Bearbeiten von „News:2010-12-06 – IKEAs Heatbullar-Aktion hängt am Flughafen fest.“

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'''Flygplats Køln/Bånn.''' Die für eine Sonderverkaufsaktion des bekannten schwedischen Inneneinrichtungshauses aus China importierten sog "Heatbullar" wurden bis auf Weiteres vom Zoll beschlagnahmt. Einer EU-Expertenkommission nach ist der  Chili-Grenzwert deutlich überschritten und von daher passen Heatbullar nach Ansicht der Lebensmittelkontrollstelle Bryssel nicht in das Konzept eines auf "typisch schwedisch" getrimmten Marketings. Das wäre eine unzulässige, arglistige Verbrauchertäuschung - rechnet der ahnungslose Kunde doch nie und nimmer damit, im IKEA-Restaurant mit einer derart scharf gewürzten Speise konfrontiert zu werden. EU-Bürokraten vermuten, IKEA beabsichtigt damit, den zur Zeit etwas schleppend laufenden Multebeerensaft-Verkauf anzuregen. Da genau haben die Bürokraten deshalb auch den Hebel angesetzt. Wer etwas zu Essen kaufen möchte, darf nicht durch List zum anschließenden Kauf eines Getränks genötigt werden - so die EU-Verordnung über den Verkauf von Speisen ohne Getränk. Über die Zumutbarkeit des Angebots von chiligewürzten Speisen von außerhalb der EU an Bürger von EU-Mitgliedsstaaten soll nun der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag entscheiden.
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'''Flygplats Køln/Bånn.''' Die für eine Sonderverkaufsaktion des bekannten schwedischen Inneneinrichtungshauses aus China importierten sog "Heatbullar" wurden bis auf Weiteres vom Zoll beschlagnahmt. Einer EU-Expertenkommission nach ist der  Chili-Grenzwert deutlich überschritten und von daher passen Heatbullar nach Ansicht der Lebensmittelkontrollstelle Bryssel nicht in das Konzept eines auf "typisch schwedisch" getrimmten Marketings. Das wäre eine unzulässige, arglistige Verbrauchertäuschung - rechnet der ahnungslose Kunde doch nie und nimmer damit, im IKEA-Restaurant mit einer derart scharf gewürzten Speise konfrontiert zu werden. EU-Bürokraten vermuten, IKEA beabsichtigt damit, den zur Zeit etwas schleppend laufenden Multebeerensaft-Verkauf anzuregen. Da genau haben die Bürokraten deshalb auch den Hebel angesetzt. Wer etwas zu Essen kaufen möchte, darf nicht durch List zum anschließenden Kauf eines Getränks genötigt werden - so die EU-Verordnung über den Verkauf von Speisen ohne Getränk. Über die Zumutbarkeit des Angebots von chiligewürzten Speisen von außerhalb der EU an Bürger von EU-Mitgliedsstaaten soll nun der Internationale Gerichtshof für Menschenrchte in Den Haag entscheiden.
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