Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Poststelle/Kantine: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Kantine ==
 
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Herzlich Willkommen in der Kantine. Bitte beachten Sie die Geschäftsordnung der Kantine!
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Herzlich Willkommen in der Kantine. Bitte beachten Sie unsere Geschäftsordnung!
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Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor den hungrigen Kamelen hat sich die Kantine diese Geschäftsordnung gegeben. Sie gilt für die gesamte Kantine.
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<br>(1) Die Kantine stellt eine ausgewogene, allen Religionen und Allergien gerechte Nahrungsversorgung sicher.
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<br>(2) Sie darf von allen Kamelen des Bürokratenspiels zur Nahrungsaufnahme und zum Meinungsaustausch genutzt werden.
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<br>(3) Neben dem Posteingang stellt sie damit die zweite Säule der nach §8.3 der Spielregeln geforderten organübergreifenden Kommunikationsplattform dar.
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<br>(1) Um an der Kommunikation und der Nahrungsaufnahme teilnehmen zu dürfen, muss zuerst ein Essensberechtigungsschein beantragt werden.
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<br>(2) Alle Antragsberechtigten Kamele, die Mitglied eines Organs sind,  können diesen Schein auf der Seite der Kantine beantragen.
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<br>(3) In der Zeile für die Vorgangsnummer muss eine Angabe über das Essverhalten mit folgenden Buchstabenkombinationen gemacht werden:
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* DI für diätisches Essen
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* VE für vegetarisches Essen
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* VG für veganes Essen
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* JÜ für koscheres, jüdisches Essen
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* MU für muslimisches, schweinefleischfreies Essen
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* BI für Bio-Kost
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* NI für kein Essen
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* BU für Business (schnell und sättigend)
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<br>(4) Maximal 2 oben genannte Essverhaltensweisen können auch ,durch ein +Zeichen verbunden, kombiniert werden.
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<br>(5) Nachdem der Essenberechtigungsschein genehmigt wurde, kann der Meinungsaustausch und die Nahrungsaufnahme  an einem der Tische beginnen.
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'''§3: Die Speiseplanaufsichtsbehörde der Kantine'''
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<br>(1) Die Speiseplanaufsichtsbehörde verwaltet und erstellt den Speiseplan unter Berücksichtigung der in § 1 genannten Punkte zusammen.
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<br>(2) Die Speiseplanaufsichtsbehörde besteht aus mindestens 51% der Mitglieder der Poststelle und wählt einen Plankommissar, der die Wochenpläne erstellt und auf der Seite veröffentlicht, und einem Essgewohnheitskontrolleur, der den vorgelegten Speiseplan auf sämtliche Essgewohnheiten untersucht und bei einer Komplikation ein Veto einlegt.
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<br>(3) Die Speiseplanaufsichtsbehörde stellt für jeden Tag 2 alternative Menüs zusammen.
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'''§4: Auswahl von Nahrungsmitteln'''
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<br>(1) Grünes Himbeereis ist als Nahrungsmittel in der Kantine zugelassen.
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==Anträge auf Essensberechtigungsscheine==

Version vom 3. Dezember 2007, 10:31 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.


Die Kantine

Herzlich Willkommen in der Kantine. Bitte beachten Sie unsere Geschäftsordnung!


Geschäftsordnung der Kantine

Präambel Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor den hungrigen Kamelen hat sich die Kantine diese Geschäftsordnung gegeben. Sie gilt für die gesamte Kantine.

§1: Aufgaben der Kantine
(1) Die Kantine stellt eine ausgewogene, allen Religionen und Allergien gerechte Nahrungsversorgung sicher.
(2) Sie darf von allen Kamelen des Bürokratenspiels zur Nahrungsaufnahme und zum Meinungsaustausch genutzt werden.
(3) Neben dem Posteingang stellt sie damit die zweite Säule der nach §8.3 der Spielregeln geforderten organübergreifenden Kommunikationsplattform dar.

§2: Essensberechtigungsschein
(1) Um an der Kommunikation und der Nahrungsaufnahme teilnehmen zu dürfen, muss zuerst ein Essensberechtigungsschein beantragt werden.
(2) Alle Antragsberechtigten Kamele, die Mitglied eines Organs sind, können diesen Schein auf der Seite der Kantine beantragen.
(3) In der Zeile für die Vorgangsnummer muss eine Angabe über das Essverhalten mit folgenden Buchstabenkombinationen gemacht werden:

  • DI für diätisches Essen
  • VE für vegetarisches Essen
  • VG für veganes Essen
  • JÜ für koscheres, jüdisches Essen
  • MU für muslimisches, schweinefleischfreies Essen
  • BI für Bio-Kost
  • NI für kein Essen
  • BU für Business (schnell und sättigend)


(4) Maximal 2 oben genannte Essverhaltensweisen können auch ,durch ein +Zeichen verbunden, kombiniert werden.
(5) Nachdem der Essenberechtigungsschein genehmigt wurde, kann der Meinungsaustausch und die Nahrungsaufnahme an einem der Tische beginnen.

§3: Die Speiseplanaufsichtsbehörde der Kantine
(1) Die Speiseplanaufsichtsbehörde verwaltet und erstellt den Speiseplan unter Berücksichtigung der in § 1 genannten Punkte zusammen.
(2) Die Speiseplanaufsichtsbehörde besteht aus mindestens 51% der Mitglieder der Poststelle und wählt einen Plankommissar, der die Wochenpläne erstellt und auf der Seite veröffentlicht, und einem Essgewohnheitskontrolleur, der den vorgelegten Speiseplan auf sämtliche Essgewohnheiten untersucht und bei einer Komplikation ein Veto einlegt.
(3) Die Speiseplanaufsichtsbehörde stellt für jeden Tag 2 alternative Menüs zusammen.

§4: Auswahl von Nahrungsmitteln
(1) Grünes Himbeereis ist als Nahrungsmittel in der Kantine zugelassen.

Anträge auf Essensberechtigungsscheine