Schweinegeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Schweinegeld''' oder ''Pigolinopecunia'' ist eine Währungsform aus gepresster Schweinewurst in Münzform. Hergestellt wird sie aus groben(!) Nürnberger Rostbratwürsten. Abheben kann man es in horrenden Beträgen bei jedem vertrauensvollen [[Metzger]] sofern man dort ein [[Grunzkonto]] eingerichtet hat. In Fachkreisen ist das '''Schweinegeld''' auch unter ''Schweinsgroschen'' , ''Schweinspenning'' oder auch ''Schweinstaler'' bekannt.
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'''Schweinegeld''' oder ''Pigolinopecunia'' ist eine Währungsform aus gepresster Schweinewurst in Münzform. Hergestellt wird sie aus groben(!) Bratwürsten. Abheben kann man es in horrenden Beträgen bei jedem vertrauensvollen [[Metzger]] sofern man dort ein [[Grunzkonto]] eingerichtet hat. In Fachkreisen ist das '''Schweinegeld''' auch unter ''Schweinsgroschen'' , ''Schweinspenning'' oder auch ''Schweinstaler'' bekannt.
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Man sollte allerdings beim Eintauschen darauf achten, dass es sich bei den Münzen auch um Curryantwährung, also um für den Geldumlauf bestimmte Wurstmasse handelt. Fast jeder Metzger führt neben der offiziellen, curryfizierten Wurst noch andere Wurstwaren, die für den Kenner, Sammler und Genießer zwar durchaus wertvoll sind, aber keine Währung im eigentlichen Sinne darstellen.
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Seit 1949 gilt nur noch vom Bundesamt für Schweineprodukte curryfizierte Wurst als gültiges Schweinegeld. Die Lizenzvergabe für die Herstellung der Schweinstaler wird durch die zentrale Vergabestelle für bundeseinheitliche Currysoße strikt kontrolliert.
  
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
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Version vom 23. Mai 2007, 22:07 Uhr

Schweinegeld oder Pigolinopecunia ist eine Währungsform aus gepresster Schweinewurst in Münzform. Hergestellt wird sie aus groben(!) Bratwürsten. Abheben kann man es in horrenden Beträgen bei jedem vertrauensvollen Metzger sofern man dort ein Grunzkonto eingerichtet hat. In Fachkreisen ist das Schweinegeld auch unter Schweinsgroschen , Schweinspenning oder auch Schweinstaler bekannt.

Man sollte allerdings beim Eintauschen darauf achten, dass es sich bei den Münzen auch um Curryantwährung, also um für den Geldumlauf bestimmte Wurstmasse handelt. Fast jeder Metzger führt neben der offiziellen, curryfizierten Wurst noch andere Wurstwaren, die für den Kenner, Sammler und Genießer zwar durchaus wertvoll sind, aber keine Währung im eigentlichen Sinne darstellen.

Seit 1949 gilt nur noch vom Bundesamt für Schweineprodukte curryfizierte Wurst als gültiges Schweinegeld. Die Lizenzvergabe für die Herstellung der Schweinstaler wird durch die zentrale Vergabestelle für bundeseinheitliche Currysoße strikt kontrolliert.