Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln: Unterschied zwischen den Versionen
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(→§14: angenommen und aufgrund Vetoverzicht Aufsichtsrat inkraftgetreten) |
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Das Verspeisen grätenfreier Blauwale verpflichtet zum Kauf. Ausgenommen von dieser Regel sind Angehörige von Sun Microsystems. | Das Verspeisen grätenfreier Blauwale verpflichtet zum Kauf. Ausgenommen von dieser Regel sind Angehörige von Sun Microsystems. | ||
− | ====§12==== | + | ====§12 Antragsarchivierung==== |
(a) Genehmigte oder abgelehnte Antraege werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge/Archiv|Archiv]] zur Verwahrung ueberstellt. | (a) Genehmigte oder abgelehnte Antraege werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das [[Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge/Archiv|Archiv]] zur Verwahrung ueberstellt. | ||
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(c) Ein Antrag auf Ueberstellung in das Archiv ist nicht erforderlich. | (c) Ein Antrag auf Ueberstellung in das Archiv ist nicht erforderlich. | ||
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+ | ====§13 (ungültig)==== | ||
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+ | ====§14 Delegationsrecht==== | ||
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+ | (a) Jedes Gremium, jedes Untergremium, jeder Einzelposten und jeder Unterposten (im Folgenden Delegierer genannt) darf nach eigenem Ermessen eigene Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte (im Folgenden Delegat genannt) an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen (im Folgenden Delegierte genannt) übertragen, sofern jedes betroffene Kamel zustimmt, oder an beliebige andere Gremien oder beliebige Untergremien beliebiger anderer Gremien übertragen, sofern das betroffene Gremium oder Untergremium als Entität zustimmt (dieser Vorgang wird im Folgenden Delegation genannt). | ||
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+ | (b) (i) Die Delegation wird frühestens mit ihrer offiziellen Verkündung wirksam. (ii) Aus dieser Verkündung muss sowohl die Zustimmung des Delegierers sowie der Delegierten als auch die genaue Spezifikation des Delegats zweifelsfrei hervorgehen. | ||
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+ | (c) (i) Sofern die Delegation an ein einzelnes Kamel erfolgt, so wird dieses rechtlich als Inhaber eines externen Unterpostens des Delegierers angesehen. (ii) Sofern die Delegation an eine Gruppe von Kamelen, was auch die Delegation an ein anderes Gremium oder Untergremium beinhaltet, erfolgt, so wird diese Gruppe rechtlich als externes Untergremium des Delegierers angesehen. | ||
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+ | (d) (i) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium erfolgt die Entscheidung über die Delegation einstimmig, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes Mitglied des Delegierers ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (iii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes einzelne Mitglied des Delegierers das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. | ||
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+ | (e) (i) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen. | ||
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+ | (f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (ii) bzw. Absatz (e) Punkt (i) anderen Spielregeln widersprechen, so sind sie im entsprechenden Fall nichtig bzw. die Fristen entsprechend der widersprechenden Spielregeln reduziert. | ||
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+ | (g) Entscheidungen von Delegierten, welche die Rechte des Delegierers gemäß der Absätze (d) bzw. (e) in jeglicher Form aufheben oder einschränken, werden erst mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Genehmigung des Delegierers, gemäß seiner bis dato gültigen Geschäftsordnung im Falle der Existenz einer solchen, wirksam. | ||
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Version vom 5. August 2006, 01:43 Uhr
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Gremien und Einzelposten ▪ Anträge (allgemein)
§1 Teilnehmer
(a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt.
(b) Sofern eine in Absatz (a) genannte Position noch nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d.h., es kann sich selbst hineinwählen).
(c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates und des Zentralrates der Paragraphenreiter sein.
(d) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Spielleiter und Mitglied eines anderen Gremiums sein.
§2 Antragsrecht
(a) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen unter folgenden Bedingungen stellen:
- §§ 1 Das stellen von Anträgen hat nicht in formloser Form stattzufinden.
- §§ 2 -entfällt-
- §§ 3 -entfällt-
- §§ 4 -entfällt-
- §§ 5 Alles muss seine Ordnung haben.
