Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Beratungszimmer: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-6-0218|I/GO3-Anm-5-0203|Werte Revisorenkollegen,<br>sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:22, 18. Feb 2007 (CET)|-}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Bemerkung|I/GO3-Anm-6-0218|I/GO3-Anm-5-0203|Werte Revisorenkollegen,<br>sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 16:22, 18. Feb 2007 (CET)|-}}
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden?|Superrevisionsinstanz}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden?|Superrevisionsinstanz|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. [[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:18, 18. Feb 2007 (CET)}}
  
 
== Antragsprüfung ==
 
== Antragsprüfung ==

Version vom 18. Februar 2007, 22:18 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeSpielkommentarSuperrevisionsinstanz

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 3 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.


Erledigte Vorgänge sind im Archiv.

Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters

Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: A1-DoN-0131
Antragsgegenstand:

Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden

Begründung:

§ 6 II SuRIGO

Unterschrift, Datum: Doppelnull 16:58, 31. Jan 2007 (CET)

Anlagen: Wahllisten


Kandidaten für den Vorsitzenden:


Kandidaten für den stellvertretenden Vorsitzenden:

  • Mambres in seiner Mitgliedschaft als Einzelkamel
  • Mambres in seiner Mitgliedschaft als abgeordneter des Aufsichtsrates
Abstimmung
Abstimmung über: Bestellung des Vorsitzenden Doppelnull 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für mich! --Doppelnull 22:02, 1. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Ich auch! Mambres 22:10, 1. Feb 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Doppelnull hat zwei von vier Stimmen erhalten. Die gem. § 6 II SuRIGO erforderliche Mehrheit wurde nicht erreicht.

Bemerkungen: Die Bestellung des Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz bestimmt sich gem. § 6 II SuRIGO nach der Amtsdauer.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull 16:06, 2. Feb 2007 (CET)

Abstimmung
Abstimmung über: Bestellung des Vorsitzenden Sushifresse 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Für den Kollegen vom ZdPR! im Namen des Aufsichtsrates: Mambres 22:10, 1. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Ich auch! Sushifresse 13:58, 2. Feb 2007 (CET) im Namen des ZdPR


Ergebnis der Abstimmung: Sushifresse hat zwei von vier Stimmen erhalten. Die gem. § 6 II SuRIGO erforderliche Mehrheit wurde nicht erreicht.

Bemerkungen: Die Bestellung des Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz bestimmt sich gem. § 6 II SuRIGO nach der Amtsdauer.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull 16:06, 2. Feb 2007 (CET)

Abstimmung
Abstimmung über: Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden Mambres in seiner Mitgliedschaft als Einzelkamel 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür im Namen des Aufsichtsrates: Mambres 22:10, 1. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Ich auch! Im Namen des ZdPR Sushifresse 13:58, 2. Feb 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Mambres hat zwei von vier Stimmen erhalten. Die gem. § 6 II SuRIGO erforderliche Mehrheit wurde nicht erreicht.

Bemerkungen: Die Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz bestimmt gem. § 6 II SuRIGO der Vorsitzende.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull 16:06, 2. Feb 2007 (CET)

Abstimmung
Abstimmung über: Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden Mambres in seiner Mitgliedschaft als Aufsichtsratsabgeordneter 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür! --Doppelnull 22:02, 1. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Dafür! Mambres 22:10, 1. Feb 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Mambres hat zwei von vier Stimmen erhalten. Die gem. § 6 II SuRIGO erforderliche Mehrheit wurde nicht erreicht.

Bemerkungen: Die Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden der Superrevisionsinstanz bestimmt gem. § 6 II SuRIGO der Vorsitzende.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull 16:06, 2. Feb 2007 (CET)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: I/W1-Fst-2-0202-DoN

Bearbeitendes Organ: Superrevisionsinstanz durch Superrevisor Doppelnull

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Kamel Doppelnull ist gem. § 6 II SuRIGO Vorsitzender der Superrevisionsinstanz.

