Sehkuhtanten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. September 2006, 16:22 Uhr
Sehkuhtanten sind Tanten von Sehkühen. Da letztere blind sind und man dies in grauer Vorzeit auf einen Fluch in der Familie zurückführte, war es Anverwandten von Sehkühen bis ins zweite Grad - damit also auch den anvertanteten Sekuhtanten untersagt, als Sekundanten aufzutreten, da man sie angesichts ihrer familiär bedingt (angeblich) unsicheren Zukunft im Augenmaß für den Schiedsrichterberuf allgemein ungeeignet hielt. Heutzutage verfügt man zwar über ausgefeilte Möglichkeiten zur Diagnose und Prognose von Augenkrankheiten, aber Tradition ist nun mal Tradition, weshalb die Sehkuhtanten nach wie vor offiziell von der Ausübung des Sekundantentums ausgeschlossen sind.
Siehe vielleicht: Sekundanten