Dialektische Argumentation: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''dialektische Argumentation''' beleuchtet ein Problem von zwei Seiten und kommt schließlich zu einem ausgewogenen Ergebnis. Hier ein Beispiel:
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Sollte die '''Dialektik''' verboten werden?
 
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* '''Befürworter''': Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden.
 
* '''Befürworter''': Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden.

Version vom 5. Juli 2006, 00:28 Uhr

Eine dialektische Argumentation beleuchtet ein Problem von zwei Seiten und kommt schließlich zu einem ausgewogenen Ergebnis. Hier ein Beispiel:

Sollte die Dialektik verboten werden?

  • Befürworter: Dialekte sollten verboten und nur noch hochsprachliche Kommunikation erlaubt werden.
  • Gegner: Nääh, de Dialegte sölln nisch vochböhden werden. Doch Mindochhädenschütz doch Eurülpsschen Üniön müß ünbödingt bürücksischtischt wöchden.
  • Befürworter: Entschuldigen Sie, können Sie mal deutlicher sprechen? Ich kann Sie leider nicht verstehen.
  • Gegner: Isch sachte eben, doch Mindochhädenschütz müß bürücksischtischt werden. Wer de Gadüffeln ehngebüddelt hat, doch söll se uch wiedoch ösbüddeln, ne wohr?
  • Befürworter: Also ich verstehe wirklich kein Wort. Das ist ja nur Gegrunze!
  • Gegner: Seh genn misch mal am Uchsch lecken!