Schnellgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. März 2010, 00:47 Uhr
Schnellgerichte sind in Deutschland verboten. In amerikanischen Spielfilmen kann man allerdings immer wieder welche beobachten.
Herstellung eines Schnellgerichts
Man nehme eine Prise Mord und einen schwarzhäutigen Angeklagten aus der Unterschicht und kocht das ganze einige Minuten durch. Ein weich geklopfter Pflichtverteidiger kann vorsichtig dazu gegeben werden.
Nun suche man zwölf arrogante Geschworene weißer Hautfarbe, über die man vorher großzügig Vorurteile und Rassismus gestreut hat.
Dieses Schnellgericht kann nun jederzeit aufgewärmt werden.
Aufwärmen eines Schnellgerichts
Das geht in wenigen Minuten. Man heizt die Stimmung im Gericht mit erfundenen Beweisen und hohlen Nüssen auf und gibt die Geschworenen anschließend in einen kleinen Topf, der gut verschlossen werden muss. Nachdem man den Topf gut geschüttelt hat, sollte ein recht bitterer Schuldspruch herauskommen. Der Angeklagte kann nun in die Mikrowelle gegeben werden.
Fertiggerichte
Fertiggerichte sind heute nur noch im Fernen Osten üblich, bei uns waren sie im Mittelalter sehr verbreitet. Das Fertiggericht geht so schnell, es ist schon fertig, bevor es überhaupt angefangen hat.
Die Inquisition hat früher nämlich jeden Angeklagten ohne langen Prozess sofort schuldig gesprochen und verbrannt. Dadurch sparte man sich Gerichtskosten und kaum einer klagte darüber, dass das Gerichtssystem zu lasch sei.
Siehe besser nicht: Fastfood
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