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	<title>Projekt:Bürokratenspiel/8. Runde/Organe/Spielleiter/Anfechtungen/Archiv - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Kamelopedia</subtitle>
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		<title>WiKaBot: Textersetzung - „http://kamelopedia.mormo.org/“ durch „http://kamelopedia.net/“</title>
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		<updated>2014-01-07T01:16:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/wiki/Kamelopedia:Textersetzung&quot; title=&quot;Kamelopedia:Textersetzung&quot;&gt;Textersetzung&lt;/a&gt; - „http://kamelopedia.mormo.org/“ durch „http://kamelopedia.net/“&lt;/p&gt;
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		<author><name>WiKaBot</name></author>
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		<title>Stinkerwue: Archiv</title>
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Sie enthält eine Vielzahl von  umständlichen Regeln und nimmt von allen Organen im Regelwerk den  meisten Platz ein, Sie enthält eine Vielzahl von restriktiven  Einschränkungen und Vorschriften, denen es effektiv gelingt die  Spielteilnehmer zu schikanieren, wie bereits am missmutigen Verhalten  von Euer Ehren sehr klar deutlich wird. Und auch Euer Ehren kann beim  besten Willen nicht behaupten, der Zentralrat habe diese Regeln so  gestaltet, dass sie gegen andere Regeln verstießen, bereits im  angefochtenen Beschluss blieb ihm nichts anderes mehr übrig als sich in  pedantischer Weise auf einen lächerlichen &amp;quot;Formfehler&amp;quot; zurückzuziehen,  was aber bereits unter 1. vollkommen entkräftet werden konnte. Aber auch  in nicht-formaler  Hinsicht erfüllt §8(b) alle Kritierien, um geltende  Bürokratieanforderungen zu erfüllen! $8(b) wurde so gestaltet, dass er  in klassisch bürokratischer Weise aus einem eigentlich vernünftigen  Anlass völlig überdrehte, abgehobene und völlig absurde Regeln  entwickelt! Der Anfechtende darf somit mit Stolz behaupten, dass sein  seine Regeländerung, die er durchgesetzt hat, im nichts der berühmten [http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EWG%29_Nr._1677/88_%28Gurkenverordnung%29  Gurkenverkrümmungsverordnung der  Europäischen Union (EU)]  nachsteht! Der vernünftige Anlass war nun der, dass es zwischen dem  Aufsichtsrat und Euer Ehren tatsächlich einen gewissen Zwist gab. Ich  darf Euer Ehren daran erinnern, dass von Seiten des Aufsichtsrat doch  tatsächlich Überlegungen angestellt wurden euch abzusetzen! Dies wurde  schon ausführlich [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Vorgänge#Akte_Nummer_22222222210_vom_11._Mai_2010_-_Einf.C3.BChrung_eines_Schlichtungskomitee|im Antrag  22222222210-d01]] durchgekaut - Ihr seht,  der Aufsichtsrat macht nichts umsonst! Wie es sich für das  Bürokratenspiel gehört, entstand aus diesem durchaus beachtenswerten  Problem die vollkommen abgehobene Idee, man könne dies in einem  Schlichtungskomitee klären! Gerade die Vehemenz, mit der Euer Ehren  versucht, §8(b) zu unterlaufen, die absurden Reaktionen, die Sie  daraufhin gezeigt haben (siehe [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge#Erster_Vorschlag_f.C3.BCr_einen_ersten_Entwurf_einer_Gesch.C3.A4ftsordnung_des_Schlichtungskommitees|Euren Entwurf  für eine Geschäftsordnung für ein Schlichtungskomitee]], die völlig überdrehten  Schleimereien, mit denen Sie Ihre nicht-existente Wertschätzung für das  Aufsichtsrat kundzutun