Erbrochen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. August 2009, 13:11 Uhr
Der Erbrochen ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist unter Fischen gängige Praxis.
Begriffe
- Als Vollrochen wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
- Ein Teilrochen erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
- Ein Kamelrochen erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |