Rechtsschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. September 2006, 15:45 Uhr
Rechtsschreibung [f.] (fälschlicherweise oft als Rechtschreibung notiert), alte Sitte der Lehrer, eigentlich fertige Texte am rechten Rand noch mit einer zusätzlichen Schreibung zu versehen. Nützlich ist dabei der Rechts-Schreib-Duden von 1934.
Von der Rechtsschreibung zu unterscheiden ist die Rechtschreibung, eine Wissenschaft, die sich mit dem Schreiben von Recht (als dem schriftlichen Abfassen von gesprochenen Urteilen (s.a. Rechtsprechung)) befasst.
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