Pfandflasche: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Pfandwährung''' ist eine Zweitwährung in Deutschland. Im Umlauf sind [[Münze]]n ("Pfandflaschen") im Wert von 0,08 €, 0,15 € und 0,25 € sowie [[Banknoten]] ("Pfandkästen") im Wert von 1,50 €. | Die '''Pfandwährung''' ist eine Zweitwährung in Deutschland. Im Umlauf sind [[Münze]]n ("Pfandflaschen") im Wert von 0,08 €, 0,15 € und 0,25 € sowie [[Banknoten]] ("Pfandkästen") im Wert von 1,50 €. | ||
− | Die Pfandflaschen und -kästen als Währungseinheit werden nur von bestimmten Verkaufsstellen als Zahlungsmittel akzeptiert, zumeist größeren sogenannten "[[Supermarkt|Supermärkten]]". Diese sind auch für den Umtausch der Pfandwährung in [[Euro]] zuständig. Mittlerweile erfolgt dieser in der Regel mittels | + | Die Pfandflaschen und -kästen als Währungseinheit werden nur von bestimmten Verkaufsstellen als Zahlungsmittel akzeptiert, zumeist größeren sogenannten "[[Supermarkt|Supermärkten]]". Diese sind auch für den Umtausch der Pfandwährung in [[Euro]] zuständig. Mittlerweile erfolgt dieser in der Regel mittels entsprechenden Konvertierungsautomaten, die jedoch zumeist nicht direkt in Euro umtauschen, sondern zunächst den Betrag zwischenkonvertieren in eine Art [[Zerobond]], also ein nicht-verzinsliches Wertpapier mit begrenzter Laufzeit (umgangssprachlich auch "Pfandbon" oder "Penner-Travellerscheck" genannt). Dieses Wertpapier kann dann an der Kasse zur Bezahlung bzw. zur Endkonvertierung in Euro verwendet werden kann. |
− | Da die Stückelungseinheiten häufig als Behältnis für Flüssigkeiten verwendet werden, kann es in | + | Da die Stückelungseinheiten häufig als Behältnis für Flüssigkeiten verwendet werden, kann es in gewohnheitsrechtlich schlecht organisierten Haushalten (z.B. [[Wohngemeinschaft]]en) zum Horten von Pfandflaschen kommen, was insofern problematisch ist, da so erhebliche Anteile des Hartgeldes der Marktzirkulation entzogen wird. |
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Version vom 4. November 2006, 09:48 Uhr
Die Pfandwährung ist eine Zweitwährung in Deutschland. Im Umlauf sind Münzen ("Pfandflaschen") im Wert von 0,08 €, 0,15 € und 0,25 € sowie Banknoten ("Pfandkästen") im Wert von 1,50 €.
Die Pfandflaschen und -kästen als Währungseinheit werden nur von bestimmten Verkaufsstellen als Zahlungsmittel akzeptiert, zumeist größeren sogenannten "Supermärkten". Diese sind auch für den Umtausch der Pfandwährung in Euro zuständig. Mittlerweile erfolgt dieser in der Regel mittels entsprechenden Konvertierungsautomaten, die jedoch zumeist nicht direkt in Euro umtauschen, sondern zunächst den Betrag zwischenkonvertieren in eine Art Zerobond, also ein nicht-verzinsliches Wertpapier mit begrenzter Laufzeit (umgangssprachlich auch "Pfandbon" oder "Penner-Travellerscheck" genannt). Dieses Wertpapier kann dann an der Kasse zur Bezahlung bzw. zur Endkonvertierung in Euro verwendet werden kann.
Da die Stückelungseinheiten häufig als Behältnis für Flüssigkeiten verwendet werden, kann es in gewohnheitsrechtlich schlecht organisierten Haushalten (z.B. Wohngemeinschaften) zum Horten von Pfandflaschen kommen, was insofern problematisch ist, da so erhebliche Anteile des Hartgeldes der Marktzirkulation entzogen wird.
Aufgrund der unhandlichen Beschaffenheit der Münzen und Banknoten der Pfandwährung wurde insbesondere von Seiten der FDP öffentlich Kritik geübt.