Frauenstinkrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. November 2009, 16:18 Uhr
Das Frauenstinkrecht ist das fundamentale Recht der Frau auf körperliche Hygiene ganz oder teilweise zu verzichten. Feministische Organisationen haben lange um dieses den Männern vorbehaltene Recht gekämpft. Frühe Verhandlungen endeten meist mit den Worten: "Geht euch erst mal waschen, dann reden wir weiter." Schließlich wurde ein Kompromiss geschlossen: Den Männern wurde im Gegenzug die Benutzung von penetranten Parfüms der Kampfklasse B erlaubt.
Geschichte des Frauenstinkrechts
Als im Jahre 1888 die Frauen beschlossen sich nie mehr zu waschen, vereinigten sie sich im Bund der "Blauschimmelstrümpfe". Zunächst in England, wo das Wasser eh knapp war, und dann auf dem Festlandeuropa. Oberstes Ziel der ersten Frauenkampftruppen war, das gleiche Recht auf stinkende Strümpfe überall und zu jeder Zeit zu erreichen, wie es die Männer schon immer hatten.
Im Jahr 1908 war es die Schimmelstrumpfträgerin Lotte van der Hure, die ihre stinkenden Strümpfe öffentlich verbrannte. Zwar musste daraufhin die Stadt evakuiert werden, aber ein Ziel war erreicht: Den Männern war nun klar, dass Frauen intensiver stinken können, wenn sie wollen!
Stinkrecht heute
Als letzte nationale Frauengruppe hat die Abteilung "Appenzeller Blauschimmelkäsestrumpfgruppe CH" 1990 das Recht auf Stinken erhalten. Seitdem dürfen die Schweizerinnen in Appenzell ihrem Käse Konkurrenz machen.