Bearbeiten von „Kalauische Gesellschaftsordnung“
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− | + | Die '''Kalauische Gesellschaftsordnung''' ist der unerschütterliche Grundpfeiler des [[Atoll von Kalau|Scherzherzogtums Kalau]] und beruht auf den [[Friede, Freude, Eierkuchen|Prinzipien des Friedens, der Freude und des Eierkuchens]]. Eindrucksvoll kommt dies bereits in der [[Scherzherzog|scherzherzoglichen Bulle]] [[Brahamiden|Rhobrahams des Rechtsgläubigen]] von 1649 zum Ausdruck, die mit den viel zitierten Worten "Seid schön brav und alles wird gut" schließt. | |
− | Die '''Kalauische Gesellschaftsordnung''' ist der unerschütterliche Grundpfeiler des [[Atoll von Kalau|Scherzherzogtums Kalau]] und beruht auf den Prinzipien des | ||
− | Erste Bürgerpflicht sind daher Anstand und Disziplin, Respekt vor der Obrigkeit sowie uneingeschränkte Verehrung des jeweils amtierenden [[Brahamiden|Scherzherzogs]] und der von ihm eingesetzten | + | Erste Bürgerpflicht sind daher Anstand und Disziplin, Respekt vor der Obrigkeit sowie uneingeschränkte Verehrung des jeweils amtierenden [[Brahamiden|Scherzherzogs]] und der von ihm eingesetzten Regierung. Die von der kalauischen Verfassung ebenso huldvoll wie jederzeit widerruflich gewährten Grundrechte sind stets in ihrem Licht zu sehen und zu interpretieren. |
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===Strafbewehrung=== | ===Strafbewehrung=== | ||
− | Strafrechtlich abgesichert wird die Kalauische Gesellschaftsordnung durch | + | Strafrechtlich abgesichert wird die Kalauische Gesellschaftsordnung durch § 1 des Kalauischen Strafgesetzbuch (KStGB): |
:'''§ 1 Untergrabung der Kalauischen Gesellschaftsordnung''' | :'''§ 1 Untergrabung der Kalauischen Gesellschaftsordnung''' | ||
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:(3) <sup>1</sup>Die Interpretation der Tatbestandsmerkmale der Absätze 1 und 2 obliegt ausschließlich dem Scherzherzog und seinen Beauftragten. <sup>2</sup>Der Linksweg zu den ordentlichen und unordentlichen [[Gerücht]]en sowie zum Kalauischen Verfassungsgerüchtshof ist nicht gegeben. | :(3) <sup>1</sup>Die Interpretation der Tatbestandsmerkmale der Absätze 1 und 2 obliegt ausschließlich dem Scherzherzog und seinen Beauftragten. <sup>2</sup>Der Linksweg zu den ordentlichen und unordentlichen [[Gerücht]]en sowie zum Kalauischen Verfassungsgerüchtshof ist nicht gegeben. | ||
− | + | Die Vorschrift erlangte in der Praxis erhebliche Bedeutung. Auf sie wurden bereits die blutigen [[Atoll von Kalau #Religion|Kunkeliten-Verfolgungen]] des 18. Jahrhunderts gestützt. In neuerer Zeit wurde nach dieser Vorschrift etwa 1974 der Ingenieur Fritz Findig verurteilt, als er eigenmächtig den elektrischen Strom einführen wollte. Schlagzeilen machte im April 2008 auch der [[Schland|schländische]] Weltverbesserer [[Ernst Haft]], der in [[Sickjoke]]r Kneipen die Vorzüge von Gemüsesaft, rauch- und nikotinfreien Zigaretten sowie vor-, nach- und innerehelicher Enthaltsamkeit anzupreisen versuchte; er richtete sich freilich selbst, indem er vor der scherzherzoglichen Pozilei in die von Gutmenschenfressern bewohnten Wälder der Insel LaPallje floh. | |
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− | Schlagzeilen machte im April 2008 auch der [[Schland|schländische]] Weltverbesserer [[Ernst Haft]] | ||
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* Rudolf Rabel: Grundrechte im Dienst der Kalauischen Gesellschaftsordnung; Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der [[Heinz-Erhard-Universität Sickjoke]], 1966 | * Rudolf Rabel: Grundrechte im Dienst der Kalauischen Gesellschaftsordnung; Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der [[Heinz-Erhard-Universität Sickjoke]], 1966 | ||
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