Die erste Angabe von Mitgliedern der Superrevisionsinstanz auf der Seite der Superrevisionsinstanz erfolgte am 28. Januar (15:57 Uhr). Es wurden zeitgleich Doppelnull und Mambres aufgeführt. Darauf folgte die Mitgliedschaft von Mambres als Abgeordneter des Aufsichtsrates und Sushifresse als Abgeordneter des Zentralrats der Paragraphenreiter.
Auf der allgemeinen Organseite erfolgte die erste Angabe von Mitgliedern der Superrevisionsinstanz am 25. Januar (20:13 Uhr). Es wurde Doppelnull aufgeführt.
Es ergibt sich demnach die folgende Mitgliedschaftsreihenfolge:

  1. Doppelnull
  2. Mambres
  3. Mambres als Abgeordneter des Aufsichtsrates
  4. Sushifresse

Ob die Reihenfolge der Nummern 2 und 3 tatsächlich so und nicht in umgekehrter Form vorliegt tut an dieser Stelle nichts zur Sache, da § 6 II SuRIGO auf die längste Mitgliedschaft abstellt. Im übrigen ist dies aufgrund des häufigen Ein- und Austragens - auch von hierzu eventuell unberechtigten Kamelen - nur schwer nachvollziehbar.
Die zeiweilige Mitgliedschaft von micro kann an dieser Stelle ebenfalls außer Betracht bleiben.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Doppelnull 16:06, 2. Feb 2007 (CET)


Anlagen: -

BESCHLUSS


Beschluss I/W1-B-3-0202-DoN des Präsidenten der Superrevisionsinstanz vom 02. Februar 2007 über die Bestellung des Vizevorsitzenden der Superrevisionsinstanz

Hiermit wird Revisor Mambres in seiner Mitgliedschaft als Aufsichtsratsabgeordneter zum Vizepräsident der Superrevisionsinstanz bestimmt.

Der Beschluss ist gemäß § 6 II 3 SuRIGO wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: -

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Doppelnull 16:06, 2. Feb 2007 (CET)

Bemerkungen: Der Abgeordnete des Aufsichtsrats Revisor Mambres kann gem. § 2 II SuRIGO unter den Voraussetzungen der SuRIGO die Amtsbezeichnung "Vizepräsident der Superrevisionsinstanz" führen.


Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann nach den Vorschriften der SuRIGO vorgegangen werden.

Änderung der SuRIGO

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anm1-DoN-0131

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRIGO

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Besprechung bezüglich der Änderungen der Geschäftsordnung finden sandförmchenlos hier statt, sofern dagegen keine Einwände bestehen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:58, 31. Jan 2007 (CET)

Siehe auch: -

Nr. 1: §§ 14, 15 SuRIGO

Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO2-Antr-1-0201
Antragsgegenstand:

Liebe Superrevisorkollegen,
auf Basis der Diskussion im Beratungszimmer beantrage ich hiermit folgende Änderung der SuRIGO:

1. Neufassung von § 14 SuRIGO wie folgt:

(1) Ein Revisor ist von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen, wenn er selbst oder das Organ, welchem er angehört, an der Sache beteiligt ist.

(2) Der Ausschluss ist mit der Feststellung der Revision zu erklären oder mit dem Antrag auf Entscheidung bzw. Antrag auf Überprüfung zu beantragen. Gegen die Ausschlussentscheidung kann Widerspruch eingelegt werden, wenn Gründe gegen den Ausschluss von Revisoren oder für den Ausschluss weiterer Revisoren vorgebracht werden. Über den Widerspruch entscheidet der Innenrevisionsdienst.

(3) Für den ausgeschlossenen Revisor bestimmt der Vorsitzende für das laufende Erfahren ein Kamel als Ersatz. Das Ersatzkamel muss nicht Mitglied der Superrevisionsinstanz sein.

(4) Ist der Vorsitzende vom Ausschluss betroffen, so erfolgt die Bestimmung des Ersatzkamels durch den Innenrevisionsdienst.

