Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer“

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{{Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Navi}}
+
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/3. Runde/Navi-Leiste|▪ [[B%C3%BCrokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz|Superrevisionsinstanz]]}}
  
 +
=Beschluß über Geschäftsordnung=
 +
==Vorschlag==
 +
<center>'''Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIGO)'''</center>
 +
<center>Vom XX. Januar 2007 <!--(<tt>''Veröffentlichung''</tt>)--></center>
 +
<!--<center><small>Zuletzt geändert durch </small></center>-->
  
= Vorgangsübersicht =
 
  
== Verfahren ==
+
===I. Teil. Verfassung und Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz===
{| {{prettytable}}
 
!Verf<!--ahrens-->.Nr.
 
!Antrag auf ...
 
!Verhandl.ende
 
!Abst.<!--immungs-->ergebnis
 
!Bemerkung
 
|-
 
| SuRI-R1-0131
 
| Rückverweisung
 
| s. Bemerkung
 
|
 
| Gültigkeit der Änderung der SuRIGO auf dieses Verfahren nicht abschliessend geklärt;<br>Ausschluss von Revisor(en)
 
|-
 
|SuRI-R2-0201
 
|Rüge
 
|4.2. 15:02
 
|angenommen
 
|
 
|-
 
|SuRI-R3-0216
 
|Rüge
 
|ausgesetzt
 
|
 
|Regelauslegung abwarten
 
|}
 
  
== Interne Vorgänge ==
+
====§ 1 Stellung der Instanz====
{| {{prettytable}}
 
!VK<!--Verfahrenskürzel-->
 
!Gegenstand
 
!Status
 
!Status geändert von... am...
 
!Bemerkung
 
|-
 
|GO3
 
|Änderung SuRIGO; Kennzeichnungsordnung
 
|Diskussion; Kooperationsausarbeitung
 
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:53, 23. Feb 2007 (CET)
 
|Kooperationsabstimmung läuft
 
|-
 
|S2
 
|Mitteilung gem. § 3 SuRIGO
 
|abgegeben
 
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:20, 23. Feb 2007 (CET)
 
|
 
|}
 
  
== Sonstige Vorgänge ==
+
Die Superrevisionsinstanz ist ein eigenständiges Organ
{| {{prettytable}}
 
!Verf<!--ahrens-->.Nr.<!--MIT Link-->
 
!Gegenstand
 
!Status
 
!Status geändert von... am...
 
!Bemerkung
 
|-
 
|[[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Vorg%C3%A4nge#Nr._27_vom_23._Februar_2007:_Ersatzabgeordneter_f.C3.BCr_die_Superrevisionsinstanz_II.|SuRI-S1-0223]]
 
|Benennung Ersatzabgeordneten durch Zentralrat
 
|Aufgefordert
 
|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:53, 23. Feb 2007 (CET)
 
|Frist bis 25.2. 4:15 Uhr
 
|}
 
  
= Interne Vorgänge =
+
====§ 2 Mitglieder der Superrevisionsinstanz====
  
<big>Erledigte Vorgänge sind im [[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer/Archiv|Archiv]].</big>
+
(1) Die Superrevisionsinstanz besteht aus vier Mitgliedern. Die Mitglieder müssen gem. § 3 Spielregeln antragsbefugt sein. Jeweils ein Mitglied muss vom Zenralrats der Paragraphenreiter und vom Aufsichtsrats bestellt sein.
  
 +
(2) Die Mitglieder der Superrevisionsinstanz führen die Amtsbezeichnung "Superrevisor". Der Vorsitzende der Superrevisionsinstanz kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung "Präsident der Superrevisionsinstanz" führen. Dem stellvertretenden Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz ist das Führen der Amtsbezeichnung "Vizepräsident der Superrevisionsinstanz" bei Ausübung seines Amtes als solcher entsprechend gestattet. Die Amtsbezeichnungen können auch in der weiblichen oder neutralen Form geführt werden.
  
