Ladenschlussgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Januar 2010, 20:51 Uhr
Das Ladenschlussgesetz, sinngemäß richtiger: das Ladenstussgesetz, beruht auf dem Gesetz vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.
Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung. Um Wachs zu sparen, wird hier nur eine Bedeutung gleichzeitig beleuchtet. |
Zu verwechseln mit: Ladenhüter