Bearbeiten von „Vermummungsverbot“

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Achtung: Die Datenbank wurde für Wartungsarbeiten gesperrt, so dass deine Änderungen derzeit nicht gespeichert werden können. Sichere den Text bitte lokal auf deinem Computer und versuche zu einem späteren Zeitpunkt, die Änderungen zu übertragen.

Grund für die Sperre: 1

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
'''Vermummungsverbot''', ''das'' … ist eine [[Regel]]ung, die untersagt sich bei Versammlungen das [[Gesicht]] zu verdecken, damit man (und die Polizei) wenigstens erkennt, welches Kamel da mit Steinen wirft. Unter [[Autonom]]en gilt es allerdings als exquisite Extremsportart und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das jährliche Happening und Megaevent für diese Klientel ist der [[Tag]], [[Tag der Arbeit|an dem sie alle mal wieder arbeiten müssen]], in [[Berlin]] Kreuzberg.
+
Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man wenigestens erkennt, welches Kamel einen mit Steine bewirft.
 
+
Unter das Vermummungsverbot fallen u.a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.
Unter das Vermummungsverbot fallen mancherorts u. a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die [[Polizei]] zu minimieren, wurde daher in arabischen [[Staat]]en ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen. Dies kann allerdings nicht für die [[islam]]ische Welt verallgemeinert werden. Mancherorts, wo noch [[Taliban|Tali Bahnen]] das [[Straße]]nbild prägen, gibt es ab und an schon mal ein Vermummungsgebot, welches genau das vorschreibt. Es wird gemunkelt, dass dies an der [[Kopulation|UN-Zucht]] liegt, ein spezielles Vermehrungsprogramm. Man sieht dort die [[Gefahr]] einer schwindenden Population, sofern sich die Kopulationswilligen <s>beim</s> im [[Verkehr]] erkennen könnten und die angestrebte Mehrung nicht mehr [[anonym]] vollziehen können. Mithin gilt besagtes ''Vermummungsgebot'' eher als [[provinz]]iell.
 
 
 
In [[Kameltholisch|kameltolischen]] Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier strengstens untersagt ihren „Kleinen Mann” mittels [[Gummi]] zu vermummen, wenn sich dieser anschickt einer [[Mumu]] näherzutreten. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katholiker sehr häufig den vom [[Kapst]] gestifteten Glaubensgrundsatz: '''"Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!"''', wenngleich [[modern]]ere Glaubens- und [[Hygiene]]grundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen [[Landstrich]]en straffrei ist.
 
 
 
{{sa}} [[Versammlung]] | [[Religion]] | [[Meinungsfreiheit]] | [[Rechtsstaat]] | [[Volksmeinung]]<br>
 
{{nt}} [[Mumu]]verbot | [[Verdummungsverbot]] (oder -gebot)<br>
 
{{sb}} [[Schleierhaft]]
 
 
 
[[wiki:Vermummungsverbot]]
 
 
 
[[Kategorie:Hygiene]]
 
[[Kategorie:Gesellschaft]]
 
Mit dem Speichern dieser Seite …
Abbrechen Bearbeitungshilfe (neues Fenster)
Zum Vermeiden unnötiger Artikelversionen bitte den Vorschau-Button benutzen!

Folgende Vorlagen werden von dieser Seite verwendet: