Reinreiergebot: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Reinreiergebot'' wurde im [[Mittelalter]] in [[Deutschland]] erfunden und besagt
 
Das ''Reinreiergebot'' wurde im [[Mittelalter]] in [[Deutschland]] erfunden und besagt
  
§1 Wer reiern will, der tue dies ungeniert und volles [[Rohr]].<br>
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§ 1 Wer reiern will, der tue dies ungeniert und volles [[Rohr]].<br>
§2 Man darf reiern, wo und wann mal will.<br>
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§ 2 Man darf reiern, wo und wann mal will.<br>
§3 Man darf alles bereiern, was man will.<br>
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§ 3 Man darf alles bereiern, was man will.<br>
§4 [[Irghendwo]] reinreiern ist erlaubt. Das ist überhaupt der wichtigste und Namensgebende [[Paragraph]].<br>
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§ 4 [[Irgendwo]] reinreiern ist erlaubt. Das ist überhaupt der wichtigste und Namensgebende Paragraph.<br>
$5 Reinen [[Wein]] einzureiern wird nicht geduldet. Er muss mit [[Korn]] verdünnt werden.<br>
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$ 5 Reinen [[Wein]] einzureiern wird nicht geduldet. Er muss mit [[Korn]] verdünnt werden.<br>
§6 Wer noch nicht reiern kann, der soll weitersaufen.<br>
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§ 6 Wer noch nicht reiern kann, der soll weitersaufen.<br>
§7 Wer von [[zu viel]] [[Bier]] und [[Korn]] nicht reiern kann, braucht nur mal den [[Fernseher]] anzumachen. [[Sender]] und [[Sendung]] ist egal, besonders leicht geht es allerdings mit [[Seifenopern]] und [[Nachrichten]].<br>
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§ 7 Wer von zu viel [[Bier]] und [[Korn]] nicht reiern kann, braucht nur mal den [[Fernseher]] anzumachen. Sender und Sendung ist egal, recht leicht geht es allerdings mit Seifenopern und [[Nachrichten]]; besonders geeignet ist allerdings RTL2<br>
§8 Wer schon gereiert hat, hat noch nicht genug gereiert. Ab zu Paragraph 1.<br>
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§ 8 Wer schon gereiert hat, hat noch nicht genug gereiert. Ab zu Paragraph 1.<br>
  
Das ''Reinreiergebot'' wird jährlich auf einer vorbereitenden [[Sitzung]] und der [[Vollversammlung]] aller [[Reier]], [[Schaf]]e und [[Kamel]]e mit [[Unmengen]] Reierstoff ([[Bier]] und [[Korn]]) zelebriert.
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Das ''Reinreiergebot'' wird jährlich auf einer vorbereitenden [[Sitzung]] und der Vollversammlung aller [[Reier]], [[Schaf]]e und [[Kamel]]e mit [[Unmenge]]n Reierstoff ([[Bier]] und [[Korn]]) zelebriert.
  
 
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Das '''Reinreiergebot''' bitte nicht mit dem '''[[Reinheizgebot]]''' verwechseln, da geht es um [[etwas]] ganz anderes!
  
Das '''Reinreiergebot''' bitte nicht mit dem '''[[Reinheizgebot]]''' verwechseln, da geht es um [[etwas]] [[ganz]] anderes!
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{{nb}} [[Reimheitsgebot]]
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[[Kategorie:Land & Leute]]
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[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 5. Januar 2010, 15:56 Uhr

Das Reinreiergebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und besagt

§ 1 Wer reiern will, der tue dies ungeniert und volles Rohr.
§ 2 Man darf reiern, wo und wann mal will.
§ 3 Man darf alles bereiern, was man will.
§ 4 Irgendwo reinreiern ist erlaubt. Das ist überhaupt der wichtigste und Namensgebende Paragraph.
$ 5 Reinen Wein einzureiern wird nicht geduldet. Er muss mit Korn verdünnt werden.
§ 6 Wer noch nicht reiern kann, der soll weitersaufen.
§ 7 Wer von zu viel Bier und Korn nicht reiern kann, braucht nur mal den Fernseher anzumachen. Sender und Sendung ist egal, recht leicht geht es allerdings mit Seifenopern und Nachrichten; besonders geeignet ist allerdings RTL2
§ 8 Wer schon gereiert hat, hat noch nicht genug gereiert. Ab zu Paragraph 1.

Das Reinreiergebot wird jährlich auf einer vorbereitenden Sitzung und der Vollversammlung aller Reier, Schafe und Kamele mit Unmengen Reierstoff (Bier und Korn) zelebriert.

! Achtung ![<small>bearbeiten</small>]

Das Reinreiergebot bitte nicht mit dem Reinheizgebot verwechseln, da geht es um etwas ganz anderes!


Siehe auch.png Lassen Sie sich nicht negativ beeinflussen – lesen Sie besser den Artikel über  Reimheitsgebot