Aktenkunde: Unterschied zwischen den Versionen
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Genau genommen ist die Aktenkunde als ''Abbaustudium'' zu betrachten, welches unerlässlich ist, wenn man nach mehr als 1,5 Jahrzehnten Ausbildung wieder einen normalen, der [[Gemeinheit]] zuträglichen Blödheitsgrad erreichen will, ohne dem höhere [[Beamtenlaufbahn|Laufbahn]]en in einer [[bürokratie]]orientierten [[Gesellschaft]] nicht zu bewältigen sind. | Genau genommen ist die Aktenkunde als ''Abbaustudium'' zu betrachten, welches unerlässlich ist, wenn man nach mehr als 1,5 Jahrzehnten Ausbildung wieder einen normalen, der [[Gemeinheit]] zuträglichen Blödheitsgrad erreichen will, ohne dem höhere [[Beamtenlaufbahn|Laufbahn]]en in einer [[bürokratie]]orientierten [[Gesellschaft]] nicht zu bewältigen sind. | ||
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Als richtig aktenkundig kann nur gelten, wer wenigstens 2.500 Aktenbände derart von vorne bis hinten solange durchgeblättert hat, bis der Akteninhalt gänzlich zu [[Staub]] zerfallen ist. Dies ist auch der Grund warum Aktenkunde im Bereich des [[Bürokratieabbau]]s so groß geschrieben wird. | Als richtig aktenkundig kann nur gelten, wer wenigstens 2.500 Aktenbände derart von vorne bis hinten solange durchgeblättert hat, bis der Akteninhalt gänzlich zu [[Staub]] zerfallen ist. Dies ist auch der Grund warum Aktenkunde im Bereich des [[Bürokratieabbau]]s so groß geschrieben wird. | ||
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Sofern, was nicht selten der [[Fall]] ist, gemeine Kriminelle als aktenkundig gelten, ist dies natürlich frei erfunden. Vermutlich handelt es sich bei [[ihnen]] nur um Hochstapler, die vorgeben einen entsprechenden Ausbildungsgang absolviert zu haben, um sich etwaige Vorteile zu erschleichen. | Sofern, was nicht selten der [[Fall]] ist, gemeine Kriminelle als aktenkundig gelten, ist dies natürlich frei erfunden. Vermutlich handelt es sich bei [[ihnen]] nur um Hochstapler, die vorgeben einen entsprechenden Ausbildungsgang absolviert zu haben, um sich etwaige Vorteile zu erschleichen. | ||
Version vom 7. März 2010, 22:26 Uhr
Aktenkunde, die … dessen Vorläufer die Aktenurkunde ist, gehört in die unverzichtbare Reihe der Weiterbildungen aller Absolventen einer vernünftigen Ausbildung, vorzugsweise aber für jene die eine höhere Schule oder Studium absolviert haben. Anders als Sach- und Erdkunde ist die Aktenkunde erheblich praktischer ausgerichtet. Sie darf auch nicht wegen der beinhalteten Akte Minderjährigen vermittelt werden, weil dies gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen würde. Schließlich ist ja auch bekannt, dass die Aktenkunde nicht nur in der Regel, sondern ständig zur Ansicht von nackten Tatsachen führt.
Genau genommen ist die Aktenkunde als Abbaustudium zu betrachten, welches unerlässlich ist, wenn man nach mehr als 1,5 Jahrzehnten Ausbildung wieder einen normalen, der Gemeinheit zuträglichen Blödheitsgrad erreichen will, ohne dem höhere Laufbahnen in einer bürokratieorientierten Gesellschaft nicht zu bewältigen sind.
Als richtig aktenkundig kann nur gelten, wer wenigstens 2.500 Aktenbände derart von vorne bis hinten solange durchgeblättert hat, bis der Akteninhalt gänzlich zu Staub zerfallen ist. Dies ist auch der Grund warum Aktenkunde im Bereich des Bürokratieabbaus so groß geschrieben wird.
Sofern, was nicht selten der Fall ist, gemeine Kriminelle als aktenkundig gelten, ist dies natürlich frei erfunden. Vermutlich handelt es sich bei ihnen nur um Hochstapler, die vorgeben einen entsprechenden Ausbildungsgang absolviert zu haben, um sich etwaige Vorteile zu erschleichen.
Daher sind als einschlägig aktenkundig nur jene Personen zu bezeichnen, die sich gewerbsmäßig mit der Aktenkunde befassen, was vorzugsweise alle Juristen betrifft, teilweise auch Ärzte und nicht zuletzt auch viele Beamte. Wissenschaftler hingegen werden überwiegend erst dann aktenkundig, wenn sie völlig abstruse Theorien auf mehr als 1.000 Seiten veröffentlichen und diese anderen Aktenkundlern zum Durchblättern aufdrängen.
Siehe auch: Siebenschläfer | Schule | Bürokratieabbau