Projekt:Bürokratenspiel/11. Runde/Zentralrat für Paragraphenreiter/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter==
 
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===§3: Ämter===
 
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:(a) Der Vorstand ist stets das dienstälteste Mitglied.  
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:(a) Der Vorstand ist stets das dienstälteste Mitglied und das einzige, dass sich im Chef-Büro aufhalten darf.
 
:(b) Falls eine 100%-Mehrheit vorliegt, darf der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Vorstand absetzten und neu wählen.
 
:(b) Falls eine 100%-Mehrheit vorliegt, darf der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Vorstand absetzten und neu wählen.
 
:(c) Der stellvertretende Vorstand wirde vom Vorstand zu einem beliebigem Zeitpunkt gewählt.
 
:(c) Der stellvertretende Vorstand wirde vom Vorstand zu einem beliebigem Zeitpunkt gewählt.
  
 
===§4: Änderungsbestimmungen===
 
===§4: Änderungsbestimmungen===
:(a)Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern.
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:(a)Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit von seinem Chef-Büro aus zu ändern.
 
:(b)Andere Paragraphenreiter dürfen jederzeit einen Antrag auf Änderung dieser Geschäftsordnung stellen, dieser darf jedoch vom Vorstand abgelehnt werden.
 
:(b)Andere Paragraphenreiter dürfen jederzeit einen Antrag auf Änderung dieser Geschäftsordnung stellen, dieser darf jedoch vom Vorstand abgelehnt werden.

Aktuelle Version vom 17. Januar 2012, 18:20 Uhr

Zentralrat für ParagraphenreiterGeschäftsordnungBesprechung

Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter[<small>bearbeiten</small>]

§1: Allgemeines[<small>bearbeiten</small>]

(a)Es gibt keine Abkürzung für den Zentralrat der Paragraphenreiter. Eventuelle Versuche werden abgelehnt.
(b)Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter können als Paragraphenreiter bezeichnet werden.

§2: Vorgänge[<small>bearbeiten</small>]

(a)Anträge und dergleichen haben auf der Seite der Vorgänge zu erfolgen, da der Zentralrat für Paragraphenreiter bislang keine entsprechende Seite besitzt. Der Besprechungsraum ist intern.
(b)Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist berechtigt, Anträge ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(c)Über das Annehmen oder Ablehnen von Anträgen und dergleichen bestimmt der Zentralrat der Paragraphenreiter in einer Abstimmung in einer Besprechung. Sollte die Abstimmung unentschieden ausgehen, darf der gemäß §3(a) Vorsitzende entscheiden.
(d)Der Vorstand gemäß §3(a) darf jegliche Pflichten und Rechte jederzeit zeitweilig auf den stellvertredenden Vorstand gemäß §3(c) übertragen.

§3: Ämter[<small>bearbeiten</small>]

(a) Der Vorstand ist stets das dienstälteste Mitglied und das einzige, dass sich im Chef-Büro aufhalten darf.
(b) Falls eine 100%-Mehrheit vorliegt, darf der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Vorstand absetzten und neu wählen.
(c) Der stellvertretende Vorstand wirde vom Vorstand zu einem beliebigem Zeitpunkt gewählt.

§4: Änderungsbestimmungen[<small>bearbeiten</small>]

(a)Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit von seinem Chef-Büro aus zu ändern.
(b)Andere Paragraphenreiter dürfen jederzeit einen Antrag auf Änderung dieser Geschäftsordnung stellen, dieser darf jedoch vom Vorstand abgelehnt werden.