Bearbeiten von „Kalauische Gesellschaftsordnung“
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Erste Bürgerpflicht sind daher Anstand und Disziplin, Respekt vor der Obrigkeit sowie uneingeschränkte Verehrung des jeweils amtierenden [[Brahamiden|Scherzherzogs]] und der von ihm eingesetzten [[Kalauische Staatsregierung|Regierung]]. Die von der kalauischen Verfassung ebenso huldvoll wie jederzeit widerruflich gewährten Grundrechte sind stets in ihrem Licht zu sehen und zu interpretieren. | Erste Bürgerpflicht sind daher Anstand und Disziplin, Respekt vor der Obrigkeit sowie uneingeschränkte Verehrung des jeweils amtierenden [[Brahamiden|Scherzherzogs]] und der von ihm eingesetzten [[Kalauische Staatsregierung|Regierung]]. Die von der kalauischen Verfassung ebenso huldvoll wie jederzeit widerruflich gewährten Grundrechte sind stets in ihrem Licht zu sehen und zu interpretieren. | ||
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===Strafbewehrung=== | ===Strafbewehrung=== | ||
− | Strafrechtlich abgesichert wird die Kalauische Gesellschaftsordnung durch §§ 1 | + | Strafrechtlich abgesichert wird die Kalauische Gesellschaftsordnung durch §§ 1 und 2 des Kalauischen Strafgesetzbuch (KStGB): |
:'''§ 1 Untergrabung der Kalauischen Gesellschaftsordnung''' | :'''§ 1 Untergrabung der Kalauischen Gesellschaftsordnung''' | ||
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:(3) <sup>1</sup>Die Interpretation der Tatbestandsmerkmale der Absätze 1 und 2 obliegt ausschließlich dem Scherzherzog und seinen Beauftragten. <sup>2</sup>Der Linksweg zu den ordentlichen und unordentlichen [[Gerücht]]en sowie zum Kalauischen Verfassungsgerüchtshof ist nicht gegeben. | :(3) <sup>1</sup>Die Interpretation der Tatbestandsmerkmale der Absätze 1 und 2 obliegt ausschließlich dem Scherzherzog und seinen Beauftragten. <sup>2</sup>Der Linksweg zu den ordentlichen und unordentlichen [[Gerücht]]en sowie zum Kalauischen Verfassungsgerüchtshof ist nicht gegeben. | ||
− | :'''§ 2 Verunglimpfung des Kalauertums, der | + | :'''§ 2 Verunglimpfung des Kalauertums, der konventionellen Bürokratie und der Grundlagen des Scherzherzogtums''' |
− | :(1) <sup>1</sup>Die öffentliche Verunglimpfung des Kalauertums, des [[Brahamiden|scherzherzoglichen Hauses]], der [[Kalauische Staatsregierung|Kalauischen Staatsregierung]] oder der [[ | + | :(1) <sup>1</sup>Die öffentliche Verunglimpfung des Kalauertums, des [[Brahamiden|scherzherzoglichen Hauses]], der [[Kalauische Staatsregierung|Kalauischen Staatsregierung]] oder der [[Atoll von Kalau #Militär|kalauischen Schreikräfte]] wird mit Ekelhaft bis zu fünf Jahren oder Stockhieben bestraft. <sup>2</sup>Wenn die Verunglimpfung des Kalauertums durch einen kalauischen Staatsbürger im Ausland begangen wurde, ist die Strafe, so wir den Täter jemals kriegen, Ekelhaft nicht unter einem Jahr. |
:(2)<sup>1</sup>Soweit der Täter sich nach Kräften bemüht, die von ihm verunglimpfte Institution alsbald wieder zu verglimpfen (tätige Reue), kann das Gerücht von Strafe absehen oder es bei einer scharfen Rüge bewenden lassen. | :(2)<sup>1</sup>Soweit der Täter sich nach Kräften bemüht, die von ihm verunglimpfte Institution alsbald wieder zu verglimpfen (tätige Reue), kann das Gerücht von Strafe absehen oder es bei einer scharfen Rüge bewenden lassen. | ||
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− | + | Dank der auf dem Atoll allgemein verbreiteten entspannt-resignativen Mentalität sind Verurteilungen nach diesen Vorschriften selten geblieben. Größere Bedeutung erlangte sie während der blutigen [[Atoll von Kalau #Religion|Kunkeliten-Verfolgungen]] des 18. Jahrhunderts, sowie nach der Niederschlagung des Großen Kalauer [[Gutmensch]]enaufstands von 1848 durch General [[Wegweiser|Dalang]]. Ein Beispiel für ihre Anwendung in neuerer Zeit ist der Fall des Ingenieurs Fritz Findig, der 1974 eigenmächtig den elektrischen Strom einführen wollte. | |
− | + | Schlagzeilen machte im April 2008 auch der [[Schland|schländische]] Weltverbesserer [[Ernst Haft]]: Er hatte versucht, in [[Sickjoke]]r Kneipen die Vorzüge von Gemüsesaft, rauch- und nikotinfreien Zigaretten sowie vor-, nach- und innerehelicher Enthaltsamkeit anzupreisen, und war von der scherzherzoglichen Pozilei bereits verhaftet worden. Der sicher geltenden Verurteilung wegen Untergrabung der Kalauischen Gesellschaftsordnung entzog er sich indes durch seine beherzte Flucht in die Wälder der Insel LaPallje; angesichts der dort vermuteten Gutmenschenfresser, richtete er sich damit freilich selbst. | |
==Literatur== | ==Literatur== | ||
* Rudolf Rabel: Grundrechte im Dienst der Kalauischen Gesellschaftsordnung; Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der [[Heinz-Erhard-Universität Sickjoke]], 1966 | * Rudolf Rabel: Grundrechte im Dienst der Kalauischen Gesellschaftsordnung; Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der [[Heinz-Erhard-Universität Sickjoke]], 1966 | ||
* Martin Dehr: Verunglimpfung des Kalauertums - ein Grund für Ekelhaft?, in: [[Amnesie International]], Jahresbericht 2008, S. 165ff. | * Martin Dehr: Verunglimpfung des Kalauertums - ein Grund für Ekelhaft?, in: [[Amnesie International]], Jahresbericht 2008, S. 165ff. | ||
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