Bierhaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Februar 2009, 20:25 Uhr

Bierhaltung, die, ist der allgemein gebräuchliche Oberbegriff für die Versorgung und Pflege eines oder mehrerer Biere in kamelischer Obhut. Diesbezüglich werden in erster Linie drei grundlegende Arten von Bieren unterschieden: Heim- oder Hausbiere, Nutzbiere und Wildbiere. Diese Unterteilung begründet sich auf den wesentlichen Unterschiede in den Anforderungen an die Haltung. Bei der Örtlich unabhängige Haltung muss im besonderen auf einen festen Griff und einen unerschütterlichen Stand geachtet werden.

Stellen Bierschutzbeauftragte einen Verstoss gegen die artgerechte Haltung fest (beispielsweise ungekühlt oder über Verfallsdatum gehalten), bleibt oft nur noch der Weg ins Bierheim als letzte Rettung.

Hausbierhaltung

Hausbiere sind in der Regel Stubenrein und mit vergleichsweise geringem Aufwand haltbar. In vielen Fällen reicht ein entsprechend grosser Kühlschrank oder bei der Warmhaltung eine wohlig ausgestattete Minibar. Zu beachten sind insbesondere die Optionen zur Selbstbeschäftigung im Haus sowie Auslauf- und Bewegungsmöglichkeiten im Freien.

Nutzbierhaltung

Im Kontrast zur Hausbierhaltung werden die Nutzbiere in grösserem Ausmass gehalten, da von den Nutzbieren eine hohe Produktivität erwartet wird. So kann es in schlimmen Fällen auch kommen, dass sich tausende Liter Bier eine kleine Halle teilen müssen und nie an das Tageslicht kommen. Die Kühlung ist oft kaum oder gar nicht vorhanden. Es wurden sogar schon Nutzbierhalter bei der Erwärmung von Nutzbieren erwischt.

Wildbierhaltung

Die Wildbierhaltung wird vom Bierschutz pauschal als Unwürdig abgelehnt und steht auf dessen schwarzen Liste. Wildbiere hätten ein Anrecht auf uneingegrenzte Freiheit und Unabhängigkeit vom Kamel, da sie sonst ihrer Bezeichnung Wildbiere nicht gewürdigt werden, argumentieren Bierschützer. Um den Bestand von Wildbieren und unschuldige Kamele vor allfälligen Übergriffe zu schützen, hält man Wildbiere in einem grossräumigen Reservat unter Kontrolle. Da die Biere in dieser gesicherten Umgebung kaum natürliche Feinde haben, ist die Jagd zu bestimmten Zeiten in einer festgelegten Grössenordnung erlaubt. Das Schiessen von Jungbieren ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus darf der Lebensraum der Biere nicht gestört werden.

Links zum Thema

Siehe auch.png Siehe unbedingt:  Bierschutz
Siehe auch.png Dann geh' doch direkt zu:  Bier, Doppelbier und Bieramide
Siehe auch.png Siehe vielleicht:  Bierenstein, Bierzelt, Oktoberfest
Siehe auch.png Hat gar nichts zu tun mit:  Haustier oder Vieh

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