- §§ 6 Pro Antrag auf Regeländerung darf nur eine Neuformulierung enthalten sein.
- §§ 7 -entfällt-
- §§ 8 Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat dürfen die Regleseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten. (Was das mit §2(a) zu tun hat ist jedoch noch fraglich)
(b) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.
§3 Regeländerungen
(a) Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge müssen mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden.
(b) Der Aufsichtsrat darf jedoch binnen zwei Tagen ein einstimmiges Veto gegen die Annahme einlegen. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag als angenommen.
§4 Aufsichtsrat
(a) Der Aufsichtsrat darf mit Zweidrittelmehrheit Kamele aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter für die Dauer von 24 Stunden durch andere Kamele ersetzen. Diese Kamele sind in ihrer Funktion als vorübergehende Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter voll stimmberechtigt.
(b) Der Aufsichtsrat darf mit den Stimmen von zwei Kamelen den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen. In diesem Fall richtet der Spielleiter Neuwahlen gemäß alleine von ihm zu bestimmender Neuwahlregeln aus.
§5 Ende der Runde
(a) Eine Spielrunde kann frühestens dann beendet werden, wenn Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat voll besetzt sind.
(b) Der Spielleiter entscheidet, wann die aktuelle Runde beendet ist.
(c) Der Spielleiter muss die aktuelle Runde beenden, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Zusammenwirken von Spielregeln und Zusammensetzung der einzelnen Gremien (vakante Positionen) und Einzelposten keine weitere Regeländerung mehr erlaubt.
(d) Ergebnis der aktuellen Runde: Wird die laufende Spielrunde beendet, so lautet das Spielergebnis, dass dasjenige Kamel, welches momentan den ersten Sitz im Aufsichtsrat innehat, die Runde gewonnen hat; es sei denn, dass die Rundensiegerernennungskonferenz explizit ein anderes Kamel zum Rundensieger ernannt hat und diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.
§5a Rundensiegerernennungskonferenz und Punktzahlregelsystemerstellungsrat
(a) Sobald alle von den Spielregeln vorgegebenen Gremien und Posten vollzählig besetzt sind, wählt jedes Gremium einen Abgeordneten für die Rundensiegerernennungskonferenz.
(b) Sind alle Abgeordneten ernannt worden, so tritt die Rundensiegerernennungskonferenz zusammen und berät, wer der Sieger der laufenden Runde sein soll. Während der Beratungsphase hat sie in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Dieser fasst ihn zusammen und leitet ihn an den Spielleiter sowie den Zentralrat der Paragraphenreiter weiter.
(c) Gegen die Entscheidung der Rundensiegerernennungskonferenz können Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter jeweils mit einfacher Mehrheit binnen einer Woche Beschwerde einlegen. In diesem Fall muss die Rundensiegerernennungskonferenz zwei Ersatzkandidaten benennen, löst sich anschließend auf, und wird neugewählt. Die neue Rundensiegerernennungskonferenz entscheidet dann über die drei Kandidaten.
(d) Alternativ kann sich die Rundensiegerernennungskonferenz anstelle der Wahl eines Kamels darauf verständigen, dass der Sieger gemäß eines Punktesystems ermittelt wird. In diesem Fall führt sie nach eigenem Ermessen die Wahlen zu einem entsprechenden Punktzahlregelsystemerstellungsrat durch und löst sich anschließend auf. Der Punktzahlregelsystemerstellungsrat legt anschließend nach eigenem Gutdünken die Regeln fest, nach denen ein Kamel Punkte gewinnen oder verlieren kann, und setzt ein Gremium ein, welches die ordnungsgemäße Durchführung der Punktezählung sicherstellt und dem Zentralrat der Paragraphenreiter in regelmäßigen Abständen einen Rechenschaftsbericht vorlegen muss.
§6 Regelregeln
(a) Unklarheiten bezüglich der Spielregeln müssen dem Spielleiter per Antrag vorgebracht werden. Der Spielleiter entscheidet dann verbindlich über die genaue Auslegung der fraglichen Regeln.
(b) Der Spielleiter kann ein Kamel aus einem Gremium oder von einem Posten ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass sich das entsprechende Kamel nicht an die Regeln gehalten hat. Gegen diese Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrats der Paragraphenreiter binnen drei Tagen oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Ausschluss wirksam.
(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.
§7 Spielleiter
(a) Der Spielleiter kann von seinem Posten abgesetzt werden. Hierzu ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Aufsichtsrat muss den Antrag einstimmig vorgenehmigen und ihn an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiterreichen.
(b) Nimmt der Zentralrat der Paragraphenreiter den vorgenehmigten Antrag mit mindestens 80%iger Mehrheit an, so gilt der Spielleiter als abgesetzt.
(c) Der Aufsichtsrat richtet in diesem Fall Neuwahlen für das Amt des Spielleiters aus und entscheidet über deren genauen Ablauf und Modalitäten.
§8 Untergremien, Gremienregeln
(a) Jedes Gremium kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Gremium betreffende Regeln beschließen, sofern diese den Spielregeln nicht zuwiderlaufen.
(b) Jedes Gremium kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Untergremien und Einzelposten innerhalb des Gremiums übertragen.
(c) Auch in den Spielregeln genannte Einzelposten können sich Regelungen gemäß der Absätze (a) und (b) auferlegen. Diese behalten Gültigkeit, wenn der entsprechende Posten in ein aus mehreren Kamelen bestehendes Gremium umgewandelt wird.
§9 Erweiterung des Spieles
(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Gremien und Posten vollbesetzt sind, dann ist für dieses Kamel auf seinen beim Aufsichtsrat gestellten und durch den Zentralrat der Paragraphenreiter positiv beschiedenen Antrag auf Aufnahme in das laufende Spiel entweder
- ein eigener Posten oder
- ein eigenes Gremium einzurichten, oder
- die maximale Personalkapazität eines bestehenden Gremiums zu erweitern, oder
- ein bestehender Posten ist in ein aus mehreren Personen bestehendes Gremium umzuwandeln, oder
- ein eigener Posten, der eingerichtet wird, indem ein vollbesetztes Gremium nebst seiner Rechte und Pflichten in zwei Gremien oder in bis zu vier Einzelposten aufgeteilt wird.
Hierfür sind die Spielregeln entsprechend anzupassen.
(b) Möglichst bald nach vollzähliger Besetzung von Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat und Spielleiter soll der Zentralrat der Paragraphenreiter dem Aufsichtsrat Vorschläge für mindestens drei weitere Gremien oder Posten sowie deren Aufgaben, Befugnisse und personelle Zusammensetzung innerhalb des Spiels machen. Der Aufsichtsrat muss eine eventuelle Ablehnung ausführlich begründen. Die vom Aufsichtsrat angenommenen Vorschläge sind anschließend vom Spielleiter (abweichend von der Regelung in §3) in weiteren verbindlichen Spielregeln zu verankern.
§9a Anlegen neuer Seiten
Möchte ein Gremium oder eine Einzelperson eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von fünf Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt.
§10 Fug
–gestrichen–
§11 Unfug
(a) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von anderen in den Spielregeln genannten Gremien sind bei Diskussionen innerhalb des Spiels wie in einem amerikanischen Gerichtsfilm mit Euer Ehren anzusprechen. Diese Anrede bleibt jedoch ausschließlich dem vorgenannten Personenkreis vorbehalten.
(b) Eine Spielrunde darf nicht mit virtuellem grünem Himbeereis als Spielergebnis enden.
(c) Das Furzen in fensterlosen Räumen ist untersagt.
(d) Kein Mitspieler hat die Erlaubnis zum Quälen von Kamelen und kamelartigen Tieren.
§11a Besonderer Unfug
Das Verspeisen grätenfreier Blauwale verpflichtet zum Kauf. Ausgenommen von dieser Regel sind Angehörige von Sun Microsystems.
§12 Antragsarchivierung
(a) Genehmigte oder abgelehnte Antraege werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung ueberstellt.
(b) Die Ueberstellung erfolgt durch eines der derzeitig bestehenden Gremien.
(c) Ein Antrag auf Ueberstellung in das Archiv ist nicht erforderlich.
