Datei Diskussion:Schilda-Wald.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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Formal hätte hier das Schild 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) solitär aufgestellt werden müssen. Der innerhalb dieser Zone befindliche Parkplatz hätte als solcher ausgewiesen mit den gezeigten Zusatzschildern eingeschränkt werden können. So jedoch schließen sich die Schilder gegenseitig aus. ≡[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 21:03, 8. Jun. 2011 (NNZ)
 
Formal hätte hier das Schild 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) solitär aufgestellt werden müssen. Der innerhalb dieser Zone befindliche Parkplatz hätte als solcher ausgewiesen mit den gezeigten Zusatzschildern eingeschränkt werden können. So jedoch schließen sich die Schilder gegenseitig aus. ≡[[Kamel:Charly Whisky|c.w.]] 21:03, 8. Jun. 2011 (NNZ)
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: Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --[[Kamel:Angsthase|Angsthase]] 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ)

Version vom 8. Juni 2011, 23:17 Uhr

Das Schild: 1052-33 (nur mit Parkschein) ergibt nur Sinn mit dem Schild 314 (Parkplatz) aber nicht mit 286 (eingeschränktes Haltverbot) oder 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone). Aus dieser Konstellation kann abgelesen werden, dass das Haltverbot an dieser Stelle offensichtlich dann und nur nur gilt, wenn ein Parkschein erworben und ausgelegt wurde.

Formal hätte hier das Schild 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) solitär aufgestellt werden müssen. Der innerhalb dieser Zone befindliche Parkplatz hätte als solcher ausgewiesen mit den gezeigten Zusatzschildern eingeschränkt werden können. So jedoch schließen sich die Schilder gegenseitig aus. ≡c.w. 21:03, 8. Jun. 2011 (NNZ)

Ist doch ganz einfach zu verstehen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf nur mit Parkschein geparkt werden. Anwohner dürfen ohne Parkschein außerhalb der angegebenen Zeiten dort parken. INNERHALB der angegebenen Zeiten ist lediglich Ein- und Aussteigen, sowie kurzes Anhalten erlaubt. Parken ist innerhalb der Zeiten für alle Fahrzeuge (aller Art) verboten. So was ähnliches steht auch bei uns in der Stadt. Gute Einnahmequelle des Ordnungsamtes, weil die wenigsten da durchblicken. So will man in engen Straßen (hat man mir gesagt) das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. Aber warum außerhalb der Zeiten kein RTW oder so da durch muss, konnte man mir nicht sagen. Das "286er" ist quasi das "Hauptschild" und die anderen regeln die Ausnahme. --Angsthase 23:17, 8. Jun. 2011 (NNZ)