versuchen, sowie meine eigene mehrfach geäußerte  Vorstellung Sie und der Aufsichtsrat würden in dem Schlichtungskomitee  Kuschelpädagogik betreiben wollen - dies ist von ungeheuer großer  realsatirischer Absurdität und an unfrewilliger Komik kaum noch zu  überbieten! Auch diese ellenlange Anfechtung, in der ich meine Zeit  verschwende, obwohl ich sie viel besser nutzen könnte, um meine Karriere  voranzutreiben und später mal viel Kohle zu verdienen, bei der ich mir  die Mühe gebe eine ellenlange Begründung zu schreiben, um Sie lächerlich  zu machen und die fehlende Stichhaltigkeit Ihrer Argumente sachlich  aufzuweisen, obwohl für jedes außenstehende Kamel mit gesunden  Menschenverstand klar ist, wie Unrecht Sie haben, kann man in diesem  Zusammenhang sehen! Wie, um Gottes Willen, können Sie behaupten, §8(b)  wäre unbürokratisch? Im Gegenteil, wie Sie hier direkt mitverfolgen  können, wuchert die Bürokratie in einem Ausmaß, von dem die EU-Kommission  nur träumen kann! Nur ein verblendetes Kamel, das der Anarchie und dem  Chaos schon anheim gefallen ist, kann solch einem offenkundigen und  unhaltbaren Unsinn von sich geben!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 20:49, 16. Mai 2010 (NNZ)|Diese  Anfechtung trägt die Vorgangsnummer F22bond2028. Euer Ehren möge im  Übrigen einsehen, dass er diesen Kampf nicht gewinnen kann, er weiß  genau, dass er Unrecht hat. Er kann mich aus allen Ämtern werfen, jedoch  werde ich dann nicht davor abzuschrecken in diversen Anfechtungen nach  dem Vorbild von Mahatma Gandhi in gewaltfreiem Widerstand die Wahrheit  zu verkünden und Euer Ehren dadurch lächerlich zu machen!}}&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt; &lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;2. ''da diese Regel ganz  einfach gegen §0 und jeden vernünftigen Bürokratismus verstößt.'' Dies ist nicht nur eine plakative und  polemische Behauptung, die nicht nur getragen ist von einem  offenkundigen Narzißmus und einem merkwürdigen Bürokratieverständnis,  sondern sie ist wieder einmal nur falsch! Und im Gegensatz zum  Spielleiter kann der Anfechtende dies sogar hieb- und  stichfest begründen. Schon allein in formaler Hinsicht erfüllt §8(b)  alle bürokratischen Anforderungen! Sie enthält eine Vielzahl von  umständlichen Regeln und nimmt von allen Organen im Regelwerk den  meisten Platz ein, Sie enthält eine Vielzahl von restriktiven  Einschränkungen und Vorschriften, denen es effektiv gelingt die  Spielteilnehmer zu schikanieren, wie bereits am missmutigen Verhalten  von Euer Ehren sehr klar deutlich wird. Und auch Euer Ehren kann beim  besten Willen nicht behaupten, der Zentralrat habe diese Regeln so  gestaltet, dass sie gegen andere Regeln verstießen, bereits im  angefochtenen Beschluss blieb ihm nichts anderes mehr übrig als sich in  pedantischer Weise auf einen lächerlichen &amp;quot;Formfehler&amp;quot; zurückzuziehen,  was aber bereits unter 1. vollkommen entkräftet werden konnte. Aber auch  in nicht-formaler  Hinsicht erfüllt §8(b) alle Kritierien, um geltende  Bürokratieanforderungen zu erfüllen! $8(b) wurde so gestaltet, dass er  in klassisch bürokratischer Weise aus einem eigentlich vernünftigen  Anlass völlig überdrehte, abgehobene und völlig absurde Regeln  entwickelt! Der Anfechtende darf somit mit Stolz behaupten, dass sein  seine Regeländerung, die er durchgesetzt hat, im nichts der berühmten [http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EWG%29_Nr._1677/88_%28Gurkenverordnung%29  