Kamelopedia:Datenschutzerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Google-Analytics; ich pinn' dazu noch was ins forum später ...)
K (noch ein schön anschauliches Video (hab' heute meinen politischen))
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Zusätzlich will der BND jedoch mittlerweile fordern können, daß wir diese Informationen für ein halbes Jahr aufbewahren - damit er dann ganz andere Informationen daraus beziehen kann. Wir haben leider keine Möglichkeit, dies zu vermeiden.
 
Zusätzlich will der BND jedoch mittlerweile fordern können, daß wir diese Informationen für ein halbes Jahr aufbewahren - damit er dann ganz andere Informationen daraus beziehen kann. Wir haben leider keine Möglichkeit, dies zu vermeiden.
 
Beschwerdebriefe richten Sie bitte an das [http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium Parlamentarische Kontrollgremium].</small>
 
Beschwerdebriefe richten Sie bitte an das [http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium Parlamentarische Kontrollgremium].</small>
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=== Google-Analytics ===
 
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Version vom 15. September 2009, 13:33 Uhr

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Datenschutzerklärung

Ägypten im Januar 2006


Die Betreiber der Kamelopedia lassen keine gesetzliche Grauzone aus, um Ihre Daten zu sammeln.

Ihre Daten werden für gutes Geld an Interessenten verkauft.

Die Betreiber der Kamelopedia nehmen den Datenschutz sehr ernst.

Wir versichern, dass Ihre Daten auf dem Weg von uns zu unseren Abnehmern bestens gegen Verfälschung, Löschung oder sonstige Beschädigung geschützt sind.


gez. Die Betreiber  
 
 
 
 
 
 


Aufgrund des Telemediengesetzes vom 18. Januar 2007 ist jede (auch private) Homepage dazu verpflichtet, jeden Besucher darüber aufzuklären, welche Daten über ihn wo, wie, warum, wie lange gespeichert werden.

In dem Moment, wo Du die Kamelopedia betreten hast, wurde der Zugriff gespeichert. Dies geschieht heutzutage bei jedem Provider automatisch zu rein statistischen Zwecken.

Siehe auch.png Siehe auch: wordpress-blog

Zusätzlich will der BND jedoch mittlerweile fordern können, daß wir diese Informationen für ein halbes Jahr aufbewahren - damit er dann ganz andere Informationen daraus beziehen kann. Wir haben leider keine Möglichkeit, dies zu vermeiden. Beschwerdebriefe richten Sie bitte an das Parlamentarische Kontrollgremium.

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