Parkverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. März 2012, 19:47 Uhr
In der Wüste existiert ein ausgedehntes Parkverbot. Wenn jemand dort irgendwo in der Landschaft einen Park hinstellt, dann gehen alle Bäume ein, weil sie kein Wasser bekommen. Dasselbe gilt für Tierparks, da die dort lebenden Tiere ebenso verdursten würden wie Bäume. Nicht von diesem Verbot betroffen sind allerdings Wassertierparks, da diese Tiere per se Wasser benötigen, welches in ausreichenden Mengen herangeschafft werden muss. Zum Schutz der Tiere müssen alle Becken in geschlossenen Räumen stehen, damit das Wasser nicht verdunstet. Nachdem dies aber zu teuer ist, ist bisher jedes Wassertierparkprojekt, das in der Sahara geplant war, daran gescheitert.
Die Nichteinhaltung des Parkverbotes wird in der Regel sofort mit einem Knöllchen geahndet, wobei das Knöllchen dann aus dem sofort abzuholzenden Park gewonnen wird.
Das Parkverbot gilt nicht für Oasen, wohl aber für Vulkane.
Siehe dazu lieber: Nacktbackverbot | Wegfahrsperre
Siehe unbedingt: Parkplatz
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