EU-Kommission: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. März 2010, 11:30 Uhr
Die EU-Kommission (=Extrem Unsinnige Kommission) ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für abgewählte Politiker. Die Maßnahme besteht darin, Richtlinien zu erlassen. Sie wird ergänzt durch den Bürokratieabbaubeauftragen, dessen Aufgabe es ist, die Vorschläge der EU-Kommission nach kurzer Zeit, nachdem deren Unsinnigkeit festgestellt wurde, wieder zurückzunehmen.
Richtlinen der EU-Kommission waren beispielsweise:
- Verbot der 100 Watt-Glühlampe. Stattdessen sollen die Bürger Energiesparlampen verwenden, die zwar unheimlich Energie sparen, tatsächlich aber so gut wie gar keine Helligkeit ausstrahlen. Die Funktionsweise der Energiesparlampe beruht auf dem Placebo-Effekt. Durch Werbung wird dem Verbraucher suggeriert, dass diese Birne tatsächlich Helligkeit ausstrahlt, sodass er es letztendlich wirklich glaubt.
- Angebot einer Windows-Version ohne Media-Player. Diese Version hat unter Sammlern aufgrund ihrer Seltenheit einen großen Wert.
Weitere momentan vorbereitete Vorschläge der EU-Kommission sind unter anderem:
- Welt: Der Planet Erde darf aus Rücksicht auf außerirdisches Leben auf anderen Welten ab sofort nicht mehr mit Welt bezeichnet werden. Der Begriff Weltmeisterschaft ist durch Erdmeisterschaft zu ersetzen.
- Solartaschenlampe: Aus Umweltschutzgründen müssen alle Taschenlampen in Zukunft solargetrieben sein. Sie funktionieren daher am besten bei großer Helligkeit.
- Vollmond: Vollmond hat erwiesenermaßen störenden Einfluss auf den Schlaf vieler EU-Bürger. Deswegen wird Vollmond ab sofort gesetzlich verboten.
- Windows: Windows darf ab sofort nicht mehr mit einem Email-Programm ausgeliefert werden. Diese Maßnahme soll die Anzahl der Beschwerden bei der EU-Kommission über unsinnige Verordnungen reduzieren.
- Kamel: Ein Kamel darf nur noch als Kamel bezeichnet werden, wenn die Größe der beiden Höcker um höchstens 0.3 cm sowie deren Umfang um höchstens 0.5 cm voneinander abweicht.