§13 (ungültig)
§14 Delegationsrecht
(a) Jedes Gremium, jedes Untergremium, jeder Einzelposten und jeder Unterposten (im Folgenden Delegierer genannt) darf nach eigenem Ermessen eigene Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte (im Folgenden Delegat genannt) an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen (im Folgenden Delegierte genannt) übertragen, sofern jedes betroffene Kamel zustimmt, oder an beliebige andere Gremien oder beliebige Untergremien beliebiger anderer Gremien übertragen, sofern das betroffene Gremium oder Untergremium als Entität zustimmt (dieser Vorgang wird im Folgenden Delegation genannt).
(b) (i) Die Delegation wird frühestens mit ihrer offiziellen Verkündung wirksam. (ii) Aus dieser Verkündung muss sowohl die Zustimmung des Delegierers sowie der Delegierten als auch die genaue Spezifikation des Delegats zweifelsfrei hervorgehen.
(c) (i) Sofern die Delegation an ein einzelnes Kamel erfolgt, so wird dieses rechtlich als Inhaber eines externen Unterpostens des Delegierers angesehen. (ii) Sofern die Delegation an eine Gruppe von Kamelen, was auch die Delegation an ein anderes Gremium oder Untergremium beinhaltet, erfolgt, so wird diese Gruppe rechtlich als externes Untergremium des Delegierers angesehen.
(d) (i) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium erfolgt die Entscheidung über die Delegation einstimmig, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes Mitglied des Delegierers ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (iii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes einzelne Mitglied des Delegierers das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht.
(e) (i) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen.
(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (ii) bzw. Absatz (e) Punkt (i) anderen Spielregeln widersprechen, so sind sie im entsprechenden Fall nichtig bzw. die Fristen entsprechend der widersprechenden Spielregeln reduziert.
(g) Entscheidungen von Delegierten, welche die Rechte des Delegierers gemäß der Absätze (d) bzw. (e) in jeglicher Form aufheben oder einschränken, werden erst mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Genehmigung des Delegierers, gemäß seiner bis dato gültigen Geschäftsordnung im Falle der Existenz einer solchen, wirksam.
Verbindliche Regelauslegungen durch den Spielleiter
Die Regelauslegungen, die durch den Spielleiter auf Antrag nach § 6 Buchst. a Satz 1 ergehen, sind gemäß § 6 Buchst. a Satz 2 verbindlich.
Die Zuordnung von Entscheidungszitaten zu einzelnen Vorschriften dient der besseren Übersichtlichkeit und hat keinen amtlichen Charakter. Im Zweifel gilt allein die vollständige amtliche Fassung der jeweiligen Entscheidung des Spielleiters, die über den nach dem Zitat angegebenen Link erreichbar ist.
- Zu § 5a: „Die Rundensiegerernennungskonferenz stellt ein Gremium dar.“ (Sllt-Wzft-20060730.23a-AnmFrgWlfrlRndnsgrrnnngsknfrnzGrmStts)
- Zu § 7: „Grundsätzlich ist in den Spielregeln nicht festgeschrieben, dass der Spielleiter nicht von seinem Posten zurücktreten darf. Insofern geht der Unterzeichner davon aus, dass für den Spielleiter diese theoretische Möglichkeit tatsächlich besteht. Bezüglich der Anfrage, wie in diesem Fall die Nachfolge des Spielleiters zu regeln ist, interpretiert der Unterzeichner die Spielregeln diesbezüglich, dass diese Situation gleichzusetzen ist mit einem Absetzen des Spielleiters. Insofern ist seine Nachfolge in diesem theoretischen Fall gemäß § 7 Absatz (c) zu bestimmen.“ (Sllt-Wzft-20060804.22a-GtchtnWlfrfl)
- Zu § 9 Buchst. b: „Die Rundensiegerernennungskonferenz stellt kein neues Gremium dar; insofern ist sie insbesondere kein Kandidat für §9 Absatz (b).“ (Sllt-Wzft-20060730.23a-AnmFrgWlfrlRndnsgrrnnngsknfrnzGrmStts)