Bearbeiten von „Vermummungsverbot“
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− | + | Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man wenigestens erkennt, welches Kamel einen mit Steine bewirft. | |
− | + | Unter das Vermummungsverbot fallen u.a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen. | |
− | Unter das Vermummungsverbot fallen | ||
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