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:::: ''Nein, auch die nicht.'' Dann teile das bitte denen mit, irgendwie habe die das missverstanden: § 64 UrhG, Allgemeines: Das Urheberrecht [[Der Letzte macht das Licht aus!|erlischt]] siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
 
:::: ''Nein, auch die nicht.'' Dann teile das bitte denen mit, irgendwie habe die das missverstanden: § 64 UrhG, Allgemeines: Das Urheberrecht [[Der Letzte macht das Licht aus!|erlischt]] siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
 
::::Ich denke, dass es mit den Angaben der Teemarke und Sorte eigentlich getan ist, weil wer es denn gedichtet hat, wird kaum irgend wo auf der Packung stehen. Und auch UrhG muss irgendwo zumutbar sein. [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 13:12, 6. Mai 2009 (CEST)
 
::::Ich denke, dass es mit den Angaben der Teemarke und Sorte eigentlich getan ist, weil wer es denn gedichtet hat, wird kaum irgend wo auf der Packung stehen. Und auch UrhG muss irgendwo zumutbar sein. [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 13:12, 6. Mai 2009 (CEST)
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::::: ''Nein, auch die nicht.'' Jetzt bin ''ich'' stutzig. Ich habe in der Akademie (der für eine eher mittelmäßig Talentierte doch nicht ganz zum Broterwerb tauglichen Illustratorenausbildung) gelernt, dass das Urheberrecht untrennbar mit dem Werk verbunden sei, egal, ob man es für Dritte anfertigt (Auftragsarbeit), es irgendwann verkauft oder ob man selbst schon verrottet ist. Man ist ja immernoch der Schöpfer des Werkes. Ich hatte es so erklärt bekommen, dass sich vielmehr die Nutzungsrechte ändern, hierzulande z.B., dass, wenn man 70 Jahre tot ist, das Werk frei genutzt werden kann. --[[Kamel:8-D|8-D]] 13:36, 6. Mai 2009 (CEST)
  
  

Version vom 6. Mai 2009, 13:36 Uhr

Textauszug und Urheberrecht

Moin, fürs Bild selbst ist wohl "PD/schöpfungshöhe" klar, allerdings besteht es nur aus Text und der ist möglicherweise, unter Umständen, mit Sicherheit Urheberrechtlich geschützt... Oder? Ob du das jetzt abschreibst oder scannst, Text bleibt Text. Kameloid 06:09, 5. Mai 2009 (CEST)

Das ist ein Textauszug aus einer Teeverpackung, siehe wikipedia:de:Zitat, dort heißt es unter anderem: "Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein." Eine prägnante Übersicht zur Unterscheidung findet sich dort auch:
    • Großzitate – Zitate ganzer Werke
    • Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
    • Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate (Ergänzung meinerseits: Auch hier wird neuerdings in rechtlichen Angelegenheiten nach Groß- und Kleinzitaten und sogar "großen Kleinzitaten" unterschieden siehe z.B. hier)
Zahlreiche seriöse Magazine (z.B. etliche Nachrichten- und TV-Magazine) veröffentlichen ebenfalls gern solche Stilblüten - mit Abbildung des Originalauszugs (hast Du bestimmt schon gesehen). Die Vorlagen beim Hochladen geben nicht jeden Spezialfall her, ich habe mich für das entschieden, was noch am ehesten zutrifft, da hier die Schöpfungshöhe des Textauszuges (im Gegensatz z.B. zu einem Werbesloagan) ebenfalls verwertungsrechtlich nicht von Belang ist. --8-D 10:27, 5. Mai 2009 (CEST)
P.s.: Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, das Urheberrecht kann einem niemand wegnehmen. Es geht vielmehr ums Verwertungsrecht, das wird oft verwechselt ;) --8-D 10:30, 5. Mai 2009 (CEST)
§ 63 Quellenangabe Kannst du noch die Quelle herausfinden, oder ansonsten bestätigen, dass keine vorhanden ist?
PS: Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, das Urheberrecht kann einem niemand wegnehmen. Doch die Zeit! *g* Kameloid 02:45, 6. Mai 2009 (CEST)
Nein, auch die nicht. Es ändern sich nur die Rechte, das Werk verwerten zu dürfen. --8-D 12:08, 6. Mai 2009 (CEST)
Wie LF in seinem Textmonstrum schon vorweggenommen hat, handelt es sich um einen Textschnipsel der Verpackung der Marke "Yogi Tee", Sorte "Atem Tee". Der Hinweis "Textauszug aus einer Teeverpackung" hätte es auch getan. --8-D 12:17, 6. Mai 2009 (CEST)
Nein, auch die nicht. Dann teile das bitte denen mit, irgendwie habe die das missverstanden: § 64 UrhG, Allgemeines: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Ich denke, dass es mit den Angaben der Teemarke und Sorte eigentlich getan ist, weil wer es denn gedichtet hat, wird kaum irgend wo auf der Packung stehen. Und auch UrhG muss irgendwo zumutbar sein. Kameloid 13:12, 6. Mai 2009 (CEST)
Nein, auch die nicht. Jetzt bin ich stutzig. Ich habe in der Akademie (der für eine eher mittelmäßig Talentierte doch nicht ganz zum Broterwerb tauglichen Illustratorenausbildung) gelernt, dass das Urheberrecht untrennbar mit dem Werk verbunden sei, egal, ob man es für Dritte anfertigt (Auftragsarbeit), es irgendwann verkauft oder ob man selbst schon verrottet ist. Man ist ja immernoch der Schöpfer des Werkes. Ich hatte es so erklärt bekommen, dass sich vielmehr die Nutzungsrechte ändern, hierzulande z.B., dass, wenn man 70 Jahre tot ist, das Werk frei genutzt werden kann. --8-D 13:36, 6. Mai 2009 (CEST)



@ 8-D Welcher Tee und welche Firma ist das genau? Damit das mal geklärt wird könnte man da ja mal fragen wegen Erlaubnis. Dann sind wir auf der sicheren Seite. Wie Kameloid schon geschrieben hat Verwertung und Urheberrecht meist unterschiedliche Gründe und Auswirkungen.
Zeitungen, die kleinere Zitate bringen müssen in JEDEM FALL die Quelle angeben. Tun sie ja auch, wenn du mal darauf achtest (Spiegel, Stern etc ...). Wenn du also dazuschreibst welcher Tee, Marke, Firma etc. kann man sich ja mal dort schlau machen. UND:
Zeitungszitate und Texte von Produkten (dazu gehört auch der Teetext) sind zwei verschiedene Dinge. Das eine sind Veröffentlichungen in öffentlichen Medien, das andere sind Produkbeschreibungen. In jedem Fall (so oder so) unterliegt ein Produkt, mit Text und so weiter, dem Urheberrecht oft auch dem Gebrauchsmusterschutz. Welches nun bei dem Foto des Textes greift weiß ich nicht, aber auf jeden Fall sollten wir bei der Firma fragen, ob wir das so als Foto veröffentlichen dürfen.

Diese ganzen Fragen hätten wir uns übrigens mal nebenbei bemerkt, gespart, wenn du kein Foto, sondern den Text abgeschrieben hättest und dazu geschrieben hättest, welchen Tee, Firma, Marke etc. Dann würdest du dir den ganzen Kram sparen. - - Luzifers Freund 09:34, 6. Mai 2009 (CEST)

PS Noch mal Hinweis auf die Nutzungsbedingungen, die du automatisch akzeptiert hast, als du das Bild hochgeladen hast:
   Nicht hochgeladen werden dürfen: 
   * geschützte Bilder, Bildteile oder Screenshots,
     auch wenn sie zum Zweck der Erstellung eines parodistischen oder ähnlichen Bildes
     (Collage, Karikatur, Satire, Glosse und ähnliche Varianten) zusammengestellt wurden.
     Dies gilt auch für Werke, die aus solchen Bildern entstanden sind,
     auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden. 


   Auch nicht erlaubt ist das hochladen von Bildern die: 
   * keine Quelle haben 
Entscheident ist hier :KEINE QUELLE und auch wenn sie nach der geltenden Gesetzeslücke (zB. § 24,1 UrhG oder GG Art. 5) als "Freie Benutzung" gelten würden. In diesem Fall ist es eine Gesetzeslücke, die du nutzt um ein möglicherweise geschütztes Werk hochladen zu können. Unwichtig sind dabei die Beispiele in Klammern, es sind nur Beispiele) - - Luzifers Freund 09:41, 6. Mai 2009 (CEST)
Ich habe den Tee gefunden: http://www.yogitea.nl/yogitee_d/AyurvedischeTee/Atem.html
Ich werde dort mal fragen ... - - Luzifers Freund 09:53, 6. Mai 2009 (CEST)
Mail ist raus. - - Luzifers Freund 10:07, 6. Mai 2009 (CEST)

Ich glaube Du hast Dich in Deinem eigenen Regelschilderwald verlaufen. --8-D 12:03, 6. Mai 2009 (CEST)

Hey, Luzi, nicht alles im Leben kann man regeln, ein bisschen lockerer bitte... Kameloid 13:12, 6. Mai 2009 (CEST)
PS: Aber ist nett, dass du dich dafür so einsetzt! Kameloid 13:16, 6. Mai 2009 (CEST)

Bitte atmen

Heul doch.jpg

sagt mal ... brauchen wir für jedes hochgeladene Bild eine mehrere DIN-A4 Seiten umfassende und mehrere Tage andauernde Diskussion? Ist das nicht total pupsegal, von welcher Fima nun welche Teesorte und welcher Germanistik-Student den brillanten Text verfasst hat? Man kann's auch übertreiben ...
Kamel:8-D hat's hochgeladen, Kamel:8-D hat Ordnungsgemäß die Qualle angegeben, Kamel:8-D ist dafür verantwortlich (oder nicht?). Fertig.
Siehe auch.png Siehe auch: Forum:URV-Wahn
Siehe auch.png Siehe unbedingt: Petition gegen sinnlose Dauerdiskutiererei, Wir-sind-noch-bürokratischer-als-die-Wikipedia-Richtlinien und für mehr Freibier

P.S. Sorry, aber diese ständige Diskutiererei geht langsam auf den Keks ... wir haben doch wohl wichtigeres zu tun. Nicht persönlich gemeint, darum nicht persönlich nehmen. --WiMu 13:23, 6. Mai 2009 (CEST)

Kameloid: Wie bitte ... ? Ich verstehe nicht ganz. Es geht doch nur um die Einhaltung der eigenen Regeln, die wir alle aufgestellt haben. Und da helfe ich gerne weiter, wenn es Fragen gibt. Du selbst hattest ja den möglichen Urheberschutz im ersten Beitrag abgefragt. Das war meine Antwort darauf. Ich finde, dass man(wie du selbst am Beispiel Trinkgold erlebt hattest) da nicht oft genug auf unsere eigenen Regeln hinweisen und bei Unklarheiten sich darum kümmern sollte. Damit das ganze nicht wieder in einer sinnlosen Endlosdebatte endet, habe ich mich eben darum gekümmert um das mal zum Ende zu bringen.
"Unlocker" fand ich eher die (bereits editierte) Antwort von 8-D - - Luzifers Freund 13:25, 6. Mai 2009 (CEST)