2. Ergänzung von § 15 SuRIGO wie folgt:

(4) Die Verhandlung wird vom ermittelnden Superrevisor nach § 7 Abs. 1 im Verhandlungssaal mit einem Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) der Spielregeln eingeleitet. Im Antrag ist zu begründen, warum die Ordnungsmaßnahme für erforderlich gehalten wird.

(5) Die weitere Verhandlung erfolgt, indem alle Superrevisoren in einem Zeitraum von 40 Stunden Gelegenheit haben, sich zur Sache mit einem Gutachten zu äußern. Zeugenvernehmungen und Beweiserhebungen bedürfen eines Antragees.

(6) Nach Ablauf der Frist wird über den Antrag unter Berücksichtigung der Gutachten abgestimmt.

(7) Stimmen mindestens drei Superrevisoren für den Antrag, so ist die beantragte Ordnungsmaßnahme durchzuführen.

(8) Stimmen mindestens drei Superrevisoren gegen den Antrag, so ist das Verfahren abzuweisen und ein weiterer Antrag in dieser Sache nicht zulässig.

(9) Kommt keine Mehrheit nach Ziffer 7 oder Ziffer 8 zustande, so ist das Verfahren abzuweisen, kann aber in einem modifizierten Antrag wieder aufgegriffen werden (z. B. durch Wahl einer anderen Ordnungsmaßnahme oder durch Einbringen neuer Entscheidungsgründe).


Begründung:

§ 14 muss m. E. Rechtsmittel enthalten, damit

  • ein Revisor gegen seinen Ausschluss, oder
  • ein Betroffener gegen den nicht erfolgten Ausschluss befangener Revisoren

vorgehen kann.

§ 14 braucht außerdem Regelungen, um die Beschlussfähigkeit beim Ausschluss mehrerer Revisoren zu erhalten (siehe Vorschläge zu Abs. 3 und 4).

§ 15 benötigt eine ordentliche Vorgehensweise. Jede Gerichtsverhandlung beginnt üblicherweise mit Anträgen (Strafantrag etc.), damit klar ist, worüber überhaupt verhandelt wird. Das hat ja zu den erheblichen Verwirrungen im lfd. ersten Verfahren geführt. Dann sollten alle beteiligten Argumente in Form von Gutachten abgeben können, und schließlich ist über den Antrag zu entscheiden. Der vorgeschlagene Abs. 9 soll es ermöglichen, Verfahren abzuschließen, wenn die Superrevisoren z. B. in der Sache den Antrag stützen, aber das beantragte Strafmaß als nicht adäquat beurteilen.

Das von Doppelnull vorgeschlagene Vorgangsnummernsystem muss noch in Regelungen ausformuliert werden und kann dann separat verabschiedet werden. Ich wollte das hier erstmal auf den Weg bringen, weil ich Fr bis So auf Reisen bin und voraussichtlich nur wenig hier sein kann.

Unterschrift, Datum: Mambres 23:14, 1. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO2-Anm-2-0201

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO2-Antr-1-0201

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege!
Der Bezug des § 15 IV 1 SuRIGO nF auf den § 7 (nach § 7 Abs. 1) erschließt sich mir noch immer nicht. Ich bitte daher um Aufklärung.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 23:42, 1. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Anmerkung zum 1. Antrag

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO2-Anm-3-0201

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO2-Anm-2-0201

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege!
In § 7 Abs. 1 ist geregelt: Die Verhandlung wird von einem Revisor mit der Feststellung der Revision eingeleitet.

Der Bezug in § 15 (4) auf den ermittelnden Superrevisor nach § 7 Abs. 1 will aussagen, dass derselbe Revisor, der die Feststellung nach § 7 vorgenommen hat, auch das Verfahren nach § 15 einleiten soll. In diesem Sinne hatte ich Ihren Kommentar zum letzten Entwurf verstanden und durchaus für gut befunden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 00:07, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO2-Anm-4-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO2-Anm-3-0201

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege!
Wer stellt den Antrag nach § 15 IV SuRIGO, wenn ein Antrag auf Entscheidung oder Überprüfung vorliegt? Damit die Regeländerung aber umgesetzt werden kann, stimme ich bereits jetzt ab.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:10, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO2-Anm-5-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO2-Anm-4-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege!
Mein Verständnis ist folgender Ablauf:

  • Wenn die SuRI einen Antrag auf Entscheidung oder Überprüfung annimmt, übernimmt ein Superrevisor die Ermittlung in der Sache und eröffnet die Revision nach § 7.
  • Der ermittelnde Superrevisor leitet dann auch die Verhandlung nach § 15 ein.

Wenn wir hier noch unterschiedliche Vorstellungen vom Ablauf haben, müssen wir die GO vielleicht da auch nochmal präzisieren.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:34, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Abstimmung
Abstimmung über: Änderung der SuRIGO entsprechend obenstehendem Antrag 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. Mambres 23:14, 1. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Dafür im Namen des Aufsichtsrates. Mambres 23:14, 1. Feb 2007 (CET)
3. Stimme Jaja.gif Dafür. --Doppelnull 15:10, 2. Feb 2007 (CET)
4. Stimme Jaja.gif Im namen des ZdPr dafür Sushifresse 20:29, 2. Feb 2007 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Bemerkungen: Die Geschäftsordnung wird entsprechend geändert.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Doppelnull 21:51, 2. Feb 2007 (CET)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO2-Anm-6-0203

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO2-Anm-5-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege!
Ich dachte mir das so:

  • Wenn ein Revisor ein fragwürdiges Verhalten des Spielleiters bemerkt, stellt er die Revision fest (§ 7 I 3 SuRIGO) und beantragt eine Ordnungsmaßnahme nach § 15 IV.
  • Wenn ein Kamel einen Antrag auf Entscheidung / Überprüfung stellt, wird noch auf der Vorgangsseite die Zulässigkeit überprüft (§§ 8 - 10) und die Annahme zur Entscheidung festgestellt. Dann stellt ein Revisor einen Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme im Verhandlungssaal nach § 15 IV.
  • Prinzipiell könnte man mE auf die Feststellung der Revision verzichten. Diese wirkt aber zum einen fristwahrend (§ 10 analog) und zeigt den Vorgang übersichtlich an.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:20, 3. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Nr. 2: § 8 SuRIGO und Kennzeichnungsordnung

Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-1-0202
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage die Geschäftsordnung der Superrevisionsinstanz wie folgt zu ändern:
§ 8 I Anträge an die Superrevisionsinstanz sind nur in schriftlicher Form möglich. Die vorgehaltenen Formulare sind zu verwenden. Die Kennzeichnungsordnung (Anhang) ist zu beachten. Gleiches gilt für sonstige Vorgänge entsprechend.

Begründung:

Im Rahmen eines geordneten Ablaufs ist es unerlässlich, dass Vorgänge eine eindeutig zuordbare Vorgangsnummer haben.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Anlagen: GO3-A-2-0202


Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/GO3-A-2-0202
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich beantrage den Beschluß einer Kennzeichnungsordnung, die im Anhang an die Geschäftsordnung abgebildet werden soll:

Kennzeichnungsordnung der Superrevisionsinstanz (SuRIKO)

I. Teil - Kennzeichnungspflicht
§ 1 Vorgangsnummernkennzeichnungspflicht
Anträge und sonstige Vorgänge, welche an die Superrevisionsinstanz gerichtet werden, müssen durch eine Vorgangsnummer entsprechend dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Vorgänge, welche von einem Superrevisor in Ausübung seines Amtes vorgenommen werden, soweit am Ort der Vornahme keine anderweitige Regelung besteht.

II. - Teil - Verfahrensanträge
§ 2 Kennzeichnung von Verfahrensanträgen
Vorgangsnummern von Verfahrensanträgen bestehen aus der Verfahrensnummer, dem Seitenkürzel und einer Nummer ohne führende Nullen. Die Nummer ist innerhalb der selben Verfahrensnummer fortlaufend zu führen. Die Angaben sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

§ 3 Kennzeichnung von Feststellungen der Revision
Für Feststellungen der Revision gilt § 2 entsprechend.

§ 4 Verfahrensnummer
Die Verfahrensnummer besteht aus dem Kürzel des beantragenden Organs oder Kamels, dem nummerierten Verfahrenskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

§ 5 Verfahrenskürzel
(1) Das Verfahrenskürzel ist ohne führende Nullen zu nummerieren. Die Nummer folgt auf das Verfahrenskürzel. Sie ist innerhalb der selben Verfahrensart fortlaufend und innerhalb der selben Verfahrensnummer gleichbleibend zu führen. Die Angaben sind nicht voneinander zu trennen.

(2) Nachfolgend sind die Verfahrenskürzel der einzelnen Verfahren aufgeführt:

  • Antrag auf Entscheidung - AE
  • Antrag auf Überprüfung - AÜ
  • Revision - R
  • Sonstige - S
  • Geschäftsordnung - GO
  • Wahl - W

§ 7 Seitenkürzel
(1) Es ist das Seitenkürzel der Seite anzugeben, auf der das Formular erstellt wird.

(2) Nachfolgend sind die Seitenkürzel der einzelnen Seiten aufgeführt:

  • Vorgangsseite - V
  • Verhandlungssaal - VS
  • Beschlüsse - B
  • Auskunft - A
  • Beratungszimmer - BZ

III. Teil - Bearbeitungsschritte
§ 8 Vorgangsnummerannex
(1) Ab dem ersten Bearbeitungsschritt, d.h. wenn die Vorgangsnummer auf eine 2 oder größer endet, ist der Vorgangsnummer die Vorgangsnummerannex anzuhängen. Vorgangsnummer und Vorgangsnummerannex sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen.

(2) Die Vorgangsnummerannex besteht aus dem Kürzel des Bearbeiters, dem Vorgangskürzel und der Datumsangabe im Basisformat in der vollständigen Darstellung des Formats ISO 8601:2004 (MMTT). Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

§ 9 Vorgangskürzel
Nachfolgend sind die Vorgangskürzel der einzelnen Vorgänge aufgeführt:

  • Antrag - A
  • Anmerkung - Anm
  • Mitteilung - Mi
  • Anfrage - Anf
  • Feststellung - Fst
  • Gutachten - GA
  • Beschluß - B
  • Genehmigung - G
  • Ablehnung - Abl
  • Ordnungsmaßnahme - OM
  • Rechtsbehelf - RB

§ 10 Organ
Sollte ein Organ einen Vorgang vornehmen, welcher nach § 8 I dieser Verordnung einer Vorgangsnummerannex bedarf oder nimmt ein Kamel im Namen eines Organs einen solchen Vorgang vor, so ist dem Kürzel bzw. den Initialien des Bearbeiters nach § 8 II das Kürzel oder die Initialien des Organs voranzustellen. Die Angaben sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen.

IV. Teil - Interne Vorgänge
§ 11 Interne Vorgänge
(1) Interne Vorgänge der Superrevisionsinstanz werden mit einem I eingeleitet.

(2) Darauf folgt die Angabe des Verfahrenskürzels gem. § 5, des Vorgangskürzels gem. § 7, einer Nummer ohne führende Nullen, der Datumsangabe gem. § 4, dem Seitenkürzel gem. § 7 und dem Kürzel des Bearbeiters. Die Nummer ist innerhalb des selben Verfahrenskürzels mit gleichbleibender Nummerierung fortlaufend zu führen. Die Angaben sind voneinander mit einem Bindestrich zu trennen.

(3) Die Angaben des Absatzes 1 und des Absatzes 2 sind mit einem Schrägstrich voneinander zu trennen.

V. Teil - Verwaltung
§ 12 Bearbeitungskürzel
Das von einem Kamel oder Organ einmalig verwendeten Kürzel werden in einer Liste geführt. Abweichende Kürzel sind nicht zulässig. Ein Antrag auf Änderung des Kürzels ist nur bei wichtigem Grund möglich.

Begründung:

Eine Kennzeichnungsordnung ist für die Umsetzung des Antrages I/GO3-A-1-0202 erforderlich.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Anlagen: Anmerkung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-3-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-A-2-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Nur für den internen Dienstgebrauch!

Werte Superrevisorenkollegen,
zur Überprüfung der Korrektheit der beantragten Regelung der Kennzeichnungsordnung und als Arbeitshilfe für die Praxis sind nachfolgend Beispiele für Vorgangsnummern aufgeführt:

Verfahrensanträge:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr.

1. Antrag auf Entscheidung : DoN-AE1-0202/V/1
2. Antrag auf Entscheidung : DoN-AE2-0202/V/1
1. Antrag auf Überprüfung : DoN-AÜ1-0202/V/1
1. Feststellung der Revision: SuRI-R1-0202/V/1

Verfahrensnummer: Kürzel-Verfahrenskürzel-Datum(MMTT)

weitere Bearbeitungsschritte:
Verfahrensnummer/Seitenkürzel/Nr./Vorgangsnummerannex

1. Bearbeitungsschritt auf Vorgangsseite : DoN-AE1-0202/V/2/SuRI-DoN-Anm-0203
2. Bearbeitungsschritt im Verhandlungssaal: DoN-AE1-0202/VS/3/SuRI-DoN-A-0204

Vorgangsnummerannex: [Organkürzel-]Bearbeiterkürzel-Vorgangskürzel-Datum(MMTT)

Interne Vorgänge:
I/Verfahrenskürzel-Vorgangskürzel-Nr.-Datum(MMTT)-Bearbeiterkürzel

I/GO3-A-1-0202-DoN
I/GO3-Anm-2-0202-DoN
I/GO4-A-1-0202-DoN

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 15:04, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: siehe auch

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-4-0202

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anträge

Hiermit wird folgendes angemerkt:

EE,
der Vorschlag für die Kennzeichnungsordnung ist klasse!
Man könnte noch überlegen, ob man für die Organkürzel die Organkürzel des Aufsichtsrates verwendet (vgl. AOA Anlage 1). Dann müssen wir hier nicht noch eine Liste pflegen, und die Organe hätten noch etwas mehr Anlass, sich endlich mal um ihre Zulassung nach § 2c AOA zu bemühen.
Ergänzend könnte man auch für die Kamelkürzel die Zulassungsnummer des Aufsichtsrates nehmen, muss man aber nicht (Vorteil: auch hier keine eigene Liste zu pflegen, nur nach §3b zugelassene Kamele tauchen in der Liste auf).
Alternativ könnte man die Kamele dazu verdonnern, ihre Kamelkürzel bei der Abkürzungsaufsicht registrieren zu lassen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:42, 2. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: AOA (sorry keine direkten Links, tippe vom Laptop von unterwegs)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-5-0203

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-4-0202

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Revisorkollege,
es freut mich, dass die KO gefallen findet. Ich hoffe ich habe auch keine Fehler eingebaut. Am Ende war dann doch alles etwas verschwommen.
Die Idee mit der Nutzung der Organkürzelliste des Aufsichtsrates ist nicht schlecht. Man müsste natürlich zuerst mit diesem in Verhandlungen treten. Falls es vom Aufsichtsrat eine grundsätzlich positive Aussicht gibt, würde ich Vorschlagen für diesen Zweck einen Unterhändler zu wählen.
Da die Liste beim Aufsichtsrat mit drei Zeichen geführt wird, müssten wir allerdings auf das SuRI verzichten.
Die Zulassungsnummer würde ich für die Kürzel nicht unbedingt nehmen. Die Registrierung bei der Abkürzungsaufsicht könnte aber gut funktionieren. Auch hier müsste man Gespräche mit der Aufsicht führen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 18:38, 3. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/GO3-Anm-6-0218

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/GO3-Anm-5-0203

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
sowohl der Aufsichtsrat, als auch die Abkürzungsaufsicht stehen einer - wie angedachten - Kooperation positiv gegenüber. Unter Umständen wäre es sogar möglich, dass die Organkürzelliste des Aufsichtsrats auch mit mehr als drei Buchstaben geführt werden könnte. Ich bitte daher um Abstimmung, ob jeweils Kooperationsabkommen ausgehandelt werden sollen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 16:22, 18. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Abstimmung
Abstimmung über: Sollen mit dem Aufsichtsrat und der Abkürzungsaufsicht Kooperationsabkommen entsprechend der vorangegangenen Diskussion ausgehandelt werden? 

Ausführendes Organ: Superrevisionsinstanz


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ja. Das Verhandlungsergebnis sollte dann nochmal von allen Superrevisoren ratifiziert werden. Mambres 21:18, 18. Feb 2007 (CET)




Antragsprüfung

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: I/S1-Anm-1-0205-DoN

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Verfahren allgemein

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Revisorenkollegen,
ich habe ein Prüfungsschema zur Orientierung zusammengestellt. Punkte die klar gegeben sind, brauchen aber evtl. gar nicht aufgeführt werden (das Gutachten zu R2 könnte demnach auch etwas kürzer sein). Die Zulässigkeitsprüfung von AE /AÜ erfolgt mE bereits auf der Vorgangsseite und braucht dann im Verhandlungssaal nicht noch einmal vorgenommen werden.


Dem Antrag ... ist stattzugeben, wenn die Revision über den angegebenen Vorgang sowie der Antrag selbst zulässig und begründet sind.
I. Die Zulässigkeit richtet sich nach der formellen Rechtmäßigkeit des Antrags auf Entscheidung / auf Überprüfung / der Feststellung der Revision sowie des Antrags auf die Ordnungsmaßnahme.

1. Der Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung / die Feststellung der Revision müsste regelgerecht erfolgt sein.
a) Zuständigkeit der Superrevisionsinstanz
  • Ein Verhalten des Spielleiters wird beanstandet
b) Antragsbefugnis, § 9 SuRIGO / Feststellungsbefugnis, § 7 I SuRIGO (je nach Antrag)
c) Form des § 8 I-III SuRIGO (analog)
d) Frist des § 10 SuRIGO (u. U. analog ?)
[e) Annahme zur Entscheidung (nur bei Antrag auf Entscheidung / auf Überprüfung)]
f) Ergebnis
2. Der Antrag auf Ordnungsmaßnahme müsste zulässig sein.
a) Ordnungsmaßnahme nach § 8.3 (c) Spielregeln
b) Form des § 8 I-III SuRIGO
c) Ordnungsmaßnahme nicht offensichtlich unbegründet
d) Ergebnis

II. Die Revision sowie der Antrag auf die Ordnungsmaßnahme sind begründet, wenn ein fragwürdiges oder regelwidriges Verhalten des Spielleiters vorliegt und die beantragte Ordnungsmaßnahme angemessen ist.

1. fragwürdiges Verhalten des Spielleiters
2. Verhalten des Spielleiters nicht mit den Regeln des Bürokratenspiels vereinbar
3. Ordnungsmaßnahme ist dem Verhalten und der Regelübertretung angemessen
4. Milderungsgründe
5. Ergebnis

III. Ergebnis


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:31, 5. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: -

Antrag auf Einrichtung einer neuen Seite der Superrevisionsinstanz

Antrag

Adressat: Superrevisionsinstanz
Antragsnummer: I/S1-A-1-0215-DoN
Antragsgegenstand:

Werte Revisorenkollegen!
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag auf Genehmigung der Einrichtung der Seite

Begründung:

Dem betreffende Antrag wurden bereits positive Aussichten bescheinigt.

Unterschrift, Datum: Doppelnull 21:05, 15. Feb 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: I/S1-A-1-0215-DoN

Unterschrift, Datum: Mambres 23:07, 16. Feb 2007 (CET)



Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.