Gurkenverkrümmungsverordnung der  Europäischen Union (EU)]  nachsteht! Der vernünftige Anlass war nun der, dass es zwischen dem  Aufsichtsrat und Euer Ehren tatsächlich einen gewissen Zwist gab. Ich  darf Euer Ehren daran erinnern, dass von Seiten des Aufsichtsrat doch  tatsächlich Überlegungen angestellt wurden euch abzusetzen! Dies wurde  schon ausführlich [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Zentralrat_der_Paragraphenreiter/Vorgänge#Akte_Nummer_22222222210_vom_11._Mai_2010_-_Einf.C3.BChrung_eines_Schlichtungskomitee|im Antrag  22222222210-d01]] durchgekaut - Ihr seht,  der Aufsichtsrat macht nichts umsonst! Wie es sich für das  Bürokratenspiel gehört, entstand aus diesem durchaus beachtenswerten  Problem die vollkommen abgehobene Idee, man könne dies in einem  Schlichtungskomitee klären! Gerade die Vehemenz, mit der Euer Ehren  versucht, §8(b) zu unterlaufen, die absurden Reaktionen, die Sie  daraufhin gezeigt haben (siehe [[Projekt:Bürokratenspiel/8._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge#Erster_Vorschlag_f.C3.BCr_einen_ersten_Entwurf_einer_Gesch.C3.A4ftsordnung_des_Schlichtungskommitees|Euren Entwurf  für eine Geschäftsordnung für ein Schlichtungskomitee]], die völlig überdrehten  Schleimereien, mit denen Sie Ihre nicht-existente Wertschätzung für das  Aufsichtsrat kundzutun versuchen, sowie meine eigene mehrfach geäußerte  Vorstellung Sie und der Aufsichtsrat würden in dem Schlichtungskomitee  Kuschelpädagogik betreiben wollen - dies ist von ungeheuer großer  realsatirischer Absurdität und an unfrewilliger Komik kaum noch zu  überbieten! Auch diese ellenlange Anfechtung, in der ich meine Zeit  verschwende, obwohl ich sie viel besser nutzen könnte, um meine Karriere  voranzutreiben und später mal viel Kohle zu verdienen, bei der ich mir  die Mühe gebe eine ellenlange Begründung zu schreiben, um Sie lächerlich  zu machen und die fehlende Stichhaltigkeit Ihrer Argumente sachlich  aufzuweisen, obwohl für jedes außenstehende Kamel mit gesunden  Menschenverstand klar ist, wie Unrecht Sie haben, kann man in diesem  Zusammenhang sehen! Wie, um Gottes Willen, können Sie behaupten, §8(b)  wäre unbürokratisch? Im Gegenteil, wie Sie hier direkt mitverfolgen  können, wuchert die Bürokratie in einem Ausmaß, von dem die EU-Kommission  nur träumen kann! Nur ein verblendetes Kamel, das der Anarchie und dem  Chaos schon anheim gefallen ist, kann solch einem offenkundigen und  unhaltbaren Unsinn von sich geben!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 20:49, 16. Mai 2010 (NNZ)|Diese  Anfechtung trägt die Vorgangsnummer F22bond2028. Euer Ehren möge im  Übrigen einsehen, dass er diesen Kampf nicht gewinnen kann, er weiß  genau, dass er Unrecht hat. Er kann mich aus allen Ämtern werfen, jedoch  werde ich dann nicht davor abzuschrecken in diversen Anfechtungen nach  dem Vorbild von Mahatma Gandhi in gewaltfreiem Widerstand die Wahrheit  zu verkünden und Euer Ehren dadurch lächerlich zu machen!}}&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