== Änderung der SuRIGO ==
+
(3) Die Mitglieder der Superrevisionsinstanz sind zur Führung der Amtsbezeichnungen außerhalb des Bürokratenspiels nicht befugt. Wer Amtsbezeichnungen unbefugt verwendet wird mit Maßregelungen nicht unter Rügen bedacht.
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|Anm1-DoN-0131|SuRIGO|Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos [[Projekt Diskussion:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer|hier]] statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:58, 31. Jan 2007 (CET)|-}}
+
(4) Jeder Superrevisor darf von seinem Amt zurücktreten. Der Vorsitzende bestimmt, wie die vakante Stelle zu besetzen ist. Gleiches gilt bei längerer Abwesenheit eines Superrevisors.
  
 +
(5) Die Superrevisionsinstanz kann einen Superrevisor wegen Amtsmißbrauch oder wegen unangekündigter längerer Abwesenheit seines Amts entheben. Der Betroffene ist anzuhören. Ihm steht als Rechtsmittel die Anfechtung der Entscheidung sowie eine Beschwerde beim Zentralrat der Paragraphenreiter zu.
  
 +
(6) Der Zentralrat der Paragraphenreiter und der Aufsichtsrat müssen für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft ihres Abgeordneten bei der Superrevisionsinstanz zusätzlich zur Abordnung einen Ersatzabgeordneten bestimmen.
  
=== Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung ===
+
====§ 3 Inkompatibilität====
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Superrevisionsinstanz|nummer=I/GO3-A-1-0202|Werte Revisorenkollegen!<br>Ich beantrage die Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz wie folgt zu ändern:<br>
 
§ 8 I ''Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.'' '''Die [[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Gesch%C3%A4ftsordnung#Kennzeichnungsordnung|Kennzeichnungsordnung (Anhang)]] ist zu beachten. Gleiches gilt für sonstige Vorgänge entsprechend.'''|Im Rahmen eines geordneten Ablaufs ist es unerlässlich, dass Vorgänge eine eindeutig zuordbare Vorgangsnummer haben.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:04, 2. Feb 2007 (CET)|GO3-A-2-0202}}
 
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Superrevisionsinstanz|nummer=I/GO3-A-2-0202|Werte Revisorenkollegen!<br>Ich beantrage den Beschluß einer Kennzeichnungsordnung, die im Anhang an die Geschäftsordnung abgebildet werden soll:<br><br>
+
Die Mitglieder der Superrevisionsinstanz dürfen nicht gleichzeitig Spielleiter oder diesem Organ unterworfen sein. Wird ein Mitglied der Superrevisionsinstanz auf den Posten des Spielleiters gewählt oder dem Spielleiter durch Anstellung oder Weisung unterworfen, so muss es dies dem Präsidenten der Superrevisionsinstanz unmittelbar mitteilen, welches der beiden Ämter es niederlegt. Handelt es sich bei dem betroffenen Mitglied um den Präsidenten der Superrevisionsinstanz, so hat dieser die Mitteilung gegenüber der Superrevisionsinstanz insgesamt abzugeben.
<center>Kennzeichnungsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIKO)</center><br>
 
I. Teil - Kennzeichnungspflicht<br>
 
§ 1 Vorgangsnummernkennzeichnungspflicht<br>
 
Anträge und sonstige Vorgänge, welche an die Superrevisionsinstanz gerichtet werden, müssen durch eine Vorgangsnummer entsprechend dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Vorgänge, welche von einem Superrevisor in Ausübung seines Amtes vorgenommen werden, soweit am Ort der Vornahme keine anderweitige Regelung besteht.
 
  
II. - Teil - Verfahrensanträge<br>
+
====§ 5 Beschlussfähigkeit====
§ 2 Kennzeichnung von Verfahrensanträgen<br>
 
Vorgangsnummern von Verfahrensanträgen bestehen aus der Verfahrensnummer, dem Seitenkürzel und einer Nummer ohne führende Nullen. Die Nummer ist innerhalb der selben  Verfahrensnummer fortlaufend zu führen. Die Angaben sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.
 
  
§ 3 Kennzeichnung von Feststellungen der Revision<br>
+
(1) Zur Beschlussfähigkeit ist eine vollständig besetzte Superrevisionsinstanz erforderlich. An der jeweiligen Verhandlung müssen mindestens drei Superrevisore teilnehmen.
Für Feststellungen der Revision gilt § 2 entsprechend.
 
  
§ 4 Verfahrensnummer<br>
+
(2) Die Beschlussfähigkeit wird angenommen, solange sie nicht von einem Verfahrensbeteiligten bezweifelt wird. Bestehen begründete Zweifel, entscheidet hierüber ein Ausschuss.
Die Verfahrensnummer besteht aus dem Kürzel des beantragenden Organs oder Kamels, dem nummerierten Verfahrenskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats [http://de.wikipedia.org/wiki/Datumsformat#ISO_8601_und_EN_28601 ISO 8601:2004] (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
 
  
§ 5 Verfahrenskürzel<br>
+
===II. Teil. Organe und Einrichtungen der Superrevisionsinstanz===
(1) Das Verfahrenskürzel ist ohne führende Nullen zu nummerieren. Die Nummer folgt auf das Verfahrenskürzel. Sie ist innerhalb der selben Verfahrensart fortlaufend und innerhalb der selben  Verfahrensnummer gleichbleibend zu führen. Die Angaben sind nicht voneinander zu trennen.
 
  
(2) Nachfolgend sind die Verfahrenskürzel der einzelnen Verfahren aufgeführt:
+
====§ 6 Vorsitz der Superrevisionsinstanz====
* Antrag auf Entscheidung - AE
 
* Antrag auf Überprüfung  - AÜ
 
* Revision                - R
 
* Sonstige                - S
 
* Geschäftsordnung        - GO
 
* Wahl                    - W
 
  
§ 7 Seitenkürzel<br>
+
(1) Der Vorsitz der Superrevisionsinstanz wird von einem ihrer Mitglieder geführt. Der Vorsitzende ist auf der [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe|Organübersichtsseite]] und auf der [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz|Organseite der Superrevisionsinstanz]]
(1) Es ist das Seitenkürzel der Seite anzugeben, auf der das Formular erstellt wird.
+
ausreichend zu kennzeichnen. Entsprechendes gilt für den Vizevorsitzenden.
  
(2) Nachfolgend sind die Seitenkürzel der einzelnen Seiten aufgeführt:
+
(2) Der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Erlangt niemand eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ist derjenige Vorsitzender, welcher am länsten im Amt eines Revisors ist. Im Falle des Vizevorsitzenden wird dieser durch den Vorsitzenden bestimmt.
* Vorgangsseite    - V
 
* Verhandlungssaal - VS
 
* Beschlüsse      - B
 
* Auskunft        - A
 
* Beratungszimmer  - BZ
 
  
III. Teil - Bearbeitungsschritte<br>
+
===III. Teil. Verfahrensablauf===
§ 8 Vorgangsnummerannex<br>
 
(1) Ab dem ersten Bearbeitungsschritt, d.h. wenn die Vorgangsnummer auf eine 2 oder größer endet, ist der Vorgangsnummer die Vorgangsnummerannex anzuhängen. Vorgangsnummer und Vorgangsnummerannex sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen.
 
  
(2) Die Vorgangsnummerannex besteht aus dem Kürzel des Bearbeiters, dem Vorgangskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats [http://de.wikipedia.org/wiki/Datumsformat#ISO_8601_und_EN_28601 ISO 8601:2004] (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
+
====§ 7 Verfahren vor der Superrevisionsinstanz====
  
§ 9 Vorgangskürzel<br>
+
(1) Die Superrevisionsinstanz überwacht das Verhalten des Spielleiters bezüglich fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen. Liegen fragwürdige Amtshandlungen oder Regelübertretungen des Spielleiters vor, verhandelt die Superrevisionsinstanz hierüber. Die Verhandlung wird von einem Revisor mit der Feststellung der Revision eingeleitet.
Nachfolgend sind die Vorgangskürzel der einzelnen Vorgänge aufgeführt:
 
* Antrag          - A
 
* Anmerkung        - Anm
 
* Mitteilung      - Mi
 
* Anfrage          - Anf
 
* Feststellung     - Fst
 
* Gutachten        - GA
 
* Beschluß        - B
 
* Genehmigung      - G
 
* Ablehnung        - Abl
 
* Ordnungsmaßnahme - OM
 
* Rechtsbehelf    - RB
 
  
§ 10 Organ<br>
+
(2) Die Superrevisionsinstanz entscheidet auch über Anträge auf Entscheidungen und auf Überprüfung eines Kamels bezüglich fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen des Spielleiters.
Sollte ein Organ einen Vorgang vornehmen, welcher nach § 8 I dieser Verordnung einer Vorgangsnummerannex bedarf oder nimmt ein Kamel im Namen eines Organs einen solchen Vorgang vor, so ist dem Kürzel bzw. den Initialien des Bearbeiters nach § 8 II das Kürzel oder die Initialien des Organs voranzustellen. Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.
 
  
IV. Teil - Interne Vorgänge<br>
+
====§ 8 Anträge an die Superrevisionsinstanz====
§ 11 Interne Vorgänge<br>
 
(1) Interne Vorgänge der Superrevisionsinstanz werden mit einem I eingeleitet.
 
  
(2) Darauf folgt die Angabe des Verfahrenskürzels gem. § 5, des Vorgangskürzels gem. § 7, einer Nummer ohne führende Nullen, der Datumsangabe gem. § 4, dem Seitenkürzel gem. § 7 und dem Kürzel des Bearbeiters. Die Nummer ist innerhalb des selben Verfahrenskürzels mit gleichbleibender Nummerierung fortlaufend zu führen. Die Angaben sind voneinander mit einem Bindestrich zu trennen.
+
(1) Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden.  
  
(3) Die Angaben des Absatzes 1 und des Absatzes 2 sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.
+
(2) Schriftliche Anträge müssen unterschrieben und unter Angabe des Datums der Antragstellung auf der [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Vorgänge|Vorgangseite der Superrevisionsinstanz]] gestellt werden.  
 
 
V. Teil - Verwaltung<br>
 
§ 12 Bearbeitungskürzel<br>
 
Das von einem Kamel oder Organ einmalig verwendeten Kürzel werden in einer Liste geführt. Abweichende Kürzel sind nicht zulässig. Ein Antrag auf Änderung des Kürzels ist nur bei wichtigem Grund möglich.|Eine Kennzeichnungsordnung ist für die Umsetzung des Antrages I/GO3-A-1-0202 erforderlich.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:04, 2. Feb 2007 (CET)|Anmerkung}}
 
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-3-0202|I/GO3-A-2-0202|<big>Nur für den internen Dienstgebrauch!</big><br><br>Werte Superrevisorenkollegen,<br>zur Überprüfung der Korrektheit der beantragten Regelung der Kennzeichnungsordnung und als Arbeitshilfe für die Praxis sind nachfolgend Beispiele für Vorgangsnummern aufgeführt:
+
(3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden von der Superrevisionsinstanz innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet.
  
'''Verfahrensanträge:'''<br>''Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.''
+
(4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
  
1. Antrag auf Entscheidung  : '''DoN-AE1-0202/V/1'''<br>
+
(5) Anträge können bis zum Ende der Verhandlung zurückgezogen werden, sofern ihnen keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zurückgezogene Anträge können nur erneut gestellt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorlagen oder noch nicht ersichtlich waren.
2. Antrag auf Entscheidung  : '''DoN-AE2-0202/V/1'''<br>
 
1. Antrag auf Überprüfung  : '''DoN-AÜ1-0202/V/1'''<br>
 
1. Feststellung der Revision: '''SuRI-R1-0202/V/1'''<br>
 
  
Verfahrensnummer: ''Kürzel-Verfahrenskürzel-Datum(MMTT)''
+
(6) Eine Revision oder Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden [[Bürokratenspiel/3. Runde/Regeln|Spielregeln]] oder [[Bürokratenspiel#Unveränderliche Rahmenregeln|unveränderlichen Rahmenregeln]] erfolgen. Ansonsten ist eine Revision oder Anfechtung ausgeschlossen.
  
'''weitere Bearbeitungsschritte:'''<br>''Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.'''/Vorgangsnummerannex'''''
+
====§ 9 Antragsbefugnis====
  
1. Bearbeitungsschritt auf Vorgangsseite  : '''DoN-AE1-0202/V/2/SuRI-DoN-Anm-0203'''<br>
+
(1) Ein Antrag auf Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, daß er oder das Organ, dem er angehört, durch eine Handlung oder Unterlassung des Spielleiters in seinen Rechten oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist.
2. Bearbeitungsschritt im Verhandlungssaal: '''DoN-AE1-0202/VS/3/SuRI-DoN-A-0204'''<br>
 
  
Vorgangsnummerannex: ''<nowiki>[</nowiki>Organkürzel-]Bearbeiterkürzel-Vorgangskürzel-Datum(MMTT)''
+
(2) Ein Antrag auf Überprüfung ist zulässig, wenn ein Verhalten des Spielleiters nicht offensichtlich regelkonform war und vom Antragssteller dargelegt werden kann, daß das Verhalten des Spielleiters von der Superrevisionsinstanz nicht bemerkt wurde.
  
'''Interne Vorgänge:'''<br>''I/Verfahrenskürzel-Vorgangskürzel-Nr.-Datum(MMTT)-Bearbeiterkürzel''
+
(3) Ein Antragsbefugnis ist nicht gegeben, wenn dem Antragssteller noch andere Rechtsmittel offen stehen.
  
'''I/GO3-A-1-0202-DoN'''<br>'''I/GO3-Anm-2-0202-DoN'''<br>'''I/GO4-A-1-0202-DoN'''|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:04, 2. Feb 2007 (CET)|siehe auch}}
+
====§ 10 Antragsfrist====
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-4-0202|obenstehende Anträge|EE,<br>
+
Ein Antrag auf Entscheidung oder auf Überprüfung müssen spätestens 40 Stunden nach dem Angegriffenen Verhalten des Spielleiters eingereicht werden.
der Vorschlag für die Kennzeichnungsordnung ist klasse!<br>
 
Man könnte noch überlegen, ob man für die Organkürzel die Organkürzel des Aufsichtsrates verwendet (vgl. AOA Anlage 1). Dann müssen wir hier nicht noch eine Liste pflegen, und die Organe hätten noch etwas mehr Anlass, sich endlich mal um ihre Zulassung nach § 2c AOA zu bemühen.<br>
 
Ergänzend könnte man auch für die Kamelkürzel die Zulassungsnummer des Aufsichtsrates nehmen, muss man aber nicht (Vorteil: auch hier keine eigene Liste zu pflegen, nur nach §3b zugelassene Kamele tauchen in der Liste auf).<br>
 
Alternativ könnte man die Kamele dazu verdonnern, ihre Kamelkürzel bei der Abkürzungsaufsicht registrieren zu lassen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 22:42, 2. Feb 2007 (CET)|AOA (sorry keine direkten Links, tippe vom Laptop von unterwegs)}}
 
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-5-0203|I/GO3-Anm-4-0202|Werter Revisorkollege,<br>es freut mich, dass die KO gefallen findet. Ich hoffe ich habe auch keine Fehler eingebaut. Am Ende war dann doch alles etwas verschwommen.<br>Die Idee mit der Nutzung der Organkürzelliste des Aufsichtsrates ist nicht schlecht. Man müsste natürlich zuerst mit diesem in Verhandlungen treten. Falls es vom Aufsichtsrat eine grundsätzlich positive Aussicht gibt, würde ich Vorschlagen für diesen Zweck einen Unterhändler zu wählen.<br>Da die Liste beim Aufsichtsrat mit drei Zeichen geführt wird, müssten wir allerdings auf das S'''u'''RI verzichten.<br>Die Zulassungsnummer würde ich für die Kürzel nicht unbedingt nehmen. Die Registrierung bei der Abkürzungsaufsicht könnte aber gut funktionieren. Auch hier müsste man Gespräche mit der Aufsicht führen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 18:38, 3. Feb 2007 (CET)|-}}
+
====§ 11 Annahme zur Entscheidung====
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-6-0218|I/GO3-Anm-5-0203|Werte Revisorenkollegen,<br>sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:22, 18. Feb 2007 (CET)|-}}
+
(1) Ein Antrag auf Entscheidung und ein Antrag auf Überprüfung bedarf der Annahme zur Entscheidung. Diese kann versagt werden, wenn der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können verworfen werden. Die Superrevisionsinstanz entscheidet hierüber einstimmig.
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden?|Superrevisionsinstanz|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:18, 18. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür! Klar, eine Ratifizierung ist natürlich erforderlich. [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 12:41, 23. Feb 2007 (CET)}}
+
====§ 12 Entscheidungen der Superrevisionsinstanz====
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-7-0223|I/GO3-A-2-0202|Werte Revisorenkollegen,<br>§ 7 II SuRIKO sollte noch folgende Seite angefügt werden:
+
(1) Soweit die Regeln nichts anderes bestimmen, entscheidet die Superrevisionsinstanz vorbehaltlich der nachstehenden Verfahrensvorschriften mit den Stimmen der Mehrheit ihrer Mitglieder. Schreiben die Regeln für eine bestimmte Entscheidung eine besondere Mehrheit vor, so ist nur das Verfahren der Abstimmung zulässig.  
* Sonstige - S<br>
 
für Seiten ausserhalb der Superrevisionsinstanz.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 12:41, 23. Feb 2007 (CET)|-}}
 
  
== Mitteilung gem. § 3 SuRIGO ==
+
(2) Die Entscheidungen sind auf der Seite [[Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beschlüsse|Beschlußseite der Superrevisionsinstanz]] bekannt zu geben. Die an der Entscheidung mitwirkenden Revisoren sind in dem Beschluß namentlich zu benennen. Ein Sondervotum, in dem ein Superrevisor seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu dem Beschluß oder deren Begründung niederlegt, kann auf Wunsch des jeweiligen Revisors mit der Entscheidung veröffentlicht werden.
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|I/S2-Mi-1-0223|§ 3 SuRIGO|Werte Revisorenkollegen!<br>Gem. § 3 S. 3 SuRIGO teilt der Unterzeichner mit, dass er ab sofort bis 25. Februar 2007 23.59 Uhr den Spielleiter vertritt. Aufgrund § 3 S. 1 SuRIGO ruht in dieser Zeit die Mitgliedschaft in der Superrevisionsinstanz.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 15:18, 23. Feb 2007 (CET)|[[Projekt:Bürokratenspiel/3._Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge#Nr._14_vom_23._Februar_2007:_Vertretung_des_Spielleiters|Verfügung 23-Feb-07-Mthk-Vrfg-14]]}}
+
====§ 13 Entscheidungsfindung durch Abstimmung====
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|I/S2-Mi-1-0223-F|Superrevisor Mambres|Der zitierte § 3 SuRIGO verlangt für den oben aufgeführten Fall eine ''Amtsniederlegung''. Die Stelle des Präsidenten der Superrevisionsinstanz ist daher nach § 9 f SR  neu zu besetzen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:56, 23. Feb 2007 (CET)|[[Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Geschäftsordnung#§ 3 Inkompatibilität|§ 3 SuRIGO]]}}
+
(1) Die Superrevisionsinstanz entscheidet grundsätzlich durch Abstimmung.  
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|I/S2-Mi-1-0223-F2|Superrevisionsinstanz|Liebe Kollegen,<br>
+
(2) Über die der Superrevisionsinstanz vorgelegte Begehren wird offen abgestimmt. Stimmabgaben sind bedingungsfeindlich; Stimmen unter Bedingungen oder mit einschränkenden Zusätzen sind ungültig. Stimmen können geändert werden, solange die für eine Annahme oder eine Ablehnung des Vorschlags erforderliche Anzahl von Stimmen noch nicht erreicht ist. Nachträgliche Änderungen der Stimmabgabe sind als solche kenntlich zu machen.  
nach dem Votum des Spielleiters ist die mit der Amtsniederlegung von Doppelnull freigewordene Stelle nach internen Verfahren der Superrevisionsinstanz neu zu besetzen. Dies bedeutet, dass wir das bislang als Nachrückkandidat gekennzeichnete Kamel [[Kamel:micro|micro]] in unseren Reihen begrüßen dürfen. Ein Vorsitzender bzw. Präsident ist nach den Regeln der SuRIGO neu zu wählen.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 19:47, 25. Feb 2007 (CET)}}
 
