Nocheinbier: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | ''"Nocheinbier"'' ist [[aber]] auch eine Einwortbitte, die man meist an einen [[Wirt]] oder an die Ehekamelin richtet. Wichtig ist die Au[[sprache]], "Nocheinbier" wird immer als ein [[Wort]] und stets im Lallton gesprochen. Dabei hebt man leicht das Zeige[[huf]] und richtet sein Gesicht in [[Richtung]] Wand, um Wirt oder [[Frau]] nicht in die [[Auge]]n schauen zu müssen. Nocheinbier in einem Lokal lässt man sich grundsätzlich bringen, denn wenn der Wirt merkt, [[dass]] man noch gehen, könnte er das als Beleidigung seines Bieres auffassen und das bedeutet in der [[Regel]] --''Lokalverbot''--. | ||
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Version vom 15. Juni 2008, 13:17 Uhr
Nocheinbier ist das Bier nach dem Bier oder das Bier nach dem Nachbier oder das nach dem Nachbiernachbier. Ein Bier vor dem Bier kann es nicht geben, weil dieses ja schon konsumiert wurde. Nocheinbier steht unter dem Schutz des Schutzheiligen des kühlen Bieres: Sankt Refrigeratus.
"Nocheinbier" ist aber auch eine Einwortbitte, die man meist an einen Wirt oder an die Ehekamelin richtet. Wichtig ist die Ausprache, "Nocheinbier" wird immer als ein Wort und stets im Lallton gesprochen. Dabei hebt man leicht das Zeigehuf und richtet sein Gesicht in Richtung Wand, um Wirt oder Frau nicht in die Augen schauen zu müssen. Nocheinbier in einem Lokal lässt man sich grundsätzlich bringen, denn wenn der Wirt merkt, dass man noch gehen, könnte er das als Beleidigung seines Bieres auffassen und das bedeutet in der Regel --Lokalverbot--.
Siehe auch: Bier (Element) | Bieraten | Bierüberschuss