Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Geschäftsordnung des Polizeipräsidenten wird in Kürze veröffentlicht. [[Kamel:Opsim|Opsim]] 14:08, 12. Dez. 2009 (NNZ)
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Der Polizeipräsident gibt sich folgende Geschäftsordnung:
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§1: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan des Spielleiters. Seine Mitglieder sind nicht Mitglieder des Organs Spielleiter.
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§2: Die Existenz des Polizeipräsidenten und seine Befugnisse ergeben sich aus § 01000 (b) der OLLI.
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§3: Die §§ 10011 bis 10110 der OLLI des Spielleiters gelten sinngemäß auch für die Arbeit des Polizeipräsidenten mit folgenden Änderungen in § 10011 und § 10100:
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:(a) streiche: Spielleiter; setze: Polizeipräsidenten
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:(b) streiche: Spielleiters; setze: Polizeipräsidenten
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:(c) streiche: auf der Vorgangsseite; setze: im Posteingang
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§4: Mit OLLI wird in dieser Geschäftsordnung die [[Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/GO|Oberste Leit-Linie I des Spielleiters]] in der Fassung vom 07.01.2009 bezeichnet.

Version vom 7. Januar 2010, 15:32 Uhr

Der Polizeipräsident gibt sich folgende Geschäftsordnung:

§1: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan des Spielleiters. Seine Mitglieder sind nicht Mitglieder des Organs Spielleiter.

§2: Die Existenz des Polizeipräsidenten und seine Befugnisse ergeben sich aus § 01000 (b) der OLLI.

§3: Die §§ 10011 bis 10110 der OLLI des Spielleiters gelten sinngemäß auch für die Arbeit des Polizeipräsidenten mit folgenden Änderungen in § 10011 und § 10100:

(a) streiche: Spielleiter; setze: Polizeipräsidenten
(b) streiche: Spielleiters; setze: Polizeipräsidenten
(c) streiche: auf der Vorgangsseite; setze: im Posteingang

§4: Mit OLLI wird in dieser Geschäftsordnung die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters in der Fassung vom 07.01.2009 bezeichnet.