Erbrochen: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (anders verlinkt)
K (kat)
Zeile 9: Zeile 9:
  
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 +
[[Kategorie:Fische]]

Version vom 28. August 2009, 20:56 Uhr

Der Erbrochen ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erben eingesetzt wurde. Dies ist unter Fischen gängige Praxis.

Begriffe

  • Als Vollrochen wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
  • Ein Teilrochen erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
  • Ein Kamelrochen erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!

Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!