  
== Neuwahl des Vorsitzenden ==
+
(3) Soweit nicht die Rahmenregeln, die Spielregeln oder die Geschäftsordnung anderes bestimmen, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen „Ja"- und „Nein"-Stimmen Ist ein anderes Stimmenverhältnis vorgeschrieben, so ist dies in der Abstimmung kenntlich zu machen. Bei
 +
Stimmengleichheit wird dem Antrag nicht stattgegeben, soweit sich aus dieser Geschäftsordnung nichts anderes ergibt.
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Wahl von [[Kamel:Sushifresse|Sushifresse]] zum Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz|Superrevisionsinstanz|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 19:52, 25. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür i. A. des Aufsichtsrates. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 19:52, 25. Feb 2007 (CET)|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Im Auftrag des ZdPR dafür [[Kamel:Sushifresse|Sushifresse]] 18:26, 27. Feb 2007 (CET)|ergebnis=Unabhängig von der eventuellen Stimmabgabe durch den 4. Revisor hat Sushifresse eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und ist damit gemäß § 6 Abs. 2 SuRIGO zum Präsidenten gewählt.|unterschrift=[[Kamel:Mambres|Mambres]] 22:07, 27. Feb 2007 (CET)}}
+
(4) Abstimmungen erfolgen mittels [[Bürokratenspiel/Vorlagen#Abstimmung|Abstimmungsvorlage]].
  
=Arbeitshilfen=
+
====§ 14 Ausschluß eines Revisors====
  
== Antragsprüfung ==
+
(1) Ein Revisor ist von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen, wenn er selbst oder das Organ, welchem er angehört an der Sache beteiligt ist.
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/S1-Anm-1-0205-DoN|Verfahren allgemein|Werte Revisorenkollegen,<br> ich habe ein Prüfungsschema zur Orientierung zusammengestellt. Punkte die klar gegeben sind, brauchen aber evtl. gar nicht aufgeführt werden (das Gutachten zu R2 könnte demnach auch etwas kürzer sein). Die Zulässigkeitsprüfung von AE /AÜ erfolgt mE bereits auf der Vorgangsseite und braucht dann im Verhandlungssaal nicht noch einmal vorgenommen werden.
+
(2) Wird ein Revisor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, entscheidet die Superrevisionsinstanz unter Ausschluß des Abgelehnten. Die Ablehnung ist zu begründen. Dem Abgelehnten ist die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
  
 +
====§ 15 Verhandlung====
  
Dem Antrag ... ist stattzugeben, wenn die Revision über den angegebenen Vorgang sowie der Antrag selbst zulässig und begründet sind.<br>I. Die Zulässigkeit richtet sich nach der formellen Rechtmäßigkeit des Antrags auf Entscheidung / auf Überprüfung / der Feststellung der Revision sowie des Antrags auf die Ordnungsmaßnahme.
+
(1) Die Verhandlung erfolgt grundsätzlich mittels der entsprechenden Vorlagen.
:1. Der Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung / die Feststellung der Revision müsste regelgerecht erfolgt sein.
+
 