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&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Anfechtung  von F21bond2029|Euer Ehren!&amp;lt;br&amp;gt;So  sehr es mich freut, dass Ihr einen gemäßigteren Kurs fährt als der  vorherige Spielleiter und so sehr ich den Rückzug von B04düne2031  begrüße, so sehr muss ich immer noch auf die Rücknahme des Gutachtens  betreffend A08düne2030 drängen. Dies ist keine Frage einer &amp;quot;anderen  Rechtsauffassung&amp;quot;, sondern es liegt in der Tat ein &amp;quot;wirklicher  Regelbruch&amp;quot; vor! In der Anfechtung F21bond2029 habe ich mich schon  bemüht Euch den Sachverhalt zu erklären, darum noch einmal zum  Mitschreiben: Es gibt einen Unterschied zwischen ''Rechtsauslegung'' und ''Rechtsfestsetzung''!  Die ''Rechtsauslegung'' ist eine Aufgabe der Judikative, die  Rechtsfestsetzung ist eine Aufgabe der Legislative. Auch wenn dem Organ  Spielleiter gemäß §16(a) die Judikative zufällt, so geht die  Legislative gemäß §4 alleine auf das Organ des Zentralrats der  Paragraphenreiter über; beide Gewalten sind - wie der  aktuelle Spielverlauf zeigt aus gutem Grunde - strikt  voneinander getrennt! Wenn das Organ Spielleiter sich nicht an diese  Gewaltentrennung hält, begeht es also einen schweren Rechtsbruch.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Rechtsauslegung impliziert  insbesondere, dass der Spielleiter die Bedeutung der gegebenen Gesetze  nicht verändern darf, denn sonst wäre es ja keine Rechtsauslegung mehr,  sondern Rechtfestsetzung! Alles klar? In Antrag 22222222210-d01 sowie  in §8(b) sind jedoch die aktuellen Regeln '''unmissverständlich und deutlich formuliert''' und zwar in einer derartigen Weise,  dass eine vollkommene Widerspruchsfreiheit zu den restlichen  Spielregeln besteht! Somit ist das Gutachten betreffend A08düne2030,  welches §8(b)(6.) außer Kraft setzt und ihr somit jegliche Bedeutung '''aberkennt''', anstatt zu interpretieren, zu  erläutern, zu präzisieren, all das zu tun, um der Bedeutung dieses  Gesetzes '''dienlich  zu sein!''' ein krasser  Regelverstoß gegen §4!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 20:46, 19. Mai 2010 (NNZ)|Diese  Anfechtung trägt die Vorgangsnummer F23bond2028. Im Übrigen fordert der  Unterzeichner aufgrund dieses krassen Regelverstoßes eine Rüge für den  Vorgänger des aktuellen Spielleiters.}}&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Anfechtung  von F21bond2029|Euer Ehren&amp;lt;br&amp;gt;  Ihr Beschluss F21bond2029 geht an den Regeln Vorbei. Nehmen wir doch  den so oft zittierten § 11 (e) mal auseinander. Eine Geschäftsordnung  muss gemäss 11 e enthalten:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Eine  Regelung, wie die Geschäftsordnung geändert werden kann. (bitte führen  sie sich §19 der RIFAG zu Gemüte, der diesen Punkt erfüllt)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Eine Regelung, wie der  Vorsitzende des Organes bestimmt wird, sofern die Mitgliederzahl des  Organes auf zwei oder mehr Mitglieder anwachsen kann. (bitte führen sie  sich §2 der RIFAG zu Gemüte, der diesen Punkt erfüllt)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Eine Regelung, wie  Rechtsmittel gegen Entscheidungen des die Geschäftsordnung betreffenden  Organs eingelegt und bearbeitet werden. (bitte führen sie sich §4 und  §6  der RIFAG zu Gemüte, die diesen Punkt erfüllt)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Wie sie zweifellos sehen  sind alle Bedingungen von §11 (e) in vorbildlichster weise durch die  RIFAG geregelt. Ich Aufhebungsbeschluss ist daher nicht Regelkonform,  und ich bin mir sicher, das es sich dabei nur um ein Versehen handelst,  dass sie alsbald korrigieren werden. Im übrigen träg diese Anfechtung  die Vorgangsnummer F06bill20230|[[Kamel:BuffaloBill|BuffaloBill]] 22:02, 19. Mai 2010 (NNZ)|So  nicht}}&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfechtung|Ablehnung  von F21bond2029|Euer Ehren!&amp;lt;br&amp;gt;So  sehr es mich freut, dass Ihr einen gemäßigteren Kurs fährt als der  vorherige Spielleiter und so sehr ich den Rückzug von B04düne2031  begrüße, so sehr muss ich immer noch auf die Rücknahme des Gutachtens  betreffend A08düne2030 drängen. Dies ist keine Frage einer &amp;quot;anderen  Rechtsauffassung&amp;quot;, sondern es liegt in der Tat ein &amp;quot;wirklicher  Regelbruch&amp;quot; vor! In der Anfechtung F21bond2029 habe ich mich schon  bemüht Euch den Sachverhalt zu erklären, darum noch einmal zum  Mitschreiben: Es gibt einen Unterschied zwischen ''Rechtsauslegung'' und ''Rechtsfestsetzung''!  Die ''Rechtsauslegung'' ist eine Aufgabe der Judikative, die  Rechtsfestsetzung ist eine Aufgabe der Legislative. Auch wenn dem Organ  Spielleiter gemäß §16(a) die Judikative zufällt, so geht die  Legislative gemäß §4 alleine auf das Organ des Zentralrats der  Paragraphenreiter über; beide Gewalten sind - wie der  aktuelle Spielverlauf zeigt aus gutem Grunde - strikt  voneinander getrennt! Wenn das Organ Spielleiter sich nicht an diese  Gewaltentrennung hält, begeht es also einen schweren Rechtsbruch.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot;&gt; &lt;/td&gt;&lt;td class='diff-marker'&gt;+&lt;/td&gt;&lt;td style=&quot;color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;&quot;&gt;&lt;div&gt;&lt;ins style=&quot;font-weight: bold; text-decoration: none;&quot;&gt;Rechtsauslegung impliziert  insbesondere, dass der Spielleiter die Bedeutung der gegebenen Gesetze  nicht verändern darf, denn sonst wäre es ja keine Rechtsauslegung mehr,  sondern Rechtfestsetzung! Alles klar? In Antrag 22222222210-d01 sowie  in §8(b) sind jedoch die aktuellen Regeln '''unmissverständlich und deutlich formuliert''' und zwar in einer derartigen Weise,  dass eine vollkommene Widerspruchsfreiheit zu den restlichen  Spielregeln besteht! Somit ist das Gutachten betreffend A08düne2030,  welches §8(b)(6.) außer Kraft setzt und ihr somit jegliche Bedeutung '''aberkennt''', anstatt zu interpretieren, zu  erläutern, zu präzisieren, all das zu tun, um der Bedeutung dieses  Gesetzes '''dienlich  zu sein!''' ein krasser  Regelverstoß gegen §4!|[[Kamel:Kamel Bond 007|Kamel Bond 007]] 20:29, 20. Mai 2010 (NNZ)|Diese  Anfechtung trägt die Vorgangsnummer F07bond2028 . Im Übrigen fordert der  Unterzeichner aufgrund dieses krassen Regelverstoßes eine Rüge für den  Vorgänger des aktuellen Spielleiters.}}&lt;/ins&gt;&lt;/div&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;
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		<author><name>Stinkerwue</name></author>
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		<title>Stinkerwue: archiv</title>
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		<updated>2010-05-24T11:28:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;archiv&lt;/p&gt;
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		<author><name>Stinkerwue</name></author>
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		<title>Opsim: Die Seite wurde neu angelegt.</title>
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		<updated>2010-03-22T21:00:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Bürokratenspiel/Vorlagen/8. Runde/Navi-Leiste}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Opsim</name></author>
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