können, kann ein faktisches Familiensplitting praktiziert werden, allerdings nur, wenn die Einkommensquellen bürgerlich-rechtlich wirksam auf andere Familienangehörige übertragen werden. In manchen Fällen, z.B. durch die Schenkung von Einkommen abwerfendem Vermögen, können erhebliche Schenkungssteuern oder Vermögensnachteile dadurch entstehen.
 
<!-- Wikipedia Ende -->
 
<!-- Wikipedia Ende -->
  
Mit dem Speichern dieser Seite …
Abbrechen Bearbeitungshilfe (neues Fenster)
Zum Vermeiden unnötiger Artikelversionen bitte den Vorschau-Button benutzen!

Folgende Vorlagen werden von dieser Seite verwendet: