Bearbeiten von „Unbekanntheit“

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'''Unbekanntheit''' ist ein [[Grundgesetz|Persönlichkeitsrecht]]. Es besteht darin, dass jedes [[Kamel]] das [[Recht]] hat, unbekannt und unerkannt zu bleiben. Man nennt das auch [[Daten]]schutz. So ist es nicht gestattet, ein unbekanntes Kamel ohne dessen Einwilligung zu [[pfotografie]]ren. Außerdem dürfen keine [[Daten]] über unbekannte Kamele ohne dessen Einwilligung gesammelt werden.
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Um die [[Ernsthaft]]igkeit dieses Anliegens zu <s>untergraben</s> untermauern, gibt es den [[Bundestrojaner]]. Der soll sicherstellen, dass der [[Staat]] bei seinen Schnüffelaktion nicht erkannt wird, was zukünftig durch eine systemseitige Implementation dieses [[Schadkot]]s Allgemeingut wird. Um fernerhin den [[Bürger]] vor unberechtigter Ablichtung zu schützen, gibt es da noch das [[Vermummungsverbot]], schließlich muss ja die [[Polizei]] wissen wen sie da vor einer Ablichtung schützen soll.
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Begeht der Unbekannter allerdings ein Schwerverbrechen wie z.B. [[Steuer]]betrug, so schützt ihn die Anonymität keinesfalls vor einer [[Strafe|Bestrafung]]. Zum Wohle der Öffentlichen [[Sicherheit]] und [[Ordnung]] schuf der Gesetzgeber nämlich die Anzeige gegen Unbekannt. Vor dem [[Gesetz]] kann der Unbekannte in diesem Fall Rechte für sich nicht geltend machen, da er nicht als natürliche oder jurstische [[Person]] gilt. Insofern kann er sich auch nicht auf die Abschaffung der [[Todesstrafe]] berufen, dennoch aber nach seiner Hinrichtung vom Sozialamt ein Anonymes Begräbnis verlagen. ''(Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit wäre grundsätzlich zu empfehlen, einem solchen Verlangen schon vor der Hinrichtung Ausdruck zu verleihen.)'' Wird jenes innerhalb der Antragsfrist versäumt, so gilt der Unbekannte als Anonymes Werk und kann spätestens siebzig Jahre nach seinem [[Tod]] keine Rechte mehr an sich geltend machen.
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{{sv}} [[Amnesie International]]
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{{Rechtshinweis}}
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[[Kategorie:Recht]]
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[[wiki:Anonymität]]
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