Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht/Geschäftsordnung“

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(a) Jedes Mitglied der ZA ist befugt, Rechtsmittel gegen Vorgänge der ZA zu bearbeiten, sofern es sie nicht selbst eingelegt hat.
 
(a) Jedes Mitglied der ZA ist befugt, Rechtsmittel gegen Vorgänge der ZA zu bearbeiten, sofern es sie nicht selbst eingelegt hat.
  
== § 3 Aktennormen ==
+
== § 3 Aktenregelung ==
  
(a) Die Zentrale Aktenaufsicht beschließt die Aktennormen gemäß § 4.4 (b) mit einfacher Mehrheit.
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(a) Die Zentrale Aktenaufsicht ist nach [[Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Regeln#§ 4.4 Zentrale Aktenaufsicht|§ 4.4]] Absatz (b) der Spielregeln zuständig für die Organistaion von Akten.
  
(b) Aktennormen können per Mehrheitsbeschluss der ZA außer Kraft gesetzt werden.
+
(b) Sie erlässt eine Aktenordnung, die Regelungen und Normen genau beschreibt.
 
 
(c) Die gültigen Aktennormen sind auf der Leitzsätze-Seite der ZA einzusehen. Dort können sich außerdem weitergehende Empfehlungen zum Umgang mit Akten und Vorgängen befinden.
 
 
 
(d) Der Verstoß gegen gültige, verbindliche Aktennormen gilt als Formfehler und kann entsprechend geahndet werden.
 
 
 
(e) Widerspricht eine Geschäftsordnung gültigen, verbindlichen Aktennormen, so kann sie gemäß § 3.3 (c) in Verbindung mit § 4.4 (b) außer Kraft gesetzt werden.
 
  
 
== § 4 Transferierungen ==
 
== § 4 Transferierungen ==
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