Datei Diskussion:Bitte atmen.png: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ich habe den Tee gefunden. Werde da mal fragen)
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:::Entscheident ist hier :KEINE QUELLE und  ''auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden''. In diesem Fall ist es eine Gesetzeslücke, die du nutzt um ein möglicherweise geschütztes Werk hochladen zu können. Unwichtig sind dabei die Beispiele in Klammern, es sind nur Beispiele) - - [[Kamel:Luzifers Freund|Luzifers Freund]] 09:41, 6. Mai 2009 (CEST)
 
:::Entscheident ist hier :KEINE QUELLE und  ''auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden''. In diesem Fall ist es eine Gesetzeslücke, die du nutzt um ein möglicherweise geschütztes Werk hochladen zu können. Unwichtig sind dabei die Beispiele in Klammern, es sind nur Beispiele) - - [[Kamel:Luzifers Freund|Luzifers Freund]] 09:41, 6. Mai 2009 (CEST)
::::Ich habe den Tee gefunden: http://www.dooyoo.de/fertigtees/atem-tee-filterbeutel-15-x-2-g/<br>Ich werde dort mal fragen ... - - [[Kamel:Luzifers Freund|Luzifers Freund]] 09:53, 6. Mai 2009 (CEST)
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::::Ich habe den Tee gefunden: http://www.yogitea.nl/yogitee_d/AyurvedischeTee/Atem.html<br>Ich werde dort mal fragen ... - - [[Kamel:Luzifers Freund|Luzifers Freund]] 09:53, 6. Mai 2009 (CEST)

Version vom 6. Mai 2009, 08:57 Uhr

Textauszug und Urheberrecht

Moin, fürs Bild selbst ist wohl "PD/schöpfungshöhe" klar, allerdings besteht es nur aus Text und der ist möglicherweise, unter Umständen, mit Sicherheit Urheberrechtlich geschützt... Oder? Ob du das jetzt abschreibst oder scannst, Text bleibt Text. Kameloid 06:09, 5. Mai 2009 (CEST)

Das ist ein Textauszug aus einer Teeverpackung, siehe wikipedia:de:Zitat, dort heißt es unter anderem: "Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein." Eine prägnante Übersicht zur Unterscheidung findet sich dort auch:
    • Großzitate – Zitate ganzer Werke
    • Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
    • Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate (Ergänzung meinerseits: Auch hier wird neuerdings in rechtlichen Angelegenheiten nach Groß- und Kleinzitaten und sogar "großen Kleinzitaten" unterschieden siehe z.B. hier)
Zahlreiche seriöse Magazine (z.B. etliche Nachrichten- und TV-Magazine) veröffentlichen ebenfalls gern solche Stilblüten - mit Abbildung des Originalauszugs (hast Du bestimmt schon gesehen). Die Vorlagen beim Hochladen geben nicht jeden Spezialfall her, ich habe mich für das entschieden, was noch am ehesten zutrifft, da hier die Schöpfungshöhe des Textauszuges (im Gegensatz z.B. zu einem Werbesloagan) ebenfalls verwertungsrechtlich nicht von Belang ist. --8-D 10:27, 5. Mai 2009 (CEST)
P.s.: Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, das Urheberrecht kann einem niemand wegnehmen. Es geht vielmehr ums Verwertungsrecht, das wird oft verwechselt ;) --8-D 10:30, 5. Mai 2009 (CEST)
§ 63 Quellenangabe Kannst du noch die Quelle herausfinden, oder ansonsten bestätigen, dass keine vorhanden ist?
PS: Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, das Urheberrecht kann einem niemand wegnehmen. Doch die Zeit! *g* Kameloid 02:45, 6. Mai 2009 (CEST)
@ 8-D Welcher Tee und welche Firma ist das genau? Damit das mal geklärt wird könnte man da ja mal fragen wegen Erlaubnis. Dann sind wir auf der sicheren Seite. Wie Kameloid schon geschrieben hat Verwertung und Urheberrecht meist unterschiedliche Gründe und Auswirkungen.
Zeitungen, die kleinere Zitate bringen müssen in JEDEM FALL die Quelle angeben. Tun sie ja auch, wenn du mal darauf achtest (Spiegel, Stern etc ...). Wenn du also dazuschreibst welcher Tee, Marke, Firma etc. kann man sich ja mal dort schlau machen. UND:
Zeitungszitate und Texte von Produkten (dazu gehört auch der Teetext) sind zwei verschiedene Dinge. Das eine sind Veröffentlichungen in öffentlichen Medien, das andere sind Produkbeschreibungen. In jedem Fall (so oder so) unterliegt ein Produkt, mit Text und so weiter, dem Urheberrecht oft auch dem Gebrauchsmusterschutz. Welches nun bei dem Foto des Textes greift weiß ich nicht, aber auf jeden Fall sollten wir bei der Firma fragen, ob wir das so als Foto veröffentlichen dürfen.

Diese ganzen Fragen hätten wir uns übrigens mal nebenbei bemerkt, gespart, wenn du kein Foto, sondern den Text abgeschrieben hättest und dazu geschrieben hättest, welchen Tee, Firma, Marke etc. Dann würdest du dir den ganzen Kram sparen. - - Luzifers Freund 09:34, 6. Mai 2009 (CEST)

PS Noch mal Hinweis auf die Nutzungsbedingungen, die du automatisch akzeptiert hast, als du das Bild hochgeladen hast:
   Nicht hochgeladen werden dürfen: 
   * geschützte Bilder, Bildteile oder Screenshots,
     auch wenn sie zum Zweck der Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes
     (Collage, Karikatur, Satire, Glosse und ähnliche Varianten) zusammengestellt wurden.
     Dies gilt auch für Werke, die aus solchen Bildern entstanden sind,
     auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden. 


   Auch nicht erlaubt ist das hochladen von Bildern die: 
   * keine Quelle haben 
Entscheident ist hier :KEINE QUELLE und auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden. In diesem Fall ist es eine Gesetzeslücke, die du nutzt um ein möglicherweise geschütztes Werk hochladen zu können. Unwichtig sind dabei die Beispiele in Klammern, es sind nur Beispiele) - - Luzifers Freund 09:41, 6. Mai 2009 (CEST)
Ich habe den Tee gefunden: http://www.yogitea.nl/yogitee_d/AyurvedischeTee/Atem.html
Ich werde dort mal fragen ... - - Luzifers Freund 09:53, 6. Mai 2009 (CEST)