Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Beschlüsse/Archiv“
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Massnahme|Spielleiter|B05düne2029|Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates '''null und nichtig'''.|Die Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln. Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese Maßnahme anzufechten.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Massnahme|Spielleiter|B05düne2029|Hiermit erkläre ich die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, genannt RIFAG, als ungültig, unwirksam und außer Kraft gesetzt. Diese Außerkraftsetzung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und nicht nur auf Teile oder Abschnitte derselben. Sie wird nicht automatisch durch den Beschluss einer neuen oder anderen Geschäftsordnung beendet, sondern erst durch eine explizite Aufhebung durch den Spielleiter nach der Prüfung der Regelgemäßheit einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Das heißt, damit Sie es jetzt kapieren: So lange nicht ein Kamel, das gerade die Position Spielleiter innehat, öffentlich erklärt, dass Ihre alt oder neu beschlossene Geschäftsordnung, wie auch immer diese heißen sollte, wirksam ist, sind sämtliche Geschäftsordnungversuche des Aufsichtsrates '''null und nichtig'''.|Die Geschäftsordnung verstößt noch immer gegen §11(e) der Spielregeln. Außerdem ist sie voller Nonsens, wie z.B. "Komazeichen", die niemandem bekannt sind, und Formulierungen wie "die Wurzel des aktuellen Tagesdatums", die näher spezifiziert werden müssten, da sie in der gegebenen Form nicht eindeutig sind. Sie können nicht einfach jeden Scheiß als Geschäftsordnung beschließen, sich ins Fäustchen lachen von wegen, haha, jetzt ärgern wir die anderen, wenn diese Geschäftsordnung einfach nur so von Fehlern strotzt. Versuchen Sie gar nicht erst, diese Maßnahme anzufechten.|Spielleiter [[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 12:41, 10. Mai 2010 (NNZ)}} | ||
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