::a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
+
(2) Bei Bedarf kann eine sandförmchenlose Verhandlung einberufen werden. Hierzu sind die Verfahrensbeteiligte und eventuelle Zeugen zu laden. Eine sandförmchenlose Verhandlung muss mindestens einen Zeitraum von 40 Stunden dauern. Die zur Verhandlung geladenen Kamele müssen
:::* Ein Verhalten des Spielleiters wird beanstandet
+
erscheinen.
::b) Antragsbefugnis, § 9 SuRIGO / Feststellungsbefugnis, § 7 I SuRIGO (je nach Antrag)
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::c) Form des § 8 I-III SuRIGO (analog)
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(3) Ton- und Bildaufnahmen sind nur mit Zustimmung des Vorsitzenden zulässig.
::d) Frist des § 10 SuRIGO (u. U. analog ?)
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::<nowiki>[</nowiki>e) Annahme zur Entscheidung (nur bei Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung)]
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===IV. Teil. Vertretung und Delegation===
::f) Ergebnis
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:2. Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme müsste zulässig sein.
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====§ 16 Übertragungsrecht====
::a) Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) Spielregeln
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::b) Form des § 8 I-III SuRIGO
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Die Superrevisionsinstanz kann einzelne oder mehrere seiner Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte gemäß § 11 Spielregeln sowie die Vertretung seiner Interessen in anderen Gremien, Konferenzen, Kommissionen oder Ausschüssen entsprechend § 11 Spielregeln an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen innerhalb und außerhalb der Superrevisionsinstanz aufgrund übergeordneter Regelungen oder eigenem Ermessen übertragen.
::c) Ordnungsmaßnahme nicht offensichtlich unbegründet
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::d) Ergebnis
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====§ 17 Abgeordneter für die Rundensiegerernennungskonferenz====
II. Die Revision sowie der Antrag auf die Ordnungsmaßnahme sind begründet, wenn ein fragwürdiges oder regelwidriges Verhalten des Spielleiters vorliegt und die beantragte Ordnungsmaßnahme angemessen ist.
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:1. fragwürdiges Verhalten des Spielleiters
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(1) Gemäß § 16 (a) Spielregeln wählt die Superrevisionsinstanz einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz. Der Abgeordnete führt die Bezeichnung „Gesandter der Superrevisionsinstanz für die Rundensiegerernennungskonferenz (GRSEK-SuRIG)".
:2. Verhalten des Spielleiters nicht mit den Regeln des Bürokratenspiels vereinbar
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:3. Ordnungsmaßnahme ist dem Verhalten und der Regelübertretung angemessen
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(2) Der Abgeordnete vertritt die Interessen der Superrevisionsinstanz in der Rundensiegerernennungskonferenz und ist an die Aufträge und Weisungen der Superrevisionsinstanz gebunden. Er hat der Superrevisionsinstanz in vorgegebenen Abständen Bericht zu erstatten.
:4. Milderungsgründe
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:5. Ergebnis
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====§ 18 Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz====
III. Ergebnis
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|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 13:31, 5. Feb 2007 (CET)|-}}
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(1) Die Abhaltung der Wahl des Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 16 (a) Spielregeln muss dem Vorsitzende der Superrevisionsinstanz mittels Antrag vorgebracht werden. Im Antrag ist ein wählbarer Kandidat als Abgeordneter vorzuschlagen.  
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(2) Der Vorsitzende leitet die Wahlen ein. Der Beginn der Wahlen ist allen Mitgliedern der Superrevisionsinstanz ausreichend anzuzeigen. Weitere Kandidaten nominieren sich selbst, indem sie sich auf der vom Vorsitzenden bereitgestellten Liste eintragen.
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(3) Wählbar sind alle Spielteilnehmer, die nach den Regeln das Amt ausüben können.  
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(4) Nach Ablauf von drei Tagen nach Wahlbeginn können keine weiteren Anwärter mehr in die Liste eingetragen werden. Im Anschluss daran können die Stimmberechtigten ihre Stimmen abgeben. Der Vorsitzende oder ein beliebiges anderes Mitglied der Superrevisionsinstanz stellt Mittel zur Stimmabgabe (Formulare, Stimmzettel oder ähnliches) bereit.
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(5) Stimmberechtigt ist jeder Superrevisor mit jeweils genau einer Stimme. Stimmenthaltungen sind möglich.
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(6) Nach weiteren zwei Tagen, oder falls bereits alle Stimmen abgegeben wurden schon früher, zählt der Vorsitzende die abgegebenen Stimmen aus. Hat ein Kandidat eine Stimmenmehrheit erhalten, so wird dieser der Abgeordnete der Superrevisionsinstanz für die Rundensiegerernennungskonferenz, sofern er die Wahl annimmt. Lehnt der gewählte Kandidat die Wahl ab oder hat niemand die Mehrheit der Stimmen erhalten, so sind Neuwahlen gemäß der in diesem Artikel beschriebenen Weisungen abzuhalten. Steht auch danach kein Abgeordneter fest, so wird der Präsident der Superrevisionsinstanz zum Abgeordneten bestimmt.
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(7) Das [[Wahlwerbungsunterlassungsgesetz (WUG)|Wahlwerbungsunterlassungsgesetz]] gilt entsprechend.
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIGO)|Superrevisionsinstanz|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Dafür! [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 14:06, 30. Jan 2007 (CET)<!--|| ~~~~-->}}
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=Antrag auf Genehmigung neuer Seiten=
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|SuRI-20070129-DoN-Anm1|[[B%C3%BCrokratenspiel/3._Runde/Antr%C3%A4ge#Nr._25_vom_27_Januar_2007:_Antrag_auf_Einrichtung_von_neuen_Seiten_der_Superrevisionsinstanz|Anfechtung der eingeschränkten Genehmigung des Antrages Nr. 25]]|Werte Revisorenkollegen!<br>Ich bitte um weitere Abstimmungen bezüglich des vorgenannten Antrages, um dem Antrag so hoffentlich die endgültige Wirksamkeit zu geben.
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MfG|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 14:24, 29. Jan 2007 (CET)|-}}  
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[[Kategorie:Bürokratenspiel]]
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