Kamelopedia:Datenschutzerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund des [[wikipedia:de:Telemediengesetz|Telemediengesetzes]] vom 18. Januar 2007 ist jede (auch private) Homepage dazu verpflichtet, jeden Besucher darüber aufzuklären, welche Daten über ihn wo, wie, warum, wie lange gespeichert werden.
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<small>Aufgrund des [[wikipedia:de:Telemediengesetz|Telemediengesetzes]] vom 18. Januar 2007 ist jede (auch private) Homepage dazu verpflichtet, jeden Besucher darüber aufzuklären, welche Daten über ihn wo, wie, warum, wie lange gespeichert werden.
  
 
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Zusätzlich will der BND jedoch mittlerweile fordern können, daß wir diese Informationen für ein halbes Jahr aufbewahren - damit er dann ganz andere Informationen daraus beziehen kann. Wir haben leider keine Möglichkeit, dies zu vermeiden.
 
Zusätzlich will der BND jedoch mittlerweile fordern können, daß wir diese Informationen für ein halbes Jahr aufbewahren - damit er dann ganz andere Informationen daraus beziehen kann. Wir haben leider keine Möglichkeit, dies zu vermeiden.
Beschwerdebriefe richten Sie bitte an das [http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium Parlamentarische Kontrollgremium].
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Beschwerdebriefe richten Sie bitte an das [http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium Parlamentarische Kontrollgremium].</small>
  
 
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Version vom 13. Mai 2007, 04:47 Uhr

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Ägypten im Januar 2006


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Aufgrund des Telemediengesetzes vom 18. Januar 2007 ist jede (auch private) Homepage dazu verpflichtet, jeden Besucher darüber aufzuklären, welche Daten über ihn wo, wie, warum, wie lange gespeichert werden.

In dem Moment, wo Du die Kamelopedia betreten hast, wurde der Zugriff gespeichert. Dies geschieht heutzutage bei jedem Provider automatisch zu rein statistischen Zwecken.

Siehe auch.png Siehe auch: wordpress-blog

Zusätzlich will der BND jedoch mittlerweile fordern können, daß wir diese Informationen für ein halbes Jahr aufbewahren - damit er dann ganz andere Informationen daraus beziehen kann. Wir haben leider keine Möglichkeit, dies zu vermeiden. Beschwerdebriefe richten Sie bitte an das Parlamentarische Kontrollgremium.