Parkverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Nichteinhaltung des Parkverbotes wird in der [[Regel]] sofort mit einem Knöllchen geahndet, wobei das Knöllchen dann aus dem sofort abzuholzenden Park gewonnen wird. | Die Nichteinhaltung des Parkverbotes wird in der [[Regel]] sofort mit einem Knöllchen geahndet, wobei das Knöllchen dann aus dem sofort abzuholzenden Park gewonnen wird. |
Version vom 27. Mai 2008, 09:35 Uhr
[]In der Wüste existiert ein ausgedehntes Parkverbot. Wenn jemand dort irgendwo 'nen Park hinstellt, dann gehen alle Bäume ein, weil sie kein Wasser bekommen.
Die Nichteinhaltung des Parkverbotes wird in der Regel sofort mit einem Knöllchen geahndet, wobei das Knöllchen dann aus dem sofort abzuholzenden Park gewonnen wird.
Das Parkverbot gilt nicht für Oasen, wohl aber für Vulkane.
Siehe dazu lieber: Nacktbackverbot | Wegfahrsperre