Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Regeln“

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:(d) Die Zentrale Aktenaufsicht ist allein berechtigt, den Transfer von Akten auf andere Spielseiten vorzunehmen, beispielsweise im Rahmen einer Archivierung.
 
:(d) Die Zentrale Aktenaufsicht ist allein berechtigt, den Transfer von Akten auf andere Spielseiten vorzunehmen, beispielsweise im Rahmen einer Archivierung.
 
:(e) Ein Transfer nach (d) kann auch auf Antrag anderer Organe oder Spielteilnehmer geschehen. Genauere Regelungen trifft das Organ.
 
:(e) Ein Transfer nach (d) kann auch auf Antrag anderer Organe oder Spielteilnehmer geschehen. Genauere Regelungen trifft das Organ.
 
====§ 4.5 Ratingagentur ====
 
 
:(a) Die Ratingagentur ist ein eigenständiges Organ mit bis zu drei Mitgliedern.
 
:(b) Ziel der Ratingagentur ist die Bewertung von Organen oder Einzelkamelen bezüglich ihrer Bearbeitungswürdigkeit. Jedes bewertete Organ oder Einzelkamel erhält neben diverser Einzelbewertungen eine Gesamtbewertung der Bearbeitungswürdigkeit nach folgender Skala: A (sehr bearbeitungswürdig), B (bearbeitungswürdig), C (mäßig bearbeitungswürdig) oder D (bearbeitungsunwürdig)
 
:(c) Die Berechnungsvorschriften sind regelmäßig zu verkomplizieren und in der Geschäftsordnung oder einer ergänzenden Regelung festzuhalten.
 
:(d) Die Ratingagentur publiziert in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen die aktuelle Gesamtbewertung aller existierenden Organe. Die Bewertung von Einzelkamelen erfolgt ausschließlich auf Antrag.
 
:(e) Die Ratingagentur kann die für die Bewertung benötigten Daten selbst erheben oder die Erhebung der Daten durch das zu bewertende Organ oder Einzelkamel verlangen. Geschieht dies nicht, so kann die Ratingagentur stattdessen Fallback-Werte verwenden, die zuvor in der Geschäftsordnung oder einer ergänzenden Vorschrift festgehalten wurden.
 
:(f) Organe können im Rahmen ihrer Geschäftsordnung die Bevorzugung positiv bewerteter Antragsteller oder Sachbearbeiter festlegen oder negativ bewerteten Antragstellern oder Sachbearbeitern zusätzliche bürokratische Hürden auferlegen, soweit dies verhältnismäßig ist und keiner gültigen Spielregel widerspricht.
 
 
==== §4.6 Initiative "Ein Herz für Antragsteller" ====
 
 
:(a) Die Initiative "Ein Herz für Antragsteller" ist ein Organ mit einem Mitglied. Das Mitglied darf, sofern es möchte, den Titel "Herzbube" (im Falle eines männlichen Mitglieds) oder "Herzdame" (im Falle eines weiblichen Mitglieds) führen.
 
:(b) Kamele, welche einen Antrag bei einem der anderen Organe gestellt haben, dürfen daraufhin je Antrag ein Herz bei der Initiative "Ein Herz für Antragsteller" beantragen. Die Initiative "Ein Herz für Antragsteller" händigt daraufhin ein handgemachtes Herz an den Antragsteller aus.
 
  
 
===§ 5 Regeländerungen===
 
===§ 5 Regeländerungen===
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