Plutonium: Unterschied zwischen den Versionen

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== Schutz der Bevölkerung ==
 
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Aus gesellschaftspolitischer Sicht ist Plutonium schlecht und böse. Menschen, die damit umgehen, erleiden schwere Mutationen (Wuchs von Hörnern, Pferde- und Klumpfüßen), Kamelen wachsen bis zu 4 weiteren Höckern.  
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Aus gesellschaftspolitischer Sicht ist Plutonium schlecht und böse. Menschen, die damit umgehen, erleiden schwere Mutationen (Wuchs von Hörnern, Pferde- und Klumpfüßen), Kamelen wachsen bis zu 4 weiteren Höckern.
Zum Schutz der Bürger wurde es per Verordnung vom Sept. 2006 (PlutoniumschutzVerordnung PluSchV) vom Periodensystem ausgeschlossen, und ihm untersagt, von den Rechten als chemisches Element Gebrauch zu machen. Es ist es ihm verboten, chemische Verbindungen mit Elementen des Periodensystems einzugehen. Nach §5 PluSchV muss es Menschen durch Verbrennen und Erzeugen von Gestank und schwefligen Gasen auf sich aufmerksam machen. Um die illegale Verwendung in Kernkraftwerken zu unterbinden, gilt nach §8 PluschV ein strenges Spaltverbot. Plutonium, welches sich dieser Verordnung widersetzt, wird gescholzen und ins nächste schwarze Loch geworfen.
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Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bundesrepublik mit der PlutoniumschutzVerordnung vom Sept. 2006 (PluSchV) juristisches Neuland betreten. In diesem Gesetzeswerk wurde Plutonium vom Periodensystem ausgeschlossen, und ihm untersagt, von den Rechten als chemisches Element Gebrauch zu machen. Es ist es ihm verboten, chemische Verbindungen mit Elementen des Periodensystems einzugehen. Nach §5 PluSchV muss es Menschen durch Erzeugen von Gestank und schwefligen Gasen auf sich aufmerksam machen. Um die illegale Verwendung in Kernkraftwerken zu unterbinden, gilt nach §8 PluschV ein strenges Spaltverbot. Plutonium, welches sich dieser Verordnung widersetzt, muss alle seine Elektronen abgeben und muss als nacktes Ion für mindestens 25 Jahre in eine geschlossene Blasenkammer.
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Personen, die Plutonium zum Spalten anregen oder mit gespaltenem Plutonium angetroffen werden, werden Gefängnisstrafen nicht unter zwei Jahren angedroht. Strafbar macht sich auch, wer in der Nähe von Plutonium mit Spaltwerkzeugen angetroffen wird.  
  
 
[[Kategorie:Chemie]]
 
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Version vom 9. November 2008, 01:46 Uhr

Plutonium war bis zu seiner Herabstufung zum Transneptunium im September 2006 ein eigenes Element. Da aber die Elemente, welche sich rund um das damalige Plutonium tummelten, nach Planeten benannt sind, und Pluto dann plötzlich kein Planet mehr war, wurde auch dem Plutonium der Status als Element aberkannt. Die noch vorhandenen Vorräte, die bereits gewonnen waren als Plutonium noch Element war, nehmen zusehends ab, eine Neubeschaffung ist heutzutage nicht mehr möglich. Jedoch wurde inzwischen ein Ersatz gefunden, welcher aus Bier hergestellt werden kann.


Schutz der Bevölkerung

Aus gesellschaftspolitischer Sicht ist Plutonium schlecht und böse. Menschen, die damit umgehen, erleiden schwere Mutationen (Wuchs von Hörnern, Pferde- und Klumpfüßen), Kamelen wachsen bis zu 4 weiteren Höckern.

Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bundesrepublik mit der PlutoniumschutzVerordnung vom Sept. 2006 (PluSchV) juristisches Neuland betreten. In diesem Gesetzeswerk wurde Plutonium vom Periodensystem ausgeschlossen, und ihm untersagt, von den Rechten als chemisches Element Gebrauch zu machen. Es ist es ihm verboten, chemische Verbindungen mit Elementen des Periodensystems einzugehen. Nach §5 PluSchV muss es Menschen durch Erzeugen von Gestank und schwefligen Gasen auf sich aufmerksam machen. Um die illegale Verwendung in Kernkraftwerken zu unterbinden, gilt nach §8 PluschV ein strenges Spaltverbot. Plutonium, welches sich dieser Verordnung widersetzt, muss alle seine Elektronen abgeben und muss als nacktes Ion für mindestens 25 Jahre in eine geschlossene Blasenkammer.

Personen, die Plutonium zum Spalten anregen oder mit gespaltenem Plutonium angetroffen werden, werden Gefängnisstrafen nicht unter zwei Jahren angedroht. Strafbar macht sich auch, wer in der Nähe von Plutonium mit Spaltwerkzeugen angetroffen wird.