Bildhauerei: Unterschied zwischen den Versionen
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− | 1. Form: die aktive = der Täter schlägt das Objekt. (Beispiel: Camelonardo da Vinci, soll seine Mona Lisa im gesammten 45 mal geschlagen haben, bis sie ihm gehorchte und ihr "blödes grinsen" in ein "magisches Lächeln verwandelte. | + | 1. Form: die aktive = der Täter schlägt das Objekt. (Beispiel: [[Camelonardo da Vinci]], soll seine Mona Lisa im gesammten 45 mal geschlagen haben, bis sie ihm gehorchte und ihr "blödes grinsen" in ein "magisches Lächeln" verwandelte. |
− | 2. Form: die passive = der Täter schlägt das Objekt gegen sich selbst. (Beispiel: Vincent van Gogh, schlug sich mit einem Porträit so arg, bis ihm ein Ohr abfiel.) | + | 2. Form: die passive = der Täter schlägt das Objekt gegen sich selbst. (Beispiel: Vincent van Gogh, schlug sich mit einem Porträit so arg, bis ihm ein [[Ohr]] abfiel.) |
3. Form: die produktive = Täter schlägt sich selbst. (Beispiel: Indem der Künstler mit unheimlicher Geduld und Durchaltevermögen an einem, wenn nicht mehreren, Bild/ern, arbeitet, kann es am Ende dazu kommen, dass er sich selbst übertroffen hat. Dass heisst auf gut deutsch: "seinem eigenen Schweinehund die Wurst verweigert". | 3. Form: die produktive = Täter schlägt sich selbst. (Beispiel: Indem der Künstler mit unheimlicher Geduld und Durchaltevermögen an einem, wenn nicht mehreren, Bild/ern, arbeitet, kann es am Ende dazu kommen, dass er sich selbst übertroffen hat. Dass heisst auf gut deutsch: "seinem eigenen Schweinehund die Wurst verweigert". | ||
Die Strafe auf Bildverhauerei der primären Form, lautet nach § 43, allg. Kamelgesetz, Artikel 4 f., in den meisten Kamelstaaten: eine Geldbusse, Putzdienst ohne Entschädigung, oder das Vorsingen eines "I'm sorry-Liedes" in Anwesenheit des Geschädigten. | Die Strafe auf Bildverhauerei der primären Form, lautet nach § 43, allg. Kamelgesetz, Artikel 4 f., in den meisten Kamelstaaten: eine Geldbusse, Putzdienst ohne Entschädigung, oder das Vorsingen eines "I'm sorry-Liedes" in Anwesenheit des Geschädigten. |
Version vom 16. Mai 2007, 00:23 Uhr
Gilt als allgemeine, und eine der schwerwiegendsten Formen der Kunstschändung. Dabei wird im wesentlichen ein Bild (Kunstwerk) von der Wand genommen und als wehrloses Opfer verhauen.
Dabei gilt es im allgemeinen 3 grundlegende, sich unterscheidende, Formen der Bildhauerei zu unterscheiden.
1. Form: die aktive = der Täter schlägt das Objekt. (Beispiel: Camelonardo da Vinci, soll seine Mona Lisa im gesammten 45 mal geschlagen haben, bis sie ihm gehorchte und ihr "blödes grinsen" in ein "magisches Lächeln" verwandelte.
2. Form: die passive = der Täter schlägt das Objekt gegen sich selbst. (Beispiel: Vincent van Gogh, schlug sich mit einem Porträit so arg, bis ihm ein Ohr abfiel.)
3. Form: die produktive = Täter schlägt sich selbst. (Beispiel: Indem der Künstler mit unheimlicher Geduld und Durchaltevermögen an einem, wenn nicht mehreren, Bild/ern, arbeitet, kann es am Ende dazu kommen, dass er sich selbst übertroffen hat. Dass heisst auf gut deutsch: "seinem eigenen Schweinehund die Wurst verweigert".
Die Strafe auf Bildverhauerei der primären Form, lautet nach § 43, allg. Kamelgesetz, Artikel 4 f., in den meisten Kamelstaaten: eine Geldbusse, Putzdienst ohne Entschädigung, oder das Vorsingen eines "I'm sorry-Liedes" in Anwesenheit des Geschädigten.