Exkrementation: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Exkrementation.JPG|thumb|Hier die Vollstreckung einer Exkrementation in einem Massenexkrementorium aus der Zeit der Religionsstreitigkeiten; noch heute als Arena für öffentliche Exkrementationen gebraucht. Alles unter Aufsicht des Erzmetropoliten. Als „symbolische Henkersmahlzeit“, da der Exkrementierte anschließend für die Kirche „tot“ ist, wird ihm ein überdimensionierter Hähnchenschenkel gereicht (auf dem Bild gut zu erkennen).]]Die '''Exkrementation''' ist die höchste geistliche Zuchtstrafe der [[Katholutherisch-Unierte Orthodoxe Nationalkirche|Katholutherisch-Unierten Orthodoxen Nationalkirche]] des [[Atoll von Kalau|Scherzherzogtums Kalau]]. Die in Art. 1313 des CIC (Codex Iuxis Comici) geregelte Sanktion kann nur vom Erzmetropoliten verhängt werden. Sie bedeutet, dass der Betreffende aus dem Schoße ("kremium") der Heiligen Mutter Kirche entfernt und der Schande der Kirchenferne ausgesetzt wird. Somit darf er auch nicht mehr an der [[Euteristie]] teilnehmen. Symbolisch wird die Strafe dadurch vollzogen, dass der [[Delinquent]] auf einen Lattenrost gefesselt unter ein Gestell geschoben wird, auf dem sich mehrere Kühe befinden, denen man kurz vorher einen [[Einlauf]] verpasst hat.
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[[Datei:Exkrementation.JPG|thumb|Hier die Vollstreckung einer Exkrementation in einem Massenexkrementorium aus der Zeit der Religionsstreitigkeiten; noch heute als [[Bebrahamopel#Arschitektur|Arena für öffentliche Exkrementationen]] gebraucht. Alles unter Aufsicht des Erzmetropoliten. Als „symbolische Henkersmahlzeit“, da der Exkrementierte anschließend für die Kirche „tot“ ist, wird ihm ein überdimensionierter Hähnchenschenkel gereicht (auf dem Bild gut zu erkennen).]]Die '''Exkrementation''' ist die höchste geistliche Zuchtstrafe der [[Katholutherisch-Unierte Orthodoxe Nationalkirche|Katholutherisch-Unierten Orthodoxen Nationalkirche]] des [[Atoll von Kalau|Scherzherzogtums Kalau]]. Die in Art. 1313 des CIC (Codex Iuxis Comici) geregelte Sanktion kann nur vom Erzmetropoliten verhängt werden. Sie bedeutet, dass der Betreffende aus dem Schoße ("kremium") der Heiligen Mutter Kirche entfernt und der Schande der Kirchenferne ausgesetzt wird. Somit darf er auch nicht mehr an der [[Euteristie]] teilnehmen. Symbolisch wird die Strafe dadurch vollzogen, dass der [[Delinquent]] auf einen Lattenrost gefesselt unter ein Gestell geschoben wird, auf dem sich mehrere Kühe befinden, denen man kurz vorher einen [[Einlauf]] verpasst hat.
  
 
Die Exkrementation wird nicht nur gegen Häretiker, [[Ketzer|Kotzer]] und andere kirchenfeindliche Subjekte verhängt, sondern gemäß dem Grundsatz der Einheit von Staat und Kirche auch gegen scherzherzogliche Untertanen, die gravierend gegen die [[kalauische Gesellschaftsordnung]] verstoßen haben; sie stellt insofern das geistliche Gegenstück zur [[Ekelhaft]] dar. Berühmte [[Opfer]] der Strafe sind etwa der zeitweilige [[Brahamiden|Gegenscherzherzog]] [[Brahamiden|Elbraham der Lustige]], [[Brahamiden|Scherzherzog Habrahams]] [[Kalauischer Hofstaat|Hofprediger]] [[Stefan Gardine]] sowie die Rädelsführer des [[Großer Kalauischer Gutmenschenaufstand|Großen Kalauischen Gutmenschenaufstands]] von 1848.
 
Die Exkrementation wird nicht nur gegen Häretiker, [[Ketzer|Kotzer]] und andere kirchenfeindliche Subjekte verhängt, sondern gemäß dem Grundsatz der Einheit von Staat und Kirche auch gegen scherzherzogliche Untertanen, die gravierend gegen die [[kalauische Gesellschaftsordnung]] verstoßen haben; sie stellt insofern das geistliche Gegenstück zur [[Ekelhaft]] dar. Berühmte [[Opfer]] der Strafe sind etwa der zeitweilige [[Brahamiden|Gegenscherzherzog]] [[Brahamiden|Elbraham der Lustige]], [[Brahamiden|Scherzherzog Habrahams]] [[Kalauischer Hofstaat|Hofprediger]] [[Stefan Gardine]] sowie die Rädelsführer des [[Großer Kalauischer Gutmenschenaufstand|Großen Kalauischen Gutmenschenaufstands]] von 1848.

Version vom 2. August 2010, 22:00 Uhr

Hier die Vollstreckung einer Exkrementation in einem Massenexkrementorium aus der Zeit der Religionsstreitigkeiten; noch heute als Arena für öffentliche Exkrementationen gebraucht. Alles unter Aufsicht des Erzmetropoliten. Als „symbolische Henkersmahlzeit“, da der Exkrementierte anschließend für die Kirche „tot“ ist, wird ihm ein überdimensionierter Hähnchenschenkel gereicht (auf dem Bild gut zu erkennen).

Die Exkrementation ist die höchste geistliche Zuchtstrafe der Katholutherisch-Unierten Orthodoxen Nationalkirche des Scherzherzogtums Kalau. Die in Art. 1313 des CIC (Codex Iuxis Comici) geregelte Sanktion kann nur vom Erzmetropoliten verhängt werden. Sie bedeutet, dass der Betreffende aus dem Schoße ("kremium") der Heiligen Mutter Kirche entfernt und der Schande der Kirchenferne ausgesetzt wird. Somit darf er auch nicht mehr an der Euteristie teilnehmen. Symbolisch wird die Strafe dadurch vollzogen, dass der Delinquent auf einen Lattenrost gefesselt unter ein Gestell geschoben wird, auf dem sich mehrere Kühe befinden, denen man kurz vorher einen Einlauf verpasst hat.

Die Exkrementation wird nicht nur gegen Häretiker, Kotzer und andere kirchenfeindliche Subjekte verhängt, sondern gemäß dem Grundsatz der Einheit von Staat und Kirche auch gegen scherzherzogliche Untertanen, die gravierend gegen die kalauische Gesellschaftsordnung verstoßen haben; sie stellt insofern das geistliche Gegenstück zur Ekelhaft dar. Berühmte Opfer der Strafe sind etwa der zeitweilige Gegenscherzherzog Elbraham der Lustige, Scherzherzog Habrahams Hofprediger Stefan Gardine sowie die Rädelsführer des Großen Kalauischen Gutmenschenaufstands von 1848.

Siehe auch.png Siehe vielleicht: Zusammenscheißen Volltreffer bei Google…ansehen? Google One: Elgoogbutton2.gif

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