Bearbeiten von „Klugscheißer“

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# Geschäftsprotokoll anfertigen
 
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Nach diesem Plan '''muss''' der Klugscheißer seine Geschäfte machen, ansosten wird er vom Geschäftsführer ermahnt. Erfüllt er er die Geschäftsbedingungen bzw. den Klugscheißer-Plan nicht so, wie es nach § 13 Abs. 4 KluScheSchuG (Klugscheißerschutzgesetz) erforderlich ist, wird der Klugscheißer vom Geschäftsfüher fristlos gekündigt.
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Nach diesem Plan '''muss''' der Klugscheißer seine Geschäfte machen, ansosten wird er vom Geschäftsführer ermahnt. Erfüllt er er die Geschäftsbedingungen bzw. den Klugscheißer-Plan nicht so, wie es nach §13 Abs.4 (Klugscheißerschutzgesetz) erforderlich ist, wird der Klugscheißer vom Geschäftsfüher fristlos gekündigt.
  
 
Nach der Kündigung kann der Klugscheißer nich mehr seinen Beruf ausüben und wird zum Dummscheißer, heute auch [[Dummschwätzer]] degradiert.
 
Nach der Kündigung kann der Klugscheißer nich mehr seinen Beruf ausüben und wird zum Dummscheißer, heute auch [[Dummschwätzer]] degradiert.
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