Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
((Kopie)) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/2. Runde/Navi-Leiste}} | ||
+ | |||
+ | Dies ist die Antragsseite des [[Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat|Aufsichtsrates]]. | ||
+ | |||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag | ||
|Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat | |Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat |
Version vom 27. November 2006, 16:31 Uhr
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Anträge (allgemein)
Dies ist die Antragsseite des Aufsichtsrates.
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat
Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a
Antragsgegenstand:
Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke
Begründung:
Eure Ehren! Werte Zentralreiter!
Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.
§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.
Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.
Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten