Fahrradpfarrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Fahrräder haben laut [[StVO]] am rechten Fahrbahnrand hintereinander zu fahren. Das Nebeneinanderfahren ist [[verbot]]en! [[Panzer|Gleiskettenfahrzeuge]] haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen [[Verkehr]]steilnehmern. Ihnen hat der Fahrradpfarrer beim [[Überholen]] in den [[Straßengraben]] auszuweichen. Ansonsten kann das Gleiskettenfahrzeug den Fahrradpfarrer überrollen ohne einzurollen.  
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Fahrräder haben laut [[StVO]] am rechten Fahrbahnrand hintereinander zu fahren. Das Nebeneinanderfahren ist [[verbot]]en! [[Panzer|Gleiskettenfahrzeuge]] haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen [[Verkehr]]steilnehmern. Ihnen hat der Fahrradpfarrer beim Überholen in den [[Straßengraben]] auszuweichen. Ansonsten kann das Gleiskettenfahrzeug den Fahrradpfarrer überrollen ohne einzurollen.  
  
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Version vom 6. April 2007, 11:44 Uhr

Ein Fahrradpfarrer ist ein Radwanderprediger. Er betreut eine Fahrgemeinde und wohnt in einem Fahrhaus.

Rechte Nachfolge

Fahrräder haben laut StVO am rechten Fahrbahnrand hintereinander zu fahren. Das Nebeneinanderfahren ist verboten! Gleiskettenfahrzeuge haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Ihnen hat der Fahrradpfarrer beim Überholen in den Straßengraben auszuweichen. Ansonsten kann das Gleiskettenfahrzeug den Fahrradpfarrer überrollen ohne einzurollen.

Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Pfarrer