Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer“

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Achtung: Die Datenbank wurde für Wartungsarbeiten gesperrt, so dass deine Änderungen derzeit nicht gespeichert werden können. Sichere den Text bitte lokal auf deinem Computer und versuche zu einem späteren Zeitpunkt, die Änderungen zu übertragen.

Grund für die Sperre: 1

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 76: Zeile 76:
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anm1-DoN-0131|SuRIGO|Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos [[Projekt Diskussion:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer|hier]] statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:58, 31. Jan 2007 (CET)|-}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anm1-DoN-0131|SuRIGO|Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos [[Projekt Diskussion:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer|hier]] statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:58, 31. Jan 2007 (CET)|-}}
  
 +
=== Nr. 1: §§ 14, 15 SuRIGO ===
  
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Superrevisionsinstanz|nummer=I/GO2-Antr-1-0201|Liebe Superrevisorkollegen,<br>
 +
auf Basis der Diskussion im Beratungszimmer beantrage ich hiermit folgende Änderung der SuRIGO:<br>
 +
 +
'''1. Neufassung von § 14 SuRIGO wie folgt:'''
 +
 +
(1) Ein Revisor ist von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen, wenn er selbst oder das Organ, welchem er angehört, an der Sache beteiligt ist.
 +
 +
(2) Der Ausschluss ist mit der Feststellung der Revision zu erklären oder mit dem Antrag auf Entscheidung bzw. Antrag auf Überprüfung zu beantragen. Gegen die Ausschlussentscheidung kann Widerspruch eingelegt werden, wenn Gründe gegen den Ausschluss von Revisoren oder für den Ausschluss weiterer Revisoren vorgebracht werden. Über den Widerspruch entscheidet der Innenrevisionsdienst.
 +
 +
(3) Für den ausgeschlossenen Revisor bestimmt der Vorsitzende für das laufende Erfahren ein Kamel als Ersatz. Das Ersatzkamel muss nicht Mitglied der Superrevisionsinstanz sein.
 +
 +
(4) Ist der Vorsitzende vom Ausschluss betroffen, so erfolgt die Bestimmung des Ersatzkamels durch den Innenrevisionsdienst.
 +
 +
'''2. Ergänzung von § 15 SuRIGO wie folgt:'''
 +
 +
(4) Die Verhandlung wird vom ermittelnden Superrevisor nach § 7 Abs. 1 im Verhandlungssaal mit einem Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) der Spielregeln eingeleitet. Im Antrag ist zu begründen, warum die Ordnungsmaßnahme für erforderlich gehalten wird.
 +
 +
(5) Die weitere Verhandlung erfolgt, indem alle Superrevisoren in einem Zeitraum von 40 Stunden Gelegenheit haben, sich zur Sache mit einem Gutachten zu äußern. Zeugenvernehmungen und Beweiserhebungen bedürfen eines Antragees.
 +
 +
(6) Nach Ablauf der Frist wird über den Antrag unter Berücksichtigung der Gutachten abgestimmt.
 +
 +
(7) Stimmen mindestens drei Superrevisoren für den Antrag, so ist die beantragte Ordnungsmaßnahme durchzuführen.
 +
 +
(8) Stimmen mindestens drei Superrevisoren gegen den Antrag, so ist das Verfahren abzuweisen und ein weiterer Antrag in dieser Sache nicht zulässig.
 +
 +
(9) Kommt keine Mehrheit nach Ziffer 7 oder Ziffer 8 zustande, so ist das Verfahren abzuweisen, kann aber in einem modifizierten Antrag wieder aufgegriffen werden (z. B. durch Wahl einer anderen Ordnungsmaßnahme oder durch Einbringen neuer Entscheidungsgründe).
 +
|§ 14 muss m. E. Rechtsmittel enthalten, damit
 +
 +
* ein Revisor gegen seinen Ausschluss, oder
 +
* ein Betroffener gegen den nicht erfolgten Ausschluss befangener Revisoren
 +
 +
vorgehen kann.
 +
 +
§ 14 braucht außerdem Regelungen, um die Beschlussfähigkeit beim Ausschluss mehrerer Revisoren zu erhalten (siehe Vorschläge zu Abs. 3 und 4).
 +
 +
§ 15 benötigt eine ordentliche Vorgehensweise. Jede Gerichtsverhandlung beginnt üblicherweise mit Anträgen (Strafantrag etc.), damit klar ist, worüber überhaupt verhandelt wird. Das hat ja zu den erheblichen Verwirrungen im lfd. ersten Verfahren geführt. Dann sollten alle beteiligten Argumente in Form von Gutachten abgeben können, und schließlich ist über den Antrag zu entscheiden. Der vorgeschlagene Abs. 9 soll es ermöglichen, Verfahren abzuschließen, wenn die Superrevisoren z. B. in der Sache den Antrag stützen, aber das beantragte Strafmaß als nicht adäquat beurteilen.
 +
 +
Das von Doppelnull vorgeschlagene Vorgangsnummernsystem muss noch in Regelungen ausformuliert werden und kann dann separat verabschiedet werden. Ich wollte das hier erstmal auf den Weg bringen, weil ich Fr bis So auf Reisen bin und voraussichtlich nur wenig hier sein kann.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:14, 1. Feb 2007 (CET)}}
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO2-Anm-2-0201|I/GO2-Antr-1-0201|Werter Revisorkollege!<br>Der Bezug des § 15 IV 1 SuRIGO nF auf den § 7 (''nach § 7 Abs. 1'') erschließt sich mir noch immer nicht. Ich bitte daher um Aufklärung.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 23:42, 1. Feb 2007 (CET)|Anmerkung zum 1. Antrag}}
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO2-Anm-3-0201|I/GO2-Anm-2-0201|Werter Revisorkollege!<br>
 +
In § 7 Abs. 1 ist geregelt: Die Verhandlung wird von einem Revisor mit der Feststellung der Revision eingeleitet.
 +
 +
Der Bezug in § 15 (4) auf den ''ermittelnden Superrevisor nach § 7 Abs. 1'' will aussagen, dass derselbe Revisor, der die Feststellung nach § 7 vorgenommen hat, auch das Verfahren nach § 15 einleiten soll. In diesem Sinne hatte ich Ihren Kommentar zum letzten Entwurf verstanden und durchaus für gut befunden.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 00:07, 2. Feb 2007 (CET)}}
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO2-Anm-4-0202|I/GO2-Anm-3-0201|Werter Revisorkollege!<br>Wer stellt den Antrag nach § 15 IV SuRIGO, wenn ein Antrag auf Entscheidung oder Überprüfung vorliegt? Damit die Regeländerung aber umgesetzt werden kann, stimme ich bereits jetzt ab.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:10, 2. Feb 2007 (CET)}}
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO2-Anm-5-0202|I/GO2-Anm-4-0202|Werter Revisorkollege!<br>
 +
Mein Verständnis ist folgender Ablauf:
 +
* Wenn die SuRI einen Antrag auf Entscheidung oder Überprüfung annimmt, übernimmt ein Superrevisor die Ermittlung in der Sache und eröffnet die Revision nach § 7.
 +
* Der ermittelnde Superrevisor leitet dann auch die Verhandlung nach § 15 ein.
 +
Wenn wir hier noch unterschiedliche Vorstellungen vom Ablauf haben, müssen wir die GO vielleicht da auch nochmal präzisieren.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 22:34, 2. Feb 2007 (CET)}}
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Änderung der SuRIGO entsprechend obenstehendem Antrag|Superrevisionsinstanz
 +
|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:14, 1. Feb 2007 (CET)
 +
|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür im Namen des Aufsichtsrates. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:14, 1. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür. --[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:10, 2. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Im namen des ZdPr dafür [[Kamel:Sushifresse|Sushifresse]] 20:29, 2. Feb 2007 (CET)|ergebnis=Der Antrag wurde einstimmig angenommen.|bemerkung=Die Geschäftsordnung wird entsprechend geändert.|unterschrift=[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 21:51, 2. Feb 2007 (CET)}}
 +
 +
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO2-Anm-6-0203|I/GO2-Anm-5-0202|Werter Revisorkollege!<br>Ich dachte mir das so:
 +
* Wenn ein Revisor ein fragwürdiges Verhalten des Spielleiters bemerkt, stellt er die Revision fest (§ 7 I 3 SuRIGO) und beantragt eine Ordnungsmaßnahme nach § 15 IV.
 +
* Wenn ein Kamel einen Antrag auf Entscheidung / Überprüfung stellt, wird noch auf der Vorgangsseite die Zulässigkeit überprüft (§§ 8 - 10) und die Annahme zur Entscheidung festgestellt. Dann stellt ein Revisor einen Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme im Verhandlungssaal nach § 15 IV.
 +
* Prinzipiell könnte man mE auf die Feststellung der Revision verzichten. Diese wirkt aber zum einen fristwahrend (§ 10 analog) und zeigt den Vorgang übersichtlich an.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 18:20, 3. Feb 2007 (CET)|-}}
  
 
=== Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung ===
 
=== Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung ===
Mit dem Speichern dieser Seite …
Abbrechen Bearbeitungshilfe (neues Fenster)
Zum Vermeiden unnötiger Artikelversionen bitte den Vorschau